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Kritik und Widerspruch

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Gibt es Unkritisierbares? Ich glaube nicht. Doch „die Tradition“ – und weil sie Tradition ist, egal welche – denkt anders. In einer Tradition ist es das Denken selbst, das – weil in seiner irreduzibel geltenden Idealität oder triftigen Faktizität unbezweifelbar – unkritisierbar ist, in einer anderen das Ich, die Welt, die Wahrnehmung, die Vermittlung, die Logik usf. Zumindest aber die illokutionär sich im Handeln realisierende Stellerin dieser Fragen, die Beobachterin, muss zweifelsohne existieren. Und da man scheinbar entweder in einer Tradition steht oder von Menschen aus einer Tradition heraus beurteilt wird, kann doch unmöglich alles kritisiert werden? Wo bleibt die Instanz der Beurteilung, wenn selbst ihre Infallibilität infrage gestellt ist? Aber Kritik, Kritisieren und Die-Existenz-von-etwas-Bezweifeln ist doch nicht dasselbe.

Sicherlich kann, was kritisierbar ist, dennoch existentiell unbezweifelbar sein, so meint man. Husserl belehrt uns – wenn auch in anderer Terminologie – über diesen Unterschied, wenn er sagt, dass die Erkenntnis „nicht geleugnet und nicht in jedem Sinn als etwas Zweifelhaftes hingestellt ist […] dadurch, daß sie ,in Frage gestellt wird‘“1. Die Hervorhebung sagt: Nicht in jedem Sinn ist die Erkenntnis kritisierbar, je nach dem Spezifisch-in-frage-Gestellten ist nicht jede Art der Kritik sinnvolle Kritik. 

Dem Belangen der unermüdlichen Suche nach Gewissheit, Evidenz, Unhintergehbarkeit und philosophischer Letztbegründung nach derselben Tradition angehörig, listet der Apel-Schüler Kuhlmann uns sogar vorbildlich präzise Regeln dafür auf, ab wann etwas sinnvoll kritisiert bzw. bezweifelt ist und wann nicht. Die Kriterien sind: Der Zweifel muss 1. ernst gemeint und 2. sachlich sein, er muss 3. von Interesse an der Wahrheit geleitet sein, er darf 4. nicht (in sich) widersprüchlich und muss 5. begründet und 6.  gegenüber Gegenargumenten offen sein.2

Diese Auflistung richtet sich vornehmlich gegen Hans Albert und dessen nun schon einige Zeit zurückliegende Rehabilitation eines kritischen Rationalismus. Wo Alberts berühmt-berüchtigtes Münchhausen-Trilemma, jede Begründung sei entweder zirkulär ⭯, dogmatisch ⦿ oder infinit regressiv »,3 mit der Konsequenz daherkommt, man könne für alles eine Begründung verlangen, trumpft Kuhlmann mit der Selbstanwendung eben dieses Grundsatzes. Wenn nichts sicher ist, dann ist auch nicht sicher, ob nichts sicher ist und damit zugleich nicht sicher, ob es nicht sicher ist, dass nichts sicher ist usf.4 Die implizite Diagnose Kuhlmanns: Das Prinzip des Infallibilismus ist entweder selbst (infinit) regressiv oder nicht auf sich selbst anwendbar

Die Kriterien im Einzelnen analysiert und in Folge und Auswahl ins Auge gefasst, wirken jedoch arbiträr. Während „ernst gemeint“ und „von Interesse an der Wahrheit geleitet“ eine psychologische, oder zumindest intentionale Konnotation mit sich führen, „sachlich“ anscheinend bedeutungstechnisch damit steht und fällt, was die Sache ist (materielle Dinge, Objekte, Gedanken oder Propositionen usw.) und „begründet“ auf den ersten Blick wie ein Synonym zu dem initialen „sinnvoll“ der kritisierten Kritik-Form klingt, sind „widerspruchsfrei“ und „gegenüber Gegenargumenten offen“ die vermeintlich (einzig) materialen Kriterien dessen, was Kritik zu legitimer Kritik machen soll. Allein, widerspruchsfrei und gegenüber Gegenargumenten offen sind – q. e. d. – eben gerade nicht widerspruchsfrei vereinbar. Wird behauptet, A dürfe sich nicht widersprechen, so darf entweder nichts A widersprechen, oder, was auch immer im Widerspruch zu A liegt, nicht mit A identisch sein. Darf nichts A widersprechen, so ist A scheinbar nicht „für Gegenargumente offen“. Ist, was A widerspricht, nicht mit A identisch, wird A anhand von B, die Assertion anhand eines heterogenen Maßstabs gemessen und damit äußerlich beurteilt. 

Wo liegt das Problem? Widerspruchsfreiheit einer Assertion meint: Der Satz darf nicht selbst sein Gegenteil bzw. seine eigene Unmöglichkeit behaupten wie z. B. Dies ist kein Satz. In erster Linie ist also nicht realer Widerspruch, gar von einem Menschen mit Überzeugungen, Erfahrungen, Persönlichkeit und Gesicht, sondern nur eine Eigenschaft von propositionalen Gehalten gemeint. So gesehen meint widerspruchsfrei: Die Assertion muss entweder kontingent sein (z. B. Heute hat es milde 18 Grad Celsius) oder ihre eigene Wahrheit und Un-kritisierbarkeit exponieren5 können. Dass kontingente Assertionen logisch gesehen sowohl widerspruchsfrei als auch kritisierbar sind, verdanken sie – und zwar privativ – dem Signifikations-Charakter bzw. der hypothetischen Verifizierbarkeit ihrer Referenten. So ist im Falle von „Heute hat es milde 18 Grad Celsius“ – sofern es sich um eine kontingente Assertion handelt – nur der dem Satz entsprechenden Tatsache, dass es heute wirklich milde 18 Grad hat, und nichts anderem, realiter zu widersprechen möglich. Ein Glück, von dem wir bei „Dies ist kein Satz“ nicht sprechen können. 

Das Glück kontingenter Assertionen, zumindest in einer Welt aus individuals6, ein verifizierbares Denotat zu besitzen, scheint „apodiktischen“ Sätzen nicht im Sinne einer στέρησις, eines erneut nur kontingenten Mangels, sondern grundlegender nicht zuzukommen. Der Satz Dies ist kein Satz hat kein Objekt, auf das er sich bezieht, und muss deshalb sichtlich auf andere Weise bestätigt oder angezweifelt werden als Aussagen über Gegenstände bzw. Sachverhalte in der Welt. Er müsste eben, wie gehabt, seine „eigene Wahrheit und Un-kritisierbarkeit“ oder ggf. seine logische Unmöglichkeitexponieren können“. Aber wie soll das vonstattengehen? 

Der Punkt war: Einer Assertion kann entweder realiter, sprich heterologisch7, widersprochen werden oder gar nicht, sowie: Widerspruchsfreiheit ist entweder im Sinne von nichts darf A widersprechen zu verstehen oder als eine formale Eigenschaft von Propositionen, wobei die formale Eigenschaft Widerspruchsfreiheit, wenn nicht in Gestalt ihrer Derivate A = B v non-B bzw. A non-A schlicht als A = A genommen werden kann. Allgemeiner gesprochen meint „Widerspruchsfreiheit“ = WF entweder 1. A = A oder 2. A kann/darf nicht widersprochen werden oder 3. A ist kontingent. „Gegenüber Gegenargumenten offen sein“ = OF meint entweder 1. A ≠ A, also Widerspruch im realen und logischen Sinne, oder A kann / darf nur nach den Regeln sinnvoller Kritik widersprochen werden. Dass hier A = A (1. Widerspruchsfreiheit) und A ≠ A (1. Gegenargument) der Regel „A darf sich nicht widersprechen“ nicht standhält, ist klar. Aber das kann/darf (von WF 2. und OF 2.) ist das Um und Auf. Während kontingente Assertionen von außen beurteilt werden, scheint A = A, oder alles Unkritisierbare, von sich selbst her richtig zu sein. Aber gibt es tatsächlich Dinge, die sich selbst beurteilen? Oder scheint nicht vielmehr womöglich das idealistische, sprich abendländische Diktum schlechthin, die Vernunft verändere nicht, sondern begreife das ihr Andere,8 ja sie erkenne das Vernünftige in den Dingen selbst und stülpe es denselben nicht additiv auf, in umgreifender Opazität die Möglichkeit zu verstellen, dass schlichtweg jedes Urteil, jeder Satz, jede Assertion, jede Begründung und alle Kritik immer von außen her beurteilt? Wenn ja, woher aber diese Opazität? Woher die Idee, etwas könne die eigene Validität, die eigene Apodiktizität ausweisen? 

Das „kann in „A ist non-A kann nicht gedacht werden“ bedeutet selbst im Falle von „Es ist an sich selbst unmöglich zu denken“: Es ist für uns bzw. für mich unmöglich zu denken, dass es für jemanden möglich ist, es zu denken.9 Es bedeutet: Es gibt Regeln des Kritisierens und diese Regeln sind entweder selbst nach bestimmten Regeln aufgestellt oder kontingent. Ein Netz von Inferenzen, von Schlüssen auf die beste oder nur gute Erklärungen, ein Netz aus traditionellen Urteilen liegt diesem „kann“ zugrunde, das sich im „darf“ von der ehrlichsten Seite zeigt. 

Der Grund für diese Normativität des Könnens mutet kontraintuitiv an: Ohne heterologische Bedingungen, Traditionen oder Ge-setze, sprich ohne Beurteilung von außen, ist Assertion –  genau laut der Tradition, welche selbst die Etablierung von Regeln fälschlicherweise als autonom10 betrachtet – nicht mehr wahrheitsfähig

Die unhintergehbaren Denkgesetze,11 durch deren solipsistische Analyse, der kantischen Wende nach, selbst die Legitimation der unbewusst bereits anerkannten Außenwelt hätte geleistet werden sollen,12 sind entweder arbiträr oder natürlich (evident, aufgefunden, gottgegeben) und, falls arbiträr, dann stets kritisierbar und, falls natürlich, dann niemals wahrheitsfähig. Denn auch das Argument der Regeln des Kritisierens ist selbst arbiträr oder natürlich, entweder kontingent oder von der Vernunft selbst diktiert und, falls von der Vernunft diktiert, dann entweder heteronom,13 uns Unmündigen durch die starke Hand der Vernunft aufgezwungen, oder unseren Regeln, eine Kritik der Vernunft sinnvoll betreiben zu dürfen, nachfolgend. Ist aber A unkritisierbar, woher wüsste man, dass es wahr ist? Woher die Sicherheit, zur Hörigkeit des Widerspruchsprinzips nicht strukturdeterminiert14 zu sein? Antwortet nicht das die Mathematik erst erlernende Kind auf die Frage, was 5 minus 6 ist, „Das geht nicht“? Und meint es nicht, „Ich kann es nicht“? 

Nochmal: Widerspruchsfrei meint entweder: Niemand kann oder niemand darf der Sache widersprechen. Nehmen wir an, die Tradition, die Unkritisierbares annimmt, hat kein Verbot im Auge, sondern logische Notwendigkeit, dann meint widerspruchsfrei: Der Sache kann nicht widersprochen werden. Würde der Sache nun dennoch widersprochen, denke: „Dies ist kein Satz“, so ist das kann entweder widerlegt oder es meint: Der Sache kann nicht sinnvollerweise widersprochen werden, wobei die Regel sine qua non für sinnvolles Widersprechen ja erneut die Regel, sich nicht widersprechen zu dürfen, wäre. Widerspruchsfrei meint also entweder, dass der Sache nicht widersprochen werden darf, sprich, dass irgendeine Autorität – wie gewöhnlich durch Angst vor den Konsequenzen15 – unseren Widerspruch in Schach hält, oder: Der Sache kann nicht widersprochen werden, weil dann die Regel, der Sache kann / darf nicht widersprochen werden, verletzt würde. In beiden Fällen ist die Assertion nicht gegenüber Gegenargumenten offen. 

Ein einfaches Beispiel: Hielte man z. B. die Auflistung der Regeln für sinnvolles Kritisieren Kuhlmanns für arbiträr und unrichtig und wollte man die Auflistung kritisieren, so müsste man sich in der Kritik entweder an die von ihm aufgestellten Regeln halten, wobei man sie – nach seiner Logik –  dadurch bestätigen würde, oder man müsste die Regeln verletzten, womit man sich – nach seiner Logik – durch sinnlose Kritik disqualifizieren würde. Soll widerspruchsfrei nun aber bei Assertionen (Heute hat es 18 Grad), reflexiven Prinzipien (Ein Satz darf sich nicht selbst widersprechen) und Kritik (Dies ist kein Satz) jeweils etwas anderes bedeuten? Sicherlich ist jede Kritik Assertion und jede Assertion formaliter Kritik, kann doch jede philosophische Behauptung, jede Theorie als Widerspruch, als Kritik an einer anderen gelesen werden. 

Die Reflexivität scheint eine Ausnahme zu bilden, doch, wie wir gesehen haben, trügt der Schein. Denn das Prinzip, der unkritisierbare Satz, das A = A selbst, braucht andere Sätze, um angeben zu können, worin bzw. wodurch es seine Normativität und Regelkonformität exponiert bzw. worin der zwanglose Zwang16, nicht anders denken zu können, besteht. Jede Regel braucht entweder Regeln für ihre Anwendung, braucht Regeln, die regeln, wie und wodurch die Regel gilt,17 oder ist kontingent und autoritär. Man könnte sagen, wir folgen einer Art Notwendigkeit, wenn wir argumentieren, doch auch sie ist ein Schein. Wer sagt, die Vernunft diktiert, dass A = A, der merkt nicht, wie er die Regeln dafür aufstellt, ab wann etwas als diktiert gilt und ab wann als kritisierbar. 

Die Beobachterin, die Stellerin der Fragen vergisst ihre Intention zu fragen, zu kritisieren, zu untersuchen noch bevor die Regeln des Fragens und Untersuchens fixiert und institutionalisiert sind. 

Es heißt Contra principia negantem disputari non potest18, aber wer sie (die Prinzipien) selbst während ihrer Kritik für leitend hält und nicht merkt, dass die Wahrheit über sie damit, anstatt gesichert, irrelevant wird, der unterschätzt die Freiheit der eigenen Meinung oder verweigert – dem ewigen Status praesens sowohl der Philosophie als auch der Gesellschaft ergeben – die Möglichkeit ihrer Kritik. Wer sich aber – durch die Prinzipien – über die Kritik an den Prinzipien erhaben fühlt, wer sich in der Kritik der Tradition nur mit der Tradition der Kritik identifizieren gelernt hat, anstatt aus der Tradition auszutreten, der wähnt sich als Wächter einer Rationalität, die in der Angst vor den Konsequenzen besteht, denen gegenüber er – obwohl Schiffbrüchiger – die Objektivität, die Sicherheit der Neutralität bewahren will. Aber wozu? Um den anderen die Welt zu erklären? Oder um ihnen zu helfen? Quis custodiet ipsos custodes?

Autor: Leonhard Bauer


  1. Husserl, Die Idee der Phänomenologie. Fünf Vorlesungen, Springer Netherland, 1973. S. 4. [Hervorhebung L. B.] []
  2. Siehe Kuhlmann, „Reflexive Letztbegründung. Zur These von der Unhintergehbarkeit der Argumentationssituation“, in: Zeitschrift für Philosophische Forschung, Vol 35, Iss 1, 1981. S. 8f. []
  3. Albert, Traktat über kritische Vernunft, Mohr Siebeck (Utb), 1991. S. 13–18. Siehe eine genauere Darstellung auch in Albert, Kritik des transzendentalen Denkens. Von der Begründung des Wissens zur Analyse der Erkenntnispraxis, Mohr Siebeck, 2003. S. 85–92. Im Kapitel: „Das Münchhausen-Trilemma und die These von abstraktiven Fehlschluß“. []
  4. Vgl. Kuhlmann, „Reflexive Letztbegründung. Zur These von der Unhintergehbarkeit der Argumentationssituation“, in: Zeitschrift für Philosophische Forschung, Vol 35, Iss 1, 1981. S. 8. [Siehe dort Fußnote Nr. 7.] []
  5. Eine hervorragende Bestimmung der Bedeutung von Exposition – dort contra den Begriff der Definition inszeniert – findet sich schon bei Kants „erstem Hauptstück der transzendentalen Methodenlehre“ bzw. im Abschnitt „Die Disziplin der reinen Vernunft“ bei KrV A 709 / B 737. []
  6. Siehe Strawson, Individuals. An Essay in Descriptive Metaphysics, Routledge, 1964. Genauer bei: Winfried Löffler: „Über deskriptive und revisionäre Metaphysik“, in: Matthias Lutz-Bachmann & Thomas M. Schmidt (Hrsg.): Metaphysik heute – Probleme und Perspektiven der Ontologie, Alber Freiburg 2007. S. 114 (116). []
  7. Wo der Begriff heterologisch bei Nelson & Grelling nur meint, dass ein Wort die Eigenschaft, die es als Wort bezeichnet, nicht selbst besitzt, wird hier die Bedeutung erweitert. Alles, was eine Sache anhand von Maßstäben misst, die selbst nicht in der bemessenen Sache vorkommen – was das Gegenteil von immanenter Kritik wäre – nenne ich „heterologisch“. Es ist damit ein Synonym zu „kritisch“. Vgl. Kurt Grelling, Leonard Nelson, „Bemerkungen zu den Paradoxien von Russell und Burali-Forti“, in: Abhandlungen der Fries’schen Schule II, Göttingen 1908. S. 301–334. []
  8. Siehe zur Darstellung der Problematik des Immanentismus, des „Begreifens des Anderen“ im Idealismus: Gloy, Vernunft und das Andere der Vernunft, Alber 2001. S. 143–158 (Hegels Dialektiktypus) sowie S. 15ff (Vernunftkritik). Auch interessant dazu Rahel Jaeggi, Kritik von Lebensformen, Suhrkamp 2014. S. 183–187. Dort kommt die Autorin in „Seinem Begriff nicht entsprechen“ auf die Deskriptiv-Normativ-Aporie absolut reziproker Verhältnisse des Begreifens zu sprechen. []
  9. Man könnte dieses Argument das „Speak-for-yourself-Prinzip“ nennen. Wenn immer jemand sagt, dass etwas (generell) unmöglich oder undenkbar ist oder überhaupt eine Art von Allgemeinheit oder geltungslogische Verbindlichkeit für seine Position beansprucht, könnte man sagen: So denkst du! Wird einem Inkonsistenz vorgeworfen, so kann man sagen: Ja, dass alles konsistent sein muss, so denkst du! Etc. Der Satz „Ja wo kommen wir denn da hin, wenn du mir nie zugestehst, dass man mit jeder Behauptung Verbindlichkeit unterstellt“ ist das Verbalisieren einer Angst, kein Argument. Wohin etwas führt, gilt es in jedem Fall zu sehen und nicht anzunehmen. []
  10. Oft wird übersehen, dass auch in Autonomie noch „nomoi“ stecken. Der Durkheim’sche Gedanke der Desintegration, der Gedanke des Verlusts aller Sozialität als Konsequenz eine Anomie, scheint tief verankert zu sein. []
  11. Eine vielsagende Wortwahl ist „Denkgesetz“ für alle obligativen Bedingungen des Denkens. Dem kantischen Duktus folgend wird noch heute – zumindest in der Logik – von Denkgesetzen gesprochen und damit der obligative, der normative Charakter solcher Strukturen versehentlich expliziert. Viel könnte hierzu gesagt werden, doch man könnte im Mindesten denken: Alle Denk-Gesetze müssten entweder natürlich (und damit initial vertrauenswürdig) oder wahrheitsfähig sein, sofern jede transzendentale Strukturdeterminiertheit die Wahrheitsfrage trivialisiert. Wären die Denkgesetze allerdings nicht natürlich, sondern künstlich erzeugt, Ge-setze quasi, so wäre ihre Wahrheitsfähigkeit aus subjektivistischen Gründen, ihre Triftigkeit sozusagen, im selben Maße dahin.  []
  12. Gemeint ist Kants berühmte „Widerlegung des Idealismus“, in welcher Kant selbst u. a. das Kern-Prinzip transzendentaler Methode erblicken konnte, siehe: Fußnote bei B XXXIX / BXLI bzw. Kant, Kritik der reinen Vernunft, Felix Meiner 1998. S. 36f. []
  13. Sowohl Autonomie als auch Heteronomie sind beide der Freiheit entgegengesetzt. Man denke sich eine Gefängniszelle, in die man freiwillig einige Monate geht, und dann eine, in die man gegen seinen Willen gesteckt wird. Der Unterschied gegenüber der Freiheit, nicht in der Zelle zu sein, wird deutlich. []
  14. Zumindest die Ausführungen Kants zur „Idee einer Transzendentalphilosophie“ sowie die Einleitung zur 1. Auflage der Kritik scheinen im Grunde nichts anderes mit der Doktrin der Wende zu den Bedingungen der Möglichkeit von Gegenstandserkenntnis vor Augen zu haben, als wofür Maturana später den Begriff „Strukturdeterminiertheit“ für alle autopoietischen Existenzformen geprägt hat. Siehe dazu Maturana, Der Baum der Erkenntnis. Die biologischen Wurzeln menschlichen Erkennens, S. Fischer 2009. Außerdem das Kolloquium zu„Systemtheorie und Zukunft“, in: Maturana, Was ist Erkenntnis. Die Welt entsteht im Auge des Betrachters, Piper Verlag 1994. []
  15. Die üblichen Anti-Skeptizismen, wie z. B. „Ja aber dann hauen wir einander ja alle wieder die Köpfe ein“ oder „Ja dann macht nichts mehr Sinn“ usf., die meist von hartnäckigen Rationalisten ins Feld geführt werden, sind Ängste, keine Argumente. []
  16. Siehe Habermas, Nachmetaphysisches Denken: Philosophische Aufsätze, Suhrkamp 1992. S. 182ff. Außerdem Michael Niehaus, „Das bessere Argument. Eine Anmerkung zur Logik des Argumentierens bei Jürgen Habermas“, in: Philosophisches Jahrbuch, Jahrgang 105, II , 1998. []
  17. Was bei Zeidler (z. B. in: Kurt Walter Zeidler, Grundlegungen. Zur Theorie der Vernunft und Letztbegründung, Ferstl und Perz 2016. S. 14f.) Aufgabe einer Logik der Regel-Etablierung genannt wird. []
  18. Siehe dazu Friedrich Kirchner, Carl Michaëlis: „Contra principia negantem disputari non potest“, in: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe (= Philosophische Bibliothek, Band 67), 5. Auflage, Verlag der Dürr’schen Buchhandlung 1907. S. 127. []