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Towards a unity of Theoretical and Practical Reason: On the constitutive significance of the Transcendental Dialectic

Link to full article (Journal Open Philosophy, deGruyter, 2022)

Abstract

The article focuses on re-evaluating Kant’s Transcendental Dialectic by initially highlighting its seemingly negative function within the Critique of Pure Reason as a mere regulative form for cognition and experience. The Dialectic, however, does not only have such a negative-regulative function but also its very own positive and founding character for cognition that even is present in the supposedly most immediate forms of intuition. In exploring this positive side of the Transcendental Dialectic it becomes clear that it manifests itself as a bridge between the so-called theoretical and practical reason inasmuch as it fills in their gap within Kant’s philosophy. From the practical side, the Dialectic is manifest as an action full of purposiveness, maxims, and imperatives within cognition, from a theoretical side it assumes the form of syllogistic inference, which is the adequate and acting theoretical form of practical reason. Therefore, the unity of reason is shown in presenting its inner gap as a dialectical misunderstanding that Kant not only highlights in the Transcendental Dialectic but also tends to leave unsolved mostly. Nevertheless, the Dialectic can be shown as the a priori synthetic act of unifying reason, if investigated in the context of Kant’s complete critical endeavour.

Autor: Robert König

Die moralische Dimension des Begründungsproblems. Zur Gründung der Plattform Systematische Offenheit

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An einen Freund schreibt Hannah Arendt die Worte: „Wahrheit gibt es nur zu zweien“. Was ist damit gemeint? Für gewöhnlich kursieren zwei Vorstellungen davon, was Wahrheit ist, oder wo Wahrheit ihren Platz hat: im Subjekt oder außerhalb des Subjekts. Einmal meinen wir: „Ich habe meine Wahrheit und du hast deine“, ein anderes Mal: „Die Wahrheit liegt außerhalb von mir und außerhalb von dir“ – sie ist objektiv.
Während die subjektive Wahrheit zwar mit der Person, die sie hat, verbunden ist, jedoch schwierig jemand anderem begreiflich gemacht werden kann, sofern sie denn ausschließlich meine Wahrheit sein sollte, ist die objektive, wenn auch theoretisch für jeden gleichermaßen zugänglich, von dem Verstehen der einzelnen Person unabhängig.[1] Diese beiden Möglichkeiten, den Ort der Wahrheit auszumachen, scheinen alternativlos. Entweder ist die Wahrheit etwas, was ich habe, oder sie ‚existiert‘ unabhängig von mir, meiner Wahrnehmung, meinem Denken. Beides aber scheint das Wort „Wahrheit gibt es nur zu zweien“ nicht zu meinen. Denn wäre die Wahrheit subjektiv, so gäbe es „zu zweien“ auch zwei Wahrheiten. Wäre die Wahrheit aber objektiv, so könnte es sie auch für nur eine Person geben; es wäre kein zweiter Mensch auf der Welt vonnöten, sie zu erfassen.[2] Welchen anderen Ort der Wahrheit könnte es aber noch geben? Was meint Hannah Arendt mit ihrem Wort „Wahrheit gibt es nur zu zweien“?

Die Antwort, die ich im Folgenden geben möchte, spricht sich in zwei philosophischen Sätzen aus. Der eine lautet: Wahrheit ist rational, der andere: Wahrheit ist sozial. Diese beiden Sätze erscheinen relativ unvermittelt und in erster Linie wenig erhellend für unsere Frage nach einem Ort der Wahrheit, der weder bloß im Subjekt noch bloß außerhalb des Subjekts ist. Doch wir müssen genauer hinsehen.

Dass Wahrheit und Rationalität etwas miteinander zu tun haben, leugnen die wenigsten. Man meint zu verstehen, mit rational so etwas zu meinen wie ‚an den (bewiesenen) Fakten orientiert‘, ‚einer Methode folgend‘ oder ‚logisch nachvollziehbar‘ und dementsprechend mit Rationalität die ‚an Fakten orientierte, methodisch aufgeklärte‘ oder ‚logisch verfahrende Haltung‘ in wissenschaftlichen oder politischen Diskussionen. So verstanden scheint rational aber wenig mit der Frage nach dem Ort der Wahrheit (subjektiv oder objektiv) und noch weniger mit unserer zweiten These, Wahrheit sei sozial, zu tun zu haben. Eine grundlegendere Bedeutung des Wortes kann hier Abhilfe schaffen.

Bei Euklid, dem antiken Mathematiker, lernen wir den griechischen Begriff λόγος (lógos) – von welchem das lateinische ratio (bzw. rationalis) eine Übersetzung war – als ein ‚Verhältnis‘ (das spätere proportio) kennen.[3] Zwar im Kontext geometrischer Überlegungen, aber dennoch um die Entstehung der Ordnung der Wirklichkeit[4] in einem heute unerhört logischen und politischen Sinn bemüht, lehrt Euklid den lógos – Grundlage und Grundlegung der Erkenntnis-bringenden Erforschung des Kosmos zugleich – als einen relationalen, ja als einen Logos des rechten Verhältnisses. Dies gibt zu denken, ist doch ‚Verhältnis‘, wenn nicht als völlig abstrakter Begriff mengentheoretischer Berechnung gebraucht, auch das Wort, mit welchem wir sowohl menschliche Beziehung „zu zweien“ zu bezeichnen pflegen, als auch das Wort, mit welchem das in jeder menschlichen Beziehung fruchtbringende Maß (Proportion), sich selbst und dem anderen mit Mäßigkeit gegenüberzutreten, angesprochen ist. Nicht aber nur klingt in Rationalität das ‚Maßhalten‘ und die ‚Verhältnismäßigkeit‘ als Grundkompetenz vernünftiger Rede (lógos) an, sondern es spricht sich auch bereits das ‚logisch‘ in ‚dia-logisch‘ der Sprache und Artikulation zwischen  Menschen zugehörig aus.  So führt ein Weg von dem Verhältnis zwischen Menschen über das Sich-verhalten gegenüber Menschen zu Verhältnis überhaupt (lógos, ratio) und schließlich zu Rationalität, auf welchem uns die Frage nach dem rechten Ort der Wahrheit besser greifbar erscheint. Dass Wahrheit also – gesetzt sie ist, worum es der menschlichen Rede zu tun ist[5] rational und sozial ist, meint im Kern dasselbe, nämlich die fundamentale Verknüpfung von Rationalität und Sozialität als Fundament allen Diskurses.

Allein die historische und etymologische Versicherung, Rationalität habe etwas mit Sozialität zu tun, gibt uns noch recht wenig dafür an die Hand, wissen, erklären, verstehen zu können, was Rationalität – jene ordnende Verhältnismäßigkeit sowohl des Wirklichen (der Natur) als auch des Zwischenmenschlichendenn ist. Einen Hinweis darauf, wo zu suchen ist, wenn es um die Frage nach der Art und Beschaffenheit dieser Verhältnismäßigkeit (Ratio) geht, gibt uns die bereits angesprochene Verknüpfung des uns sonst trivialerweise verständlichen logisch mit  Dialog – dessen Form gemäß die Philosophie nicht ohne Grund entstehen musste – an. Was nämlich allein den Dialog zu ordnen im Stande scheint, ist das (rationale) Argument.[6] Mit Eintritt in diese Sphäre der Rationalität ins Argumentative allerdings entsteht ein Problem. Denn nicht mit Objektivität und ‚Fakten‘ hat es die zu argumentierende Wahrheit im Bereich der Verhältnismäßigkeit und Sozialität zu tun, auch nicht mit subjektiven Meinungen und Behauptungen, sondern mit etwas, was der Komplexität zwischenmenschlicher Beziehung angemessen und behutsam nur zu besprechen ist – mit Begründung.

Die Verknüpfung von Rationalität und Begründung mag manchen trivial vorkommen, doch sie scheint in Zeiten von Fake News auf der einen Seite und naiver Faktengläubigkeit auf der anderen in ihrer fundamentalen Bedeutung verstellt. Sehen wir uns deshalb die Sache mit der Begründung näher an und denken wir dieser Verstellung nach.

Der Missstand mit der subjektiven Option der Wahrheit liegt auf der Hand. In dem Konflikt bloß subjektiver Standpunkte kann zwischen „Es verhält sich so!“ und „Nein, es verhält sich anders!“ schwerlich mehr als ein Machtwort zu einer Entscheidung führen, was jedem unmittelbaren Begriff von Argumentation zuwiderzulaufen scheint. Aber wie steht es mit der Objektivität, mit den Fakten? Warum müssen sie begründet werden, wenn sie doch ‚unumstößliche‘ Fakten sind? Die Antwort lautet: Jedes Faktum muss (als Faktum) begründet sein, sonst wäre es bloße Behauptung. Zugleich gibt kein Ding – sofern nicht bereits als Verhältnissen gemäßer Sach-Verhalt – ‚von sich selbst her‘ den Grund an, warum man es für wahr halten soll.

Ohne Begründung von Facta als Facta, als bereits begründete ‚Gemachte‘, müsste der Grund jeder Wahrheit unmittelbar und ergo abseits menschlicher Kommunikation und Rationalität einfach ‚verstanden‘ werden. Der sozialen Einsicht folgend allerdings, niemanden zum Verstehen zwingen zu können, bleibt dies ‚unmittelbar‘ so lange als Problem für die intendierte Objektivität bestehen, wie Menschen sich grundsätzlich ‚dagegenentscheiden können, bestimmte Maßstäbe für die Beurteilung[7] von Gründen anzuerkennen.[8] Dieses Nicht-Anerkennen von Fakten als irrational abtun zu wollen, scheitert an dem vorausgesetzten Verständnis von Rationalität. Ist sie als verhältnismäßig, dialogisch und sozial verstanden, hat sie nichts mit Fakten zu tun, ist dieselbe aber nur als an Fakten orientiert verstanden, kann nur wieder thetisch auf die Fakten gepocht, – oder es muss eben doch begründet werden. So muss Rationalität schon allein deshalb als begründende Rede gefasst werden, um sich den Kategorien der Sozialität und Menschlichkeit nicht durch Behauptung, Zwang und Beherrschung verlustig zu machen.[9]

Habermas’ Versicherung beispielsweise, im Gebiet des Argumentativen ‚herrsche‘ demnach nur mehr der „zwanglose Zwang des besseren Arguments“[10], macht uns aber noch neugieriger, zu wissen, was Rationalität in der Sphäre des Argumentativen – und ohne Verlust der Konnotation der Sozialität – denn ist.

Was es mit Begründung auf sich hat, können wir denkend in Erfahrung bringen. Wir denken der Verhältnismäßigkeit, der Sozialität, der Wahrheit nach und merken das Folgende: Wir denken scheinbar in (vor)bestimmten, uns voraus-gesetzten Bahnen. Wir denken nicht: „Wahrheit kann ausschließlich im Subjekt und ausschließlich außerhalb des Subjekts sein“, sondern wir denken vorerst: „Entweder das eine oder das andere“. Wir denken anscheinend – so versichert uns die Tradition des Rationalismus von Platon bis Hegel – unter anderem gemäß dem Gesetz des zu vermeidenden Widerspruchs.[11] Haben wir es nun zwar bei jeder Art zwischenmenschlicher Beziehung mit Logos, Verhältnis, Rationalität und Begründung zu tun, ja sogar bei jeder praktischen Handlung, sofern sie nicht willkürlich ist, so obliegt es doch der Wissenschaft, welche wir Philosophie heißen, die Fragen nach diesen uns vorbestimmten Bahnen zu stellen und zu fragen: Auf welche Art und Weise ist uns dieses Denken nach Gesetzen (der Logik) entstanden und durch wen oder was – und wie[12] – ist dasselbe begründet? Anders gesagt: Das Problem, von dem wir sprechen, sofern Rationalität in der Sphäre des Argumentativen begriffen ist, ist ein Begründungsproblem.

In die Notwendigkeit gezogen, die Bahnen, in welchen wir denken, so zur Sprache bringen zu müssen, dass dieses Zur-Sprache-Bringen selbst nicht wieder nur in einer bestimmten Bahn, nach einem bestimmten Denk-Schema, nach einer formalen Gebrauchsanweisung verläuft, sieht sich das Problem der Begründung in rationalistischer und nicht zuletzt idealistischer Tradition der Philosophie als Letztbegründungsproblem zur Lösung in Form eines sich selbst begründenden Denkens gedrängt.[13] Was Vernunft können müsste, so denkt man, ist, ihre eigenen Voraussetzungen vernünftig einholen zu können. Ist dies nicht gewährleistet, so wäre Vernunft begründet durch Natur, durch Erziehung, durch Gott[14] usf., sprich: durch irgendetwas, was selbst nicht rational im Sinne rationalen Denkens ist. Wodurch wären jene Voraussetzungen der begründenden Vernunft aber dann begründet und wodurch wiederum ihre Erkenntnis verbürgt?

Nicht zuletzt der 1968 in dessen Traktat über kritische Vernunft entwickelte Ansatz Hans Alberts, unbedingt feststellen zu müssen, dass jede Begründung entweder an irgendeinem beliebigen Punkt abgebrochen oder die Sätze, welche es zu begründen gilt, bereits als begründet vorausgesetzt, oder schließlich Begründungs-Reihen unendlich weiter wiederholt werden müssen, scheint die Ansprüche selbstreferentieller Begründungs-Rationalität gehörig zu bremsen. In Alberts oft zitierter Fassung des Münchhausen-Trilemmas lauten die drei Optionen, in welche jede suffiziente Begründung notwendig enden müsste: Dogmatischer Abbruch, Logischer Zirkel und Infiniter Regress.[15] Der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Kritiken gegen dieses Trilemma des Begründens ungeachtet,[16] lässt sich – und dies schon seit Beginn der Philosophie bei Platon als Formalisierung der Entstehung von Rationalität überhaupt qua Philosophie versus Sophistik – die zu entwickelnde Diskussion als Problematik von Idealismus und Idealismus-Kritik fassen.

Während – über die Unterscheidung von subjektiver Wahrheit und objektiver Wahrheit hinaus – auf der einen Seite der Idealismus das Begründungsproblem einzig dadurch zu lösen für möglich hält, dass Vernunft oder Rationalität alles, auch noch das ‚Gegenteil ihrer selbst‘, umfassend gedacht wird, erinnert alle Idealismus-Kritik an Irrelevanz, Unangemessenheit, Leerheit und Abstraktion[17] einer solchen ‚alles umfassenden‘ Rationalität in Bezug auf alles ‚Reale‘, indem sie, in Hans Alberts Worten, anmerkt, „[a]lle Sicherheiten [seien] in der Erkenntnis […] selbstfabriziert und damit für die Erfassung der Wirklichkeit wertlos“ (Albert 1991. S. 36)

Da jedoch die idealistische Position, auch das „Andere der Vernunft“[18] noch als Implikat inkludieren zu wollen, der immanenten Problematik des Immanentismus[19] anheimfällt, die Grenzziehung zwischen Rationalität und ‚anderem‘ nur mehr für eine scheinbare erklären zu müssen – womit der für Erklärung oder Begründung benötigten Transzensus aufgegeben wird –, muss jede Idealismus-kritische, sprich jede Position, die die Einheit von Denken und Sein nicht nach parmenideischem Beispiel in jeglicher Logizität voraussetzen will, anscheinend selbst einen subtilen idealistischen Rationalismus in Ansatz bringen, um begründeten Wahrheitsanspruch für die Stringenz ihres rationalen Geltungsanspruchs fordern zu können – ein Philosophem, das auch das Gros der Albert-Kritiker zu teilen scheint.[20]

Das Problem dieser beiden Positionen ist umgreifend. Ob in den historischen Traditionen Idealismus vs. Skeptizismus, Logizismus vs. Existentialismus oder Rationalismus vs. Empirismus usf., ob in philosophischen Begriffspaaren wie Unbestimmtheit vs. Bestimmtheit, Unmittelbarkeit vs. Vermittlung oder intuitiv vs. systematisch usf. inbegriffen, ob die Differenz philosophischer Disziplinen wie z. B. theoretisch vs. praktisch, analytisch vs. synthetisch oder sogar Bewusstseins-philosophische Standpunkte oder interkulturellen Perspektivismus vs.  Positivismus betreffend, immer ist Begründung ein Problem – ein uns im Denken unbedingt Auf-geworfen– und Vor-gelegtes (πρό-βλημα), an welchem, oder welches zu lösen, alle sich im Begrifflichen bewegenden Vernunft-Konzeptionen auf kurz oder lang dadurch zu scheitern scheinen, dass sie ihren Konterpart entweder egalisieren oder negieren müssen. Die spitzfindigsten Lösungen helfen nicht. Wird der kritische bzw. relativistische Standpunkt verabsolutiert und der Verlust der eigenen Geltungsdimension contra Begründungs-Transzensus in Kauf genommen, kann, in Wittgensteins Worten, nur mehr darüber geschwiegen werden, wovon nicht (begründend) gesprochen werden kann. Verabsolutiert man jedoch den Idealismus qua einer jeder Kritik als Bedingung der Möglichkeit derselben vorangestellten Rationalität, wird erstens – wie auch sonst? – vorausgesetzt, was es zu begründen gilt, und zweitens jedes Gegenargument gegen Rationalität mit Rationalität identifiziert und so paradoxerweise die Gruppe der Kritiker:innen mit der Lösung idealistischer Probleme wie z. B. Selbstreferentialität und Identität usf. beauftragt, wo sie doch kritisieren wollten.[21]

Als Problem umgreifender Tragweite für sowohl den innerphilosophischen Diskurs um Begründung als auch für etwaige Fundamente wissenschaftlicher Rationalität von politik-, religions-  oder naturwissenschaftlicher Forschung anerkannt, erscheint die Sache mit der Wahrheit relativ aussichtslos. Doch wir fragen noch einmal: „Welchen anderen Ort der Wahrheit könnte es noch geben?“ – und haben wir nicht bereits die Antwort damit gegeben, Rationalität als mit Sozialität im Bunde in den Blick nehmen zu müssen?

Denken wir Rationalität als Verhältnismäßigkeit im ganzen Umfang des Wortes, so denken wir sie in der Gestalt und im Vorbild zwischenmenschlicher Beziehung, als Sozialität. Wir denken sie genauer in der anthropischen Bedeutung,[22] dass wir alle Ordnung – ob politisch oder kosmologisch – immer als Menschen vor Menschen und für Menschen begründen müssen. Als dieses und in diesem Verhältnis aber konstituiert sich die soziale Ordnung (durch die sie sozial Ordnenden) vermittels sozialer Überzeugungen. Ihre alleinige Negation ist die Angst vor Irrationalität als Angst vor Unverhältnismäßigkeit. Sofern mit ‚Überzeugungen‘ kein Rückfall in den dogmatischen Abbruch aber gemeint sein kann, müssen sich dieselben – nun jedoch vor dem Hintergrund sozialer Rationalität, sprich sowohl ohne ein ‚Anderes der Vernunft‘ als auch ohne den Anspruch absoluter und identitätslogischer Systematik – begründen lassen. Ja, auch Überzeugungen müssen legitimiert werden! Die Art und Weise dieser Begründung aber, sie klingt für unsere an Formalismen gewöhnten Ohren fremd, und zwar: Überzeugungen werden legitimiert in der und durch die Freiheit des anderen Menschen sowie durch die Milde gegenüber dessen Position.

In diesen Handlungen des Waltenlassens von Freiheit und Milde werden jene eodem actu mit diesem Handeln als die Überzeugungen ‚Freiheit‘ und ‚Milde‘ sowie damit als die Voraussetzungen von Wahrheit „zu zweien“ artikuliert.

Auch hier hilft uns die Sprache zu verstehen.  Es liegt genauer nämlich in dem Verständnis aller Rationalität als Verhältnis und Sozialität der Umstand offen, ‚Überzeugung‘ nur in doppelter Bedeutung denken zu können. So fungiert das antike πείθω bzw. ‚πείθομαι‘ (peíthomai) als ‚sich von etwas überzeugen‘ und ‚von jemandem überzeugt werden‘ zugleich.[23] Sogar auch πίστις (pístis) – ‚vertraute Gewissheit‘ – klingt noch in jenem aktiven ‚jemanden von etwas überzeugen des Wortes peíthō  an.

So sind zugleich Umfang, Funktionsweise und Aufgabe[24] sozialer Rationalität darin möglich anzugeben: Verhältnis per se so denken zu müssen, dass alle Überzeugung, ob ‚unhintergehbare‘ Vernunftansprüche oder Glaubensinhalte, in dem Überzeugtwerden von Etwas oder Jemandem entstehen und dass wiederum alle Überzeugungsversuche, ob ‚argumentativ‘ oder ‚deiktisch‘, ihr Ende in Überzeugungen finden müssen.

So sind die Überzeugungen, die Freiheit des anderen in aller Radikalität konstituieren und konservieren zu müssen und Milde gegenüber allen mir fremden Positionen (ob intellektuell oder emotional) walten lassen zu müssen, zwar die sowohl von Seiten idealistischer als auch velis nolis von kritischer Tradition gesuchten Voraussetzungen von Rationalität, aber weder als formalisierbares Logisches (Idee, Begriff, Schluss), noch als rational unbestimmbares A-logisches (Sexualtrieb, Atome, Neuronen), sondern als die empraktischen[25] Bedingungen ordnender und sich ins Verhältnis setzender Handlung überhaupt, welche wir, als in sozialen Gefügen inbegriffen, schlichtweg durch die Zuneigung und den authentischen Fürspruch anderer Menschen erlernen.

Was aber bedeutet dies für die Rationalität in der scheinbar ‚unhintergehbaren‘ Sphäre des Argumentativen? Muss nicht das Argument allem Sozialen vorausgehen, um dasselbe ‚unter  den Begriff‘ bringen zu können? Muss nicht Rationalität bereits walten, das Verhältnis bereits geordnet sein, um sich in ihm und sich gegenüber anderen verhalten zu können? Das Problem scheint hier nun aus einer Verwechslung zu entspringen. Denn während sich das Diktum der (unleugbaren) Unhintergehbarkeit des bereits realisierten Logos (d. h. begrifflichen Denkens) auf den Geltungs-Status der Rationalität bezieht, spricht die kritische Position das „Andere der Vernunft“ als reales Konstituens potentieller Rationalität, als der Vernunft realiter Vorherliegendes an. Nur aber im Falle der Verabsolutierung des einen oder anderen Standpunktes, ja quasi nur den Optionen der rein subjektiven oder der rein objektiven Wahrheits-Vorstellungen gemäß, sind Ursprungs- und Geltungsebene entweder als ununterscheidbar oder aber als völlig unabhängig voneinander gesetzt. In jedem Gespräch jedoch, ja in jedem Versuch, sich begreiflich zu machen oder den anderen zu verstehen, sind diese getrennten Bereiche beispielsweise von Genesis und Geltung etwas von uns jeweils Gemeintes, ohne welches zu denken wir überhaupt nicht wissen würden, wovon wir sprechen, sind doch alle Argumente für oder gegen die Sache – egal welche Sache – angepasst an die verhältnismäßige Rationalität in ihrer ‚anthropischen Bedeutung‘, von uns als Menschen, vor Menschen und für Menschen, zu denen man im Verhältnis steht, zu begründen.

Gibt es Wahrheit nur „zu zweien“, so ist alle Rationalität in und als Sozialität fundiert. Sozialität aber erlernen wir im Sprechen und durch dieses Sprechen in der Ur-Angst, von der Gemeinschaft der Sprechenden abgeschnitten zu sein, mit unseren Worten nicht mehr auf Verständnis zu treffen. Es kommt uns daher auch nicht derjenige irrational vor, der nicht richtig logisch schließen kann, sondern derjenige, der dieses Unvermögen nicht zuzugeben vermag und in Unverständnis der ‚Rede des Anderen‘ unverhältnismäßig handelt! Es ist daher nicht zuletzt das Allerrationalste, mit anderen sprechen, sich mit anderen zusammenfinden, die anderen respektieren und sich mit den anderen – durch manchmal mühevolles Ringen um Wahrheit – einigen zu wollen. Es ist so erkannt, die Ordnung des Dialogs[26] nicht nur durch das (rationale) Argument, sondern realiter ebenso durch Zuneigung, Freiheit und Milde gegenüber dem anderen ordnen zu müssen. Wer nach einem Streitgespräch denkt, das Nachgeben und das Bestärken des anderen in seiner Meinung, hätte nichts mit Rationalität zu tun, da es doch gilt, für die Wahrheit und Objektivität alleine streitend zu argumentieren, der liegt falsch, denn es (ent)hält das Soziale auch das Wahre. Eltern müssten dies wissen, begegnen sie doch den Kindern, sofern diese, bevor sie Rationalität erlernen, nicht rational sein können, nicht mit Argumenten, sondern mit Vor-Bild und Bildung.[27] Diesem Prototyp sozialer Verhältnismäßigkeit folgend lösen wir das uns unabweisbar vorgelegte Begründungsproblem auf dieselbe Art und Weise, wie wir Probleme sozialer Art lösen: durch Zuhören, Wertschätzung, Mitgefühl, Vergebung usw. Das oft aus Angst vor der Irrationalität stark gemachte Festhalten am Prinzipiellen folgt dem Irrglauben, soziale Verhältnisse seien symmetrisch und unserem Verstehen angemessen geordnet, bevor wir sie ordnen. Es herrscht aber die Asymmetrie des reellen Unterschieds, des Machtverhältnisses zwischen Menschen, welchen die Aufgabe bleibt, sich über diese Asymmetrie zu verständigen. So gilt es in den fragilen Sphären der Rationalität und Sozialität Freiheit und Milde walten zu lassen – in Wissenschaft wie im Sozialen – und die moralische Dimension des Begründungsproblems, und das heißt: zu erkennen, dass wir Teil des Problems sind, zu entwickeln und mit Blick auf die Gemeinschaft als vorzüglichen Ort der Wahrheit mahnend zu er-innern: Wer Rationalität erzwingen will, wird sie verlieren.

Autor: Leonhard Bauer

Literaturverzeichnis

  • Albert, Hans. Traktat über Kritische Vernunft. Mohr Siebeck, 2010.
  • Aristoteles. Metaphysik. Griechisch-Deutsch. Felix Meiner, 1989.
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  • Bauer, Leonhard. Über das Prinzip der Wissenschaft. Erläuterungen zu Schellings „sechzehnter Vorlesung” der Philosophischen Einleitung in die Philosophie der Mythologie. Hochschulschrift, Universität Wien, 2020.
  • Detienne, Marcel. The Masters of Truth in archaic Greece. Zone Books, 1999.
  • Earman, J. The SAP also rises: a critical examination of the anthropic principle. Philosophical Quarterly 24 (4), 307 (1987).
  • Euklit. Die Elemente: Bücher I XIII. Übers. v. Thaer, Clemens. Deutsch. Verlag Europa-Lehrmittel, 2010.
  • Feyerabend, Paul. Erkenntnis für Freie Menschen. Suhrkamp, 1980.
  • Foucault, Michel. Die Ordnung der Dinge. Suhrkamp, 1971.
  • Foucault, Michel. Hermeneutik des Subjekts: Vorlesung am Collège de France (1981/82). Suhrkamp, 2004.
  • Gloy, Karen. Vernunft und das Andere der Vernunft. Alber, 2001.
  • Habermas, Jürgen. Nachmetaphysisches Denken: Philosophische Aufsätze. Suhrkamp, 1992.
  • Hegel, Georg Wilhelm Friedrich. Frühe Schriften. Suhrkamp, 1971.
  • Hegel, Georg Wilhelm Friedrich. Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse mit Hegels eigenhändigen Notizen und den mündlichen Zusätzen. Suhrkamp, 2020.
  • Kant, Immanuel. Kritik der praktischen Vernunft. Hrsg. v. Schmidt, Raymund. Meiner, 1956.
  • Kant, Immanuel. Kritik der reinen Vernunft: Nach der ersten und zweiten Originalausgabe. Meiner, 1998.
  • Kühlewind, Georg. Das Licht des Wortes: Welt, Sprache, Meditation. Verl. Freies Geistesleben, 1984.
  • Lauener, Henri. „Der moderne Kritizismus. Bemerkungen zu Hans Alberts Traktat über kritische Vernunft“, in: Studi Internazionali di Filosofia, 1970.
  • Lee, Richard und Long, Christopher. „Nous and Logos in Aristotle“, in: Freiburger Zeitschrift für Philosophie und Theologie, Band 54, 2007. S. 347 –
  • Niehaus, Michael. „Das bessere Argument. Eine Anmerkung zur Logik des Argumentierens bei Jürgen Habermas“, in: Philosophisches Jahrbuch 105. Jahrgang. II/1998.
  • Vernant, Jean Pierre. Die Entstehung des griechischen Denkens. Suhrkamp, 1982.

[1] Beide Varianten, die der Un-Vermittelbarkeit der subjektiven sowie die der Zugänglichkeit der objektiven Wahrheit, sind problematisch, haben wir doch im ersten Fall alle Vermittlungen, wie Gedanken, Sprache, Zeichen usf., um dem anderen mit-teilen zu können, was wir verstehen, und im zweiten Fall alle Hindernisse im Erkennen der Wahrheit wie z. B. Erziehung, Fähigkeit, gesellschaftliche Hürden usf. zu bedenken. Da jedoch jede Vermittlung von Erkenntnis rein subjektiver Natur bereits eine objektive oder zumindest allgemeine Grundlage, auf welcher wir „uns“ verstehen können müssen, voraussetzt (Diskurs) und da ebenso jedes Hindernis auf dem Weg, die objektive Wahrheit erkennen zu wollen, bloß wieder subjektiv ist oder zumindest unsere subjektive Weltsicht sowie unsere subjektive Welt-Stellung zu betreffen scheint, ist es ausreichend, diese beiden als Gegensätze (scheinbar) kontradiktorischer Art gegenübergestellt zu lassen. Zur Problematik der frei zugänglichen Wahrheit vergleiche Foucault 2004. S. 242 ff. – sowie generell: „Vorlesung vom 3. Februar 1982 Zweite Stunde“.

[2] Eine ähnliche Argumentation findet sich schon in dem berühmten Fragment des jungen Hegel zu „Religion und Liebe“ von 1797*; „Das Ideal können wir nicht außer uns setzen, sonst wäre es ein Objekt, – nicht in uns allein, sonst wäre es kein Ideal.“ in: Hegel 1971. S. 244.

[3] Vgl. Euklid 2010: „Man sagt, dass Größen in demselben Verhältnis [τῷ αὐτῷ λόγῳ] stehen, die erste zur zweiten wie die dritte zur vierten, wenn beliebige Gleichvielfache der ersten und dritten zugleich größer, gleich groß oder kleiner sind als beliebige Gleichvielfache der zweiten und vierten, in entsprechender Reihenfolge genommen.

[4] Nicht zuletzt die aufschlussreichen Studien J. P. Vernants zur Entstehung des griechischen Denkens lehren uns die zu wenig beachtete Verknüpfung der Genese von (argumentativer) Rationalität und politischer Bemühung um die Ordnung des politischen Diskurses nach dem Vorbild göttlicher Natur-Ordnung (Kosmos), vgl: Vernant 1982.

[5] Anderes ist denkbar. Vgl. Feyerabend 1980. S. 286f., wo Erziehung, sprich das Weitergeben bestimmter Sprachformen an Kinder, als nicht unter den Wahrheitsanspruch eines rationalen Gesprächs subsumierbar angeführt wird.

[6] Man muss diese Proposition nur so lang als (naiv) rationalistisch verstehen, wie das Argument als Abstraktum gefasst ist. Die stillschweigende Annahme, Argumente hielten sich in einer von Sozialität getrennten Sphäre auf, teile ich (als stillschweigende Annahme) nicht; und, wo es womöglich heißt „Facts don’t care about your feelings“, könnte man getrost antworten: „But arguments do.“

[7] Es ist ein wichtiger Punkt in der Einsicht getroffen, jede Begründungsstrategie gewissermaßen als zulässig anerkennen zu müssen, sei es die deduktiv-nomologische Apodiktizität oder der Mythos, der als das Begründende fungieren soll.

[8] Können wir uns aber auch gegen die Rationalität selbst entscheiden? So könnte zynisch gefragt werden. Ich glaube, dass aber gerade in der Bestimmung der Rationalität als Sozialität – man bedenke dies in aller Weite – ein fast sicheres Indiz dafür gefunden werden kann, dass diese Entscheidung (wenn zwar möglich) doch nie Wirklichkeit erlangen könnte.

[9] Habermas’ „zwanglosen Zwang des besseren Argumentsmit demselben Vorwurf „Behauptung, Zwang und Beherrschung“ zu konfrontieren, erscheint nicht angebracht, hat Habermas doch die unhintergehbare Dimension der Geltung eines bereits im freien Diskurs diskutablen Arguments im Sinn, vermittels dessen es gerade die heteronomen Zwänge autoritärer Subjektivismen durch Revision der subtilen Rationalität der Kommunikation zu unterlaufen gilt. Vgl. Habermas 1988. S. 182ff.

[10] Interessant hierzu Niehaus’ Studie zur „Logik des Argumentierens …“, in: Niehaus 1998.

[11] Welches – in Aristoteles’ Worten – besagt: „[dass es] unmöglich [ist], dass dasselbe demselben in derselben Beziehung zugleich zukomme und nicht zukomme, nachzulesen in der aristotelischen Metaphysik, bei 1005b.

[12] Was wir, um dem Begriff der „Rationalität“ im heutigen Sinne auch gerecht zu werden, mit „Begründung“ im Auge haben, ist, um die aristotelischen Disziplinen zu bemühen, BegründungsAnalytik mehr als kausale Begründung. So wird in den Analytiken des Aristoteles der Begriff des Begründens nach operationalen und funktionalen Gesichtspunkten, eben unseren Ausführungen angemessen, als Schlusslogik konzipiert. Vgl. Aristoteles, An. Prior. 24 a1–24 b30.

[13] Von Aristoteles’ Konzeption des sich selbst denkenden Denkens über Descartes’ ego cogito und Fichtes Thathandlung bis zu Hegels Absoluter Idee: Überall findet sich dieser Versuch, Begründung als Selbst-Begründung denken zu wollen, wieder.

[14] Sicher aber dürfen auch Projekte wie z. B. dasjenige des späten Schelling, Vernunft stringent in ihrem „Anderen“ begründen zu wollen, nicht vergessen werden, vor deren Hintergrund die Problematik von Begründung durch anderes vs. Begründung durch sich selbst als spezielles Problem behandelt wird. Vgl. Gloy 2001. S. 14; Vgl. Bauer 2020. S. 10 ff.

[15] Vgl. Albert 1991. S. 15 f.: „Das Prinzip der zureichenden Begründung und das Münchhausen-Trilemma“, in: Traktat über Kritische Vernunft.

[16] Z. B. Karl Otto Apel, Jürgen Habermas, Rudolf Haller, Hans Lenk usw. Siehe: „Der Kritizismus und seine Kritiker“, in: Albert 1991.

[17] Schon in Kants Schriften zur praktischen Vernunft wird bekanntlich wiederholt konzediert, ein selbstbegründendes Vernunft-Prinzip im Sinne eines „Unbedingtenbloß formal, als formales (Sitten-)Gesetz beispielsweise, angeben zu können, beispielsweise in: AA 05. S. 41 [31], was  z. B. bereits von Hegel auch dieser Formalität wegen kritisiert wurde. Vgl. Hegel 2009. § 139, Bd. 7, S. 261.

[18] Vernunft und das Andere der Vernunft lautet der Titel einer sehr zu empfehlenden Studie Karen Gloys (2001 veröffentlicht), in welcher sie unter anderem versucht, Nietzsches und Derridas Ansätze (Wille zur Macht & Differance) eines der Vernunft Vorhergehenden darzustellen.

[19] Vgl. ebd. S. 15.

[20] Siehe beispielsweise: Albert 1991. S. 226/Lauener 1970.II. S. 143, wo kritisch darauf aufmerksam gemacht wird, dass das Begründungs-Trilemma selbst irgendwie begründen  werden müsse. Alberts Verteidigung wiederum pocht auf den fallibilistischen Charakter seiner „Hypothese“, die in jedem akuten Wissenschaftsbetrieb nur operationalen Charakter beanspruchen kann.

[21] Albert bezeichnet diese die Vernunft verabsolutierenden Konzeptionen nicht unrichtig als „kritikimmun“, sofern sie ihr Gegenüber zur Bestätigung ihrer eigenen Position instrumentalisieren können, wie es in diversen neo-idealistischen Phrasen geschieht. Vgl. Albert 1991. S. 41.

[22] Der Begriff „anthropisch“ meint für gewöhnlich die (fast transzendentallogische) Voraussetzung menschlicher Existenz als Bedingung für das mögliche Erscheinen bestimmter physikalischer Phänomene, welche der Wahrnehmbarkeit des Menschen gemäß gedacht werden müssen, sofern nach Zwecken geforscht wird. Hier wird es jedoch weiter und quasi als Konsequenz des Homo-Mensura-Satzes genommen, einfach alles am Menschen orientieren zu müssen, worin nur Menschen sich orientieren. / Zur Kritik an gerade jenem teleologischen Charakter der Prinzips vergleiche bspw.: J. Earman: The SAP also rises: a critical examination of the anthropic principle, Philosophical Quarterly 24(4), 307 (1987).

[23] Siehe hierzu M. Detiennes‘ lehrreicheStudien zum Übergang von „divine Truth“ zu „diskursiver“ und operationaler Wahrheit in der Antike in Masters of Truth von 1999, genauer: S. 76 ff. Zur Doppelbedeutung kann darauf hingewiesen werden, dass im alt-griechischen mediale und passive Formen (in den meisten Fällen) identisch sind.

[24] Das peíthomai lässt auch die systematisch formale Einteilung zu: reflexiv, aktiv und passiv in Bezug auf die Funktionen des Überzeugens und ergo des Arguments. Ich muss 1. ‚jemanden überzeugen‘ und 2. ‚von jemandem überzeugt werden können‘, um argumentieren zu können, und aber 3. ‚mich auch davon überzeugen‘ können, dass der andere mich und ich ihn auf der Basis unserer Überzeugungen überzeugen kann.

[25] Zu „empraktisch“ siehe „Nous and Logos in Aristotle“ von Lee und Long, wo die aristotelische Identifikation des Nous – einer der Rationalität (Logos) vorausgehenden „intuitiven Schau“ des Wirklichen – mit dem Begriff der Hexis, sprich einem To-know-how, expliziert wird, vgl. Lee und Long 2007. S. 351; oder auch direkt bei Aristoteles: An. Post. II. 19.

[26] Hier möchte man im Sinne Foucaults „Die Ordnung des Diskurses“ anstatt des Dialogs lesen. In der Tat aber müsste eine Rationalität, die sich als Sozialität versteht, jeder „Episteme“ in der Analyse eine solche des Dia- oder Polylogs voranstellen, aus deren Gemeinschaft alle verselbstständigten Bedingungen wissenschaftlicher Episteme bereits herausgefallen sein müssten, um normative Ordnungen  ökonomisch verwissenschaftlichen zu können. Der Foucault der „Ordnung des Dinge“ sieht diese Bedingtheit aller Ordnung durch die Ordnenden noch nicht in der Klarheit seiner späteren Untersuchungen der Praxen der Orientierung, muss er doch vor dem Hintergrund zerfallender Rationalitäts-Konzepte noch feststellen, das ‚Gemeinsame‘ [das wir als Sozialität erblicken] des Ortes und des Namens verloren [zu haben]“.  Foucault 1971. S. 21.

[27] In „Der kultische Ursprung der Sprache“ teilt Kühlewind seine Beobachtung mit, dass „[d]amit das Wort ohne Worte verstanden werden kann, [es] eine wortlose Kommunikationsmöglichkeit geben [muss], ein unmittelbares Verstehen von Bewußtsein zu Bewußtsein, das sicherlich kein Verstehen im intellektuellen Sinne ist.“ Kühlewind 1984. S. 43 sowie: „[…] daß das Kind das grammatisch richtige Sprechen durch ‚ungenügende Data‘ […] erlernen kann, zeigt […], daß das Kind durch die Identifizierung bis in die überbewußten Zonen des Sprechenden hinein ‚vernimmt‘ – es lernt, worin der Sprechende es gar nicht bewußt unterrichten könnte.“ [Sic!] Ebd. S. 53 f.

„Kontinuität oder Bruch?“ Zur post-neukantianischen Transzendentalphilosophie und Systematik nach 1945.

 

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E-Mail Adressen für Einreichungen: michael.boch@uni-wuppertal.de, robert.koenig@univie.ac.at und schnell@uni-wuppertal.de
Deadline 01.08.2022
Ort: BUW Wuppertal
Datum 15.02.2023 – 17.02.2023
Call-Bezeichnung Call for Presentations
Organisation Michael Boch, Robert König, Alexander Schnell

Die Selbstauflösung des Neukantianismus in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und seine Bedeutungslosigkeit als verknöcherte Schulphilosophie gehörte lange zum Standartrepertoire der Philosophiegeschichtsschreibung. Ähnliches galt somit für eine systematische Transzendentalphilosophie, deren Relevanz spätestens nach 1945 im Zuge der linguistischen, hermeneutischen, analytischen, strukturalistischen und poststruktualistischen Wenden erlosch.

Ganz so endgültig präsentiert sich jedoch die „Selbstauflösung“ des Neukantianismus nicht. Auch nach 1945 fand insbesondere im deutschsprachigen Raum eine Auseinandersetzung mit systematischer Transzendentalphilosophie in der Tradition des Neukantianismus statt. Eine historiographisch oder philosophisch zufriedenstellende Erfassung für diese Phase fehlt allerdings bis heute. Benennungen wie „Nachgeschichte des klassischen Neukantianismus“ oder Bezeichnungen dieser Denker:innen als Neoneokantianer:innen wurden von der Forschung verworfen. Das philosophiegeschichtliche Problem blieb jedoch bestehen. Wie kann man das historische Faktum beschreiben, dass der Neukantianismus einerseits scheinbar in der Bedeutungslosigkeit verschwunden ist und andererseits Philosoph:innen an ihn anknüpfend, im Sinne einer systematischen Transzendentalphilosophie philosophieren?

Hierbei reihen sich die Post-Neukantianer:innen in die Tradition des Neukantianismus ein, der ab Mitte des 19. Jahrhunderts und am Anfang des 20. Jahrhunderts eine Aktualisierung der kantischen Transzendentalphilosophie unter dem Eindruck der aufstrebenden Natur- und Geisteswissenschaften vollzogen hat. Post-Neukantianer:innen schließen dahingehend an den Neukantianismus an, dass zentrale Philosopheme übernommen werden, allerdings mit den Ergebnissen der Phänomenologie, des Deutschen Idealismus, der analytischen Philosophie und verschiedener anderer Strömungen in einen produktiven Dialog gebracht werden. Einschlägige Autor:innen des Post-Neukantianismus sind unter anderem Claudia Bickmann, Wolfgang Cramer, Werner Flach, Ingeborg Heidemann, Erich Heintel, Harald Holz, Hans-Dieter Klein, Hermann Krings, Peter Rohs, Wolfgang Marx, Hans Wagner und Kurt Walter Zeidler.

Im Zuge der Eröffnungstagung der Archivbibliothek „Post-Neukantianismus und kritischer Idealismus der Gegenwart (APIG) am ITP Wuppertal, wird ein Tag für Vorträge von Nachwuchsforscher:innen (Prä- und Post-Docs) reserviert sein. Dabei können die Beiträge das ganze Feld der systematischen Transzendentalphilosophie nach 1945 abdecken. Diese können entweder einen histeographischen oder auch systematischen Charakter haben. Der Austausch und die Synthese von Transzendentalphilosophie mit anderen Schulen der Philosophie wie der analytische Philosophie, der Phänomenologie oder der interkulturellen Philosophie etc. zu, sollte bei der Themenwahl mitberücksichtigt werden. Die Vorträge dürfen eine Länge von 30 Minuten nicht überschreiten (Pro Slot: 30 min Vortrag + 10 Minuten Diskussion + 5 Minuten Pause). Bewerbungen in Form eines einseitigen Abstracts können bis zum 01.08.2022 an michael.boch@uni-wuppertal.de, robert.koenig@univie.ac.at und schnell@uni-wuppertal.de eingereicht werden. Einsendungen in deutscher, englischer oder französischer Sprache werden berücksichtigt.

Die APIG fördert die Erhöhung des Anteils von Frauen in der Transzendentalphilosophie, sodass Einsendungen von weiblichen Forschenden bei gleicher Eignung bevorzugt werden.

Rezension zu Martin Woesler (Hg.): Senex non semper optimus, senectus autem optima. Festschrift zu Ehren des 90. Geburtstags von Harald Holz, Bochum 2020

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“Harald Holz zählt zu den bedeutendsten Vertretern systematischer Transzendentalphilosophie des 20. und 21. Jahrhunderts. Anlässlich seines 90. Geburtstags wurde das Symposium „Senex non Semper Optimus, Senectus Autem Optima“ 2020 abgehalten, dessen Beiträge nun als Sonderband III der Harald-Holz-Gesamtausgabe veröffentlicht wurden. Die Festschrift, die sich mit der ganzen Breite von Holz‘ Schaffen in drei Sprachen auseinandersetzt, umfasst 21 Aufsätze und ein Interview und wird durch eine kommentierte Übersicht der Harald-Holz-Werkausgabe ergänzt. Der Band ist gerade durch die Thematisierung des Alterns und einen Fokus auf das lyrische Werk von Harald Holz als besonders persönliche Festschrift zu lesen, die nicht nur das Werk, sondern auch die Person von Harald Holz würdigt. […]”

 

Autor: Michael Boch


Bibliographie:                                                                                                                                                    Boch, Michael: Rezension zu Martin Woesler (Hg.): Senex non semper optimus, senectus autem optima. Festschrift zu Ehren des 90. Geburtstags von Harald Holz, in: Philosophischer Literaturanzeiger, Band 75 (2022/1), S. 49 – 56.


PDF erhältlich nach Anfrage bei michaelboch@hotmail.de

Rezension zu L.M. Rendl und R. König (Hrsg.), Schlusslogische Letztbegründung. Festschrift für Kurt Walter Zeidler zum 65. Geburtstag, Berlin 2020

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In der vorliegenden Festschrift “Schlusslogische Letztbegründung” stehen zwei von Zeidlers zentralen wissenschaftlichen Forschungsbereichen im Fokus. Zum einen hat Zeidler sich in seiner Beschäftigung mit der transzendentalen und spekulativen Logik durch Herausarbeitung der begründenden Funktion des Schlusses hervorgetan. Zum Anderen führte er intensive Studien zur Thematik der Letztbegründung durch, die letztere als dynamische Form der Selbstbegründung auswiesen. Diese zentralen Thesen, dass der Schluss die logische Form der Begründung sei und Letztbegründung nur als Selbstbegründung möglich ist, führten ihn zu seiner Vollendung der kantischen Transzendentalphilosophie, seinem absoluten Idealismus der Schlusslogischen Letztbegründung. Die Aufsätze lassen sich bezüglich Zeidlers Œuvre in drei Gruppen einteilen: Erstens, die Beiträge die Zeidlers Schriften kontextualisieren und analysieren (Mathisen, Rendl, Schmied-Kowarzik, Meer, Bunte, König, Hoffmann, Breil, Tydeckes). Zweitens, die Beiträge, die sich primär als Kritik an Zeidler verstehen (Flach, Knoppe, Krijnen). Drittens, die Beiträge, die sich der Ergänzung und Weiterentwicklung des zeidlerischen Ansatzes oder bestimmter von ihm aufgeworfenen Fragestellungen annehmen (Blau, Gloy, Hiltscher, Wiedenbach, Gottschlich, Müller, Klein, Dober). Da Zeidler die Transzendentalphilosophie primär als transzendentale Logik versteht, kann der Diskurs um diese als Leitfaden der Rekonstruktion der Beiträge gelten. Selbstverständlich kann in dieser Rezension nicht jeder Beitrag in Gänze gewürdigt werden. Jedoch soll sowohl versucht werden, einen Überblick über die verschiedenen Linien der Rezeption von Zeidler anhand der Beitragsgruppen zu geben, als auch diese Beiträge in ihren Theoriekontext einzubetten. Darüber hinaus sollen Zeidlers Repliken, die in der Festschrift unter dem Titel “Anmerkungen zur Schlusslogischen Letztbegründung” aufgeführt sind, an entsprechender Stelle thematisch zusammengefasst und der Analyse der Beiträge zur Seite gestellt werden. […]

 


Bibliographie:                                                                                                                                                    Boch, Michael: Rezension zu Lois M. Rendl und Robert König (Hrsg.): Schlusslogische Letztbegründung. Festschrift für Kurt Walter Zeidler zum 65. Geburtstag, in: Perspektiven der Philosophie, Band 47 (2021), S. 235-250.

Kritik und Widerspruch

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Gibt es Unkritisierbares? Ich glaube nicht. Doch „die Tradition“ – und weil sie Tradition ist, egal welche – denkt anders. In einer Tradition ist es das Denken selbst, das – weil in seiner irreduzibel geltenden Idealität oder triftigen Faktizität unbezweifelbar – unkritisierbar ist, in einer anderen das Ich, die Welt, die Wahrnehmung, die Vermittlung, die Logik usf. Zumindest aber die illokutionär sich im Handeln realisierende Stellerin dieser Fragen, die Beobachterin, muss zweifelsohne existieren. Und da man scheinbar entweder in einer Tradition steht oder von Menschen aus einer Tradition heraus beurteilt wird, kann doch unmöglich alles kritisiert werden? Wo bleibt die Instanz der Beurteilung, wenn selbst ihre Infallibilität infrage gestellt ist? Aber Kritik, Kritisieren und Die-Existenz-von-etwas-Bezweifeln ist doch nicht dasselbe.

Sicherlich kann, was kritisierbar ist, dennoch existentiell unbezweifelbar sein, so meint man. Husserl belehrt uns – wenn auch in anderer Terminologie – über diesen Unterschied, wenn er sagt, dass die Erkenntnis „nicht geleugnet und nicht in jedem Sinn als etwas Zweifelhaftes hingestellt ist […] dadurch, daß sie ,in Frage gestellt wird‘“1. Die Hervorhebung sagt: Nicht in jedem Sinn ist die Erkenntnis kritisierbar, je nach dem Spezifisch-in-frage-Gestellten ist nicht jede Art der Kritik sinnvolle Kritik. 

Dem Belangen der unermüdlichen Suche nach Gewissheit, Evidenz, Unhintergehbarkeit und philosophischer Letztbegründung nach derselben Tradition angehörig, listet der Apel-Schüler Kuhlmann uns sogar vorbildlich präzise Regeln dafür auf, ab wann etwas sinnvoll kritisiert bzw. bezweifelt ist und wann nicht. Die Kriterien sind: Der Zweifel muss 1. ernst gemeint und 2. sachlich sein, er muss 3. von Interesse an der Wahrheit geleitet sein, er darf 4. nicht (in sich) widersprüchlich und muss 5. begründet und 6.  gegenüber Gegenargumenten offen sein.2

Diese Auflistung richtet sich vornehmlich gegen Hans Albert und dessen nun schon einige Zeit zurückliegende Rehabilitation eines kritischen Rationalismus. Wo Alberts berühmt-berüchtigtes Münchhausen-Trilemma, jede Begründung sei entweder zirkulär ⭯, dogmatisch ⦿ oder infinit regressiv »,3 mit der Konsequenz daherkommt, man könne für alles eine Begründung verlangen, trumpft Kuhlmann mit der Selbstanwendung eben dieses Grundsatzes. Wenn nichts sicher ist, dann ist auch nicht sicher, ob nichts sicher ist und damit zugleich nicht sicher, ob es nicht sicher ist, dass nichts sicher ist usf.4 Die implizite Diagnose Kuhlmanns: Das Prinzip des Infallibilismus ist entweder selbst (infinit) regressiv oder nicht auf sich selbst anwendbar

Die Kriterien im Einzelnen analysiert und in Folge und Auswahl ins Auge gefasst, wirken jedoch arbiträr. Während „ernst gemeint“ und „von Interesse an der Wahrheit geleitet“ eine psychologische, oder zumindest intentionale Konnotation mit sich führen, „sachlich“ anscheinend bedeutungstechnisch damit steht und fällt, was die Sache ist (materielle Dinge, Objekte, Gedanken oder Propositionen usw.) und „begründet“ auf den ersten Blick wie ein Synonym zu dem initialen „sinnvoll“ der kritisierten Kritik-Form klingt, sind „widerspruchsfrei“ und „gegenüber Gegenargumenten offen“ die vermeintlich (einzig) materialen Kriterien dessen, was Kritik zu legitimer Kritik machen soll. Allein, widerspruchsfrei und gegenüber Gegenargumenten offen sind – q. e. d. – eben gerade nicht widerspruchsfrei vereinbar. Wird behauptet, A dürfe sich nicht widersprechen, so darf entweder nichts A widersprechen, oder, was auch immer im Widerspruch zu A liegt, nicht mit A identisch sein. Darf nichts A widersprechen, so ist A scheinbar nicht „für Gegenargumente offen“. Ist, was A widerspricht, nicht mit A identisch, wird A anhand von B, die Assertion anhand eines heterogenen Maßstabs gemessen und damit äußerlich beurteilt. 

Wo liegt das Problem? Widerspruchsfreiheit einer Assertion meint: Der Satz darf nicht selbst sein Gegenteil bzw. seine eigene Unmöglichkeit behaupten wie z. B. Dies ist kein Satz. In erster Linie ist also nicht realer Widerspruch, gar von einem Menschen mit Überzeugungen, Erfahrungen, Persönlichkeit und Gesicht, sondern nur eine Eigenschaft von propositionalen Gehalten gemeint. So gesehen meint widerspruchsfrei: Die Assertion muss entweder kontingent sein (z. B. Heute hat es milde 18 Grad Celsius) oder ihre eigene Wahrheit und Un-kritisierbarkeit exponieren5 können. Dass kontingente Assertionen logisch gesehen sowohl widerspruchsfrei als auch kritisierbar sind, verdanken sie – und zwar privativ – dem Signifikations-Charakter bzw. der hypothetischen Verifizierbarkeit ihrer Referenten. So ist im Falle von „Heute hat es milde 18 Grad Celsius“ – sofern es sich um eine kontingente Assertion handelt – nur der dem Satz entsprechenden Tatsache, dass es heute wirklich milde 18 Grad hat, und nichts anderem, realiter zu widersprechen möglich. Ein Glück, von dem wir bei „Dies ist kein Satz“ nicht sprechen können. 

Das Glück kontingenter Assertionen, zumindest in einer Welt aus individuals6, ein verifizierbares Denotat zu besitzen, scheint „apodiktischen“ Sätzen nicht im Sinne einer στέρησις, eines erneut nur kontingenten Mangels, sondern grundlegender nicht zuzukommen. Der Satz Dies ist kein Satz hat kein Objekt, auf das er sich bezieht, und muss deshalb sichtlich auf andere Weise bestätigt oder angezweifelt werden als Aussagen über Gegenstände bzw. Sachverhalte in der Welt. Er müsste eben, wie gehabt, seine „eigene Wahrheit und Un-kritisierbarkeit“ oder ggf. seine logische Unmöglichkeitexponieren können“. Aber wie soll das vonstattengehen? 

Der Punkt war: Einer Assertion kann entweder realiter, sprich heterologisch7, widersprochen werden oder gar nicht, sowie: Widerspruchsfreiheit ist entweder im Sinne von nichts darf A widersprechen zu verstehen oder als eine formale Eigenschaft von Propositionen, wobei die formale Eigenschaft Widerspruchsfreiheit, wenn nicht in Gestalt ihrer Derivate A = B v non-B bzw. A non-A schlicht als A = A genommen werden kann. Allgemeiner gesprochen meint „Widerspruchsfreiheit“ = WF entweder 1. A = A oder 2. A kann/darf nicht widersprochen werden oder 3. A ist kontingent. „Gegenüber Gegenargumenten offen sein“ = OF meint entweder 1. A ≠ A, also Widerspruch im realen und logischen Sinne, oder A kann / darf nur nach den Regeln sinnvoller Kritik widersprochen werden. Dass hier A = A (1. Widerspruchsfreiheit) und A ≠ A (1. Gegenargument) der Regel „A darf sich nicht widersprechen“ nicht standhält, ist klar. Aber das kann/darf (von WF 2. und OF 2.) ist das Um und Auf. Während kontingente Assertionen von außen beurteilt werden, scheint A = A, oder alles Unkritisierbare, von sich selbst her richtig zu sein. Aber gibt es tatsächlich Dinge, die sich selbst beurteilen? Oder scheint nicht vielmehr womöglich das idealistische, sprich abendländische Diktum schlechthin, die Vernunft verändere nicht, sondern begreife das ihr Andere,8 ja sie erkenne das Vernünftige in den Dingen selbst und stülpe es denselben nicht additiv auf, in umgreifender Opazität die Möglichkeit zu verstellen, dass schlichtweg jedes Urteil, jeder Satz, jede Assertion, jede Begründung und alle Kritik immer von außen her beurteilt? Wenn ja, woher aber diese Opazität? Woher die Idee, etwas könne die eigene Validität, die eigene Apodiktizität ausweisen? 

Das „kann in „A ist non-A kann nicht gedacht werden“ bedeutet selbst im Falle von „Es ist an sich selbst unmöglich zu denken“: Es ist für uns bzw. für mich unmöglich zu denken, dass es für jemanden möglich ist, es zu denken.9 Es bedeutet: Es gibt Regeln des Kritisierens und diese Regeln sind entweder selbst nach bestimmten Regeln aufgestellt oder kontingent. Ein Netz von Inferenzen, von Schlüssen auf die beste oder nur gute Erklärungen, ein Netz aus traditionellen Urteilen liegt diesem „kann“ zugrunde, das sich im „darf“ von der ehrlichsten Seite zeigt. 

Der Grund für diese Normativität des Könnens mutet kontraintuitiv an: Ohne heterologische Bedingungen, Traditionen oder Ge-setze, sprich ohne Beurteilung von außen, ist Assertion –  genau laut der Tradition, welche selbst die Etablierung von Regeln fälschlicherweise als autonom10 betrachtet – nicht mehr wahrheitsfähig

Die unhintergehbaren Denkgesetze,11 durch deren solipsistische Analyse, der kantischen Wende nach, selbst die Legitimation der unbewusst bereits anerkannten Außenwelt hätte geleistet werden sollen,12 sind entweder arbiträr oder natürlich (evident, aufgefunden, gottgegeben) und, falls arbiträr, dann stets kritisierbar und, falls natürlich, dann niemals wahrheitsfähig. Denn auch das Argument der Regeln des Kritisierens ist selbst arbiträr oder natürlich, entweder kontingent oder von der Vernunft selbst diktiert und, falls von der Vernunft diktiert, dann entweder heteronom,13 uns Unmündigen durch die starke Hand der Vernunft aufgezwungen, oder unseren Regeln, eine Kritik der Vernunft sinnvoll betreiben zu dürfen, nachfolgend. Ist aber A unkritisierbar, woher wüsste man, dass es wahr ist? Woher die Sicherheit, zur Hörigkeit des Widerspruchsprinzips nicht strukturdeterminiert14 zu sein? Antwortet nicht das die Mathematik erst erlernende Kind auf die Frage, was 5 minus 6 ist, „Das geht nicht“? Und meint es nicht, „Ich kann es nicht“? 

Nochmal: Widerspruchsfrei meint entweder: Niemand kann oder niemand darf der Sache widersprechen. Nehmen wir an, die Tradition, die Unkritisierbares annimmt, hat kein Verbot im Auge, sondern logische Notwendigkeit, dann meint widerspruchsfrei: Der Sache kann nicht widersprochen werden. Würde der Sache nun dennoch widersprochen, denke: „Dies ist kein Satz“, so ist das kann entweder widerlegt oder es meint: Der Sache kann nicht sinnvollerweise widersprochen werden, wobei die Regel sine qua non für sinnvolles Widersprechen ja erneut die Regel, sich nicht widersprechen zu dürfen, wäre. Widerspruchsfrei meint also entweder, dass der Sache nicht widersprochen werden darf, sprich, dass irgendeine Autorität – wie gewöhnlich durch Angst vor den Konsequenzen15 – unseren Widerspruch in Schach hält, oder: Der Sache kann nicht widersprochen werden, weil dann die Regel, der Sache kann / darf nicht widersprochen werden, verletzt würde. In beiden Fällen ist die Assertion nicht gegenüber Gegenargumenten offen. 

Ein einfaches Beispiel: Hielte man z. B. die Auflistung der Regeln für sinnvolles Kritisieren Kuhlmanns für arbiträr und unrichtig und wollte man die Auflistung kritisieren, so müsste man sich in der Kritik entweder an die von ihm aufgestellten Regeln halten, wobei man sie – nach seiner Logik –  dadurch bestätigen würde, oder man müsste die Regeln verletzten, womit man sich – nach seiner Logik – durch sinnlose Kritik disqualifizieren würde. Soll widerspruchsfrei nun aber bei Assertionen (Heute hat es 18 Grad), reflexiven Prinzipien (Ein Satz darf sich nicht selbst widersprechen) und Kritik (Dies ist kein Satz) jeweils etwas anderes bedeuten? Sicherlich ist jede Kritik Assertion und jede Assertion formaliter Kritik, kann doch jede philosophische Behauptung, jede Theorie als Widerspruch, als Kritik an einer anderen gelesen werden. 

Die Reflexivität scheint eine Ausnahme zu bilden, doch, wie wir gesehen haben, trügt der Schein. Denn das Prinzip, der unkritisierbare Satz, das A = A selbst, braucht andere Sätze, um angeben zu können, worin bzw. wodurch es seine Normativität und Regelkonformität exponiert bzw. worin der zwanglose Zwang16, nicht anders denken zu können, besteht. Jede Regel braucht entweder Regeln für ihre Anwendung, braucht Regeln, die regeln, wie und wodurch die Regel gilt,17 oder ist kontingent und autoritär. Man könnte sagen, wir folgen einer Art Notwendigkeit, wenn wir argumentieren, doch auch sie ist ein Schein. Wer sagt, die Vernunft diktiert, dass A = A, der merkt nicht, wie er die Regeln dafür aufstellt, ab wann etwas als diktiert gilt und ab wann als kritisierbar. 

Die Beobachterin, die Stellerin der Fragen vergisst ihre Intention zu fragen, zu kritisieren, zu untersuchen noch bevor die Regeln des Fragens und Untersuchens fixiert und institutionalisiert sind. 

Es heißt Contra principia negantem disputari non potest18, aber wer sie (die Prinzipien) selbst während ihrer Kritik für leitend hält und nicht merkt, dass die Wahrheit über sie damit, anstatt gesichert, irrelevant wird, der unterschätzt die Freiheit der eigenen Meinung oder verweigert – dem ewigen Status praesens sowohl der Philosophie als auch der Gesellschaft ergeben – die Möglichkeit ihrer Kritik. Wer sich aber – durch die Prinzipien – über die Kritik an den Prinzipien erhaben fühlt, wer sich in der Kritik der Tradition nur mit der Tradition der Kritik identifizieren gelernt hat, anstatt aus der Tradition auszutreten, der wähnt sich als Wächter einer Rationalität, die in der Angst vor den Konsequenzen besteht, denen gegenüber er – obwohl Schiffbrüchiger – die Objektivität, die Sicherheit der Neutralität bewahren will. Aber wozu? Um den anderen die Welt zu erklären? Oder um ihnen zu helfen? Quis custodiet ipsos custodes?

Autor: Leonhard Bauer


  1. Husserl, Die Idee der Phänomenologie. Fünf Vorlesungen, Springer Netherland, 1973. S. 4. [Hervorhebung L. B.] []
  2. Siehe Kuhlmann, „Reflexive Letztbegründung. Zur These von der Unhintergehbarkeit der Argumentationssituation“, in: Zeitschrift für Philosophische Forschung, Vol 35, Iss 1, 1981. S. 8f. []
  3. Albert, Traktat über kritische Vernunft, Mohr Siebeck (Utb), 1991. S. 13–18. Siehe eine genauere Darstellung auch in Albert, Kritik des transzendentalen Denkens. Von der Begründung des Wissens zur Analyse der Erkenntnispraxis, Mohr Siebeck, 2003. S. 85–92. Im Kapitel: „Das Münchhausen-Trilemma und die These von abstraktiven Fehlschluß“. []
  4. Vgl. Kuhlmann, „Reflexive Letztbegründung. Zur These von der Unhintergehbarkeit der Argumentationssituation“, in: Zeitschrift für Philosophische Forschung, Vol 35, Iss 1, 1981. S. 8. [Siehe dort Fußnote Nr. 7.] []
  5. Eine hervorragende Bestimmung der Bedeutung von Exposition – dort contra den Begriff der Definition inszeniert – findet sich schon bei Kants „erstem Hauptstück der transzendentalen Methodenlehre“ bzw. im Abschnitt „Die Disziplin der reinen Vernunft“ bei KrV A 709 / B 737. []
  6. Siehe Strawson, Individuals. An Essay in Descriptive Metaphysics, Routledge, 1964. Genauer bei: Winfried Löffler: „Über deskriptive und revisionäre Metaphysik“, in: Matthias Lutz-Bachmann & Thomas M. Schmidt (Hrsg.): Metaphysik heute – Probleme und Perspektiven der Ontologie, Alber Freiburg 2007. S. 114 (116). []
  7. Wo der Begriff heterologisch bei Nelson & Grelling nur meint, dass ein Wort die Eigenschaft, die es als Wort bezeichnet, nicht selbst besitzt, wird hier die Bedeutung erweitert. Alles, was eine Sache anhand von Maßstäben misst, die selbst nicht in der bemessenen Sache vorkommen – was das Gegenteil von immanenter Kritik wäre – nenne ich „heterologisch“. Es ist damit ein Synonym zu „kritisch“. Vgl. Kurt Grelling, Leonard Nelson, „Bemerkungen zu den Paradoxien von Russell und Burali-Forti“, in: Abhandlungen der Fries’schen Schule II, Göttingen 1908. S. 301–334. []
  8. Siehe zur Darstellung der Problematik des Immanentismus, des „Begreifens des Anderen“ im Idealismus: Gloy, Vernunft und das Andere der Vernunft, Alber 2001. S. 143–158 (Hegels Dialektiktypus) sowie S. 15ff (Vernunftkritik). Auch interessant dazu Rahel Jaeggi, Kritik von Lebensformen, Suhrkamp 2014. S. 183–187. Dort kommt die Autorin in „Seinem Begriff nicht entsprechen“ auf die Deskriptiv-Normativ-Aporie absolut reziproker Verhältnisse des Begreifens zu sprechen. []
  9. Man könnte dieses Argument das „Speak-for-yourself-Prinzip“ nennen. Wenn immer jemand sagt, dass etwas (generell) unmöglich oder undenkbar ist oder überhaupt eine Art von Allgemeinheit oder geltungslogische Verbindlichkeit für seine Position beansprucht, könnte man sagen: So denkst du! Wird einem Inkonsistenz vorgeworfen, so kann man sagen: Ja, dass alles konsistent sein muss, so denkst du! Etc. Der Satz „Ja wo kommen wir denn da hin, wenn du mir nie zugestehst, dass man mit jeder Behauptung Verbindlichkeit unterstellt“ ist das Verbalisieren einer Angst, kein Argument. Wohin etwas führt, gilt es in jedem Fall zu sehen und nicht anzunehmen. []
  10. Oft wird übersehen, dass auch in Autonomie noch „nomoi“ stecken. Der Durkheim’sche Gedanke der Desintegration, der Gedanke des Verlusts aller Sozialität als Konsequenz eine Anomie, scheint tief verankert zu sein. []
  11. Eine vielsagende Wortwahl ist „Denkgesetz“ für alle obligativen Bedingungen des Denkens. Dem kantischen Duktus folgend wird noch heute – zumindest in der Logik – von Denkgesetzen gesprochen und damit der obligative, der normative Charakter solcher Strukturen versehentlich expliziert. Viel könnte hierzu gesagt werden, doch man könnte im Mindesten denken: Alle Denk-Gesetze müssten entweder natürlich (und damit initial vertrauenswürdig) oder wahrheitsfähig sein, sofern jede transzendentale Strukturdeterminiertheit die Wahrheitsfrage trivialisiert. Wären die Denkgesetze allerdings nicht natürlich, sondern künstlich erzeugt, Ge-setze quasi, so wäre ihre Wahrheitsfähigkeit aus subjektivistischen Gründen, ihre Triftigkeit sozusagen, im selben Maße dahin.  []
  12. Gemeint ist Kants berühmte „Widerlegung des Idealismus“, in welcher Kant selbst u. a. das Kern-Prinzip transzendentaler Methode erblicken konnte, siehe: Fußnote bei B XXXIX / BXLI bzw. Kant, Kritik der reinen Vernunft, Felix Meiner 1998. S. 36f. []
  13. Sowohl Autonomie als auch Heteronomie sind beide der Freiheit entgegengesetzt. Man denke sich eine Gefängniszelle, in die man freiwillig einige Monate geht, und dann eine, in die man gegen seinen Willen gesteckt wird. Der Unterschied gegenüber der Freiheit, nicht in der Zelle zu sein, wird deutlich. []
  14. Zumindest die Ausführungen Kants zur „Idee einer Transzendentalphilosophie“ sowie die Einleitung zur 1. Auflage der Kritik scheinen im Grunde nichts anderes mit der Doktrin der Wende zu den Bedingungen der Möglichkeit von Gegenstandserkenntnis vor Augen zu haben, als wofür Maturana später den Begriff „Strukturdeterminiertheit“ für alle autopoietischen Existenzformen geprägt hat. Siehe dazu Maturana, Der Baum der Erkenntnis. Die biologischen Wurzeln menschlichen Erkennens, S. Fischer 2009. Außerdem das Kolloquium zu„Systemtheorie und Zukunft“, in: Maturana, Was ist Erkenntnis. Die Welt entsteht im Auge des Betrachters, Piper Verlag 1994. []
  15. Die üblichen Anti-Skeptizismen, wie z. B. „Ja aber dann hauen wir einander ja alle wieder die Köpfe ein“ oder „Ja dann macht nichts mehr Sinn“ usf., die meist von hartnäckigen Rationalisten ins Feld geführt werden, sind Ängste, keine Argumente. []
  16. Siehe Habermas, Nachmetaphysisches Denken: Philosophische Aufsätze, Suhrkamp 1992. S. 182ff. Außerdem Michael Niehaus, „Das bessere Argument. Eine Anmerkung zur Logik des Argumentierens bei Jürgen Habermas“, in: Philosophisches Jahrbuch, Jahrgang 105, II , 1998. []
  17. Was bei Zeidler (z. B. in: Kurt Walter Zeidler, Grundlegungen. Zur Theorie der Vernunft und Letztbegründung, Ferstl und Perz 2016. S. 14f.) Aufgabe einer Logik der Regel-Etablierung genannt wird. []
  18. Siehe dazu Friedrich Kirchner, Carl Michaëlis: „Contra principia negantem disputari non potest“, in: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe (= Philosophische Bibliothek, Band 67), 5. Auflage, Verlag der Dürr’schen Buchhandlung 1907. S. 127. []