Bestimmung zweier Fundamentalbegriffe der Hegelschen Philosophie anhand der „Sinnlichen Gewissheit“ in der Phänomenologie des Geistes
1. Dezember 2023
Bogdan Mićić
Hegels Phänomenologie des Geistes zählt ohne Zweifel zu den einflussreichsten und meistrezipierten Werken der neuzeitlichen Philosophie, mitunter jedoch auch zu den am schwierigsten verständlichen. Sicher hat dies zumindest zum Teil inhaltliche Gründe; denn es liegt in der Natur der Sache, dass der Inhalt einer bzw. der „Wissenschaft der Erfahrung des Bewußtseins“ (PhG 80, § 88) eher von der anspruchsvolleren Sorte ist,[1] jedenfalls wenn die „Erfahrung des Bewußtseins“ in einem so umfassenden Sinn gedacht wird, wie Hegel dies tut. In diesem Fall müsste es nämlich möglich sein, allen in der Geistesgeschichte (vor Hegel) aufgetretenen Bewusstseinsformen ihren systematischen Platz innerhalb des die Erfahrung des Bewusstseins darstellenden, wissenschaftlichen Systems zuzuweisen.[2] Daraus folgt, dass es beispielsweise möglich sein muss, ein solches Bewusstsein innerhalb des phänomenologischen Systems zu verorten, dessen Weltbezug dadurch gekennzeichnet ist, dass es seine Welt als eine Mehrzahl von unterschiedlichen Einzelgegenständen mit allgemeinen, sinnlich wahrnehmbaren Eigenschaften begreift.[3] Teilweise scheint aber auch Hegels eigentümliche Idiomatik zu den Verständnisschwierigkeiten bei der Lektüre von Hegels Phänomenologie beizutragen.
Im Folgenden beabsichtige ich daher, zur Klärung ebendieser Idiomatik beizutragen, indem ich zwei Grundbegriffe der Hegelschen Philosophie zunächst einzeln und anschließend in ihrem Verhältnis zueinander untersuche und bestimme: einerseits den Begriff der Vermittlung und andererseits jenen der Bestimmtheit. Auch wenn es prima facie so aussehen mag, als ob es sich bei der Frage nach dem Sinn bzw. der Bedeutung von „Vermittlung“ bzw. „Bestimmtheit“ um eine philologische oder gar linguistische Fragestellung handelte, deren Beantwortung höchstens von propädeutischem Wert sein könnte, sei schon hier darauf hingewiesen, dass dies ganz und gar nicht der Fall ist. Wie sich zeigen wird, ist die vermeintlich philologische Untersuchung von Hegels Idiomatik (zumindest in Bezug auf diese beiden Ausdrücke) von höchstem systematisch-philosophischen Interesse, keineswegs trivial und erfordert eine in- und extensive Auseinandersetzung mit dem Text der Phänomenologie auf inhaltliche Art.[4] Was die Textgrundlage angeht, beziehe ich mich fast ausschließlich auf das I. Kapitel der Phänomenologie namens „Die sinnliche Gewißheit oder das Diese und das Meinen“ (vgl. PhG 82–92, §§ 90–110). Wie sich zeigen wird, erwächst hieraus kein systematischer Mangel, da Vermittlung und Bestimmtheit für Hegel so grundlegend sind, dass sie bereits im Kapitel über die sinnliche Gewissheit in umfassender Weise zur Geltung kommen. Die Reihenfolge der behandelten Inhalte in meiner Darstellung folgt dabei in kommentarhafter Manier der Textgrundlage, da dies ein organisches Übergehen von einem relevanten Thema zum nächsten ermöglicht: Vermittlung ist im Kapitel zur „sinnlichen Gewissheit“ von Anfang an thematisch (vgl. 82, § 90), während Bestimmtheit erst später ausdrücklich wird.
Aus diesem Grund beginne ich mit einem Abschnitt zu Hegels Begriff der Vermittlung im Kon text von dessen philosophiehistorischem Verhältnis zu einer ursprünglich aristotelischen Lehre vom logischen Schluss. Im Anschluss untersuche ich den Begriff der Bestimmtheit im Verhältnis zu dem in Hegels System – wie sich zeigen wird: – noch fundamentaleren Begriff der Negation. Dem in diesem Zusammenhang entscheidenden § 96 (84–85) ist Unterabschnitt 2.1 gewidmet, in dessen Rahmen das Allgemeine seine Bestimmung erhält, während Unterabschnitt 2.2 die Bestimmtheit des Einzelnen thematisiert und problematisiert. In diesem Zusammenhang wird sich bemerkenswerterweise zeigen, dass die Forderung nach Bestimmtheit von einzelnen Sinneserfahrungen schon hier die logische Konzeption von Einzeldingen, denen allgemeine Eigenschaften zukommen, elizitieren wird (vgl. Brandom 2019: 153), jedenfalls andeutungsweise. Auf dieser Grundlage wird es möglich sein, in Abschnitt 3 auf den Vermittlungsbegriff zurückzukommen und sein Verhältnis zum Begriff der Bestimmtheit zu untersuchen: Dabei wird sich zeigen, dass Bestimmtheit logisch fundamentaler als Vermittlung ist und dass Vermittlung auf Bestimmtheit zurückgeführt werden kann.
1 Vermittlung und Unmittelbarkeit
Was Hegel „sinnliche Gewißheit“ nennt, ist eine Art von empirischem bzw. empiristischem Bewusst sein, das beansprucht, ein „unmittelbares […]Wissen des Unmittelbaren“ zu haben bzw. zu sein (PhG 82, § 90). Der Begriff „un-mitte-l-bar“ verweist dabei auf die traditionelle, auf Aristoteles zurückge hende ‚Lehre‘ vom syllogismós, die sogenannte Syllogistik (vgl. Brandom 2019: 2, 58, 111, 136).[5]
Aus Sicht zeitgenössischer, formaler Urteilslogiken handelt es sich bei einem Syllogismus um eine bestimmte (Unter-)Art logischer Schlüsse bzw. Argumente, deren (zwei) Prämissen und (eine) Konklusion jeweils die Form eines kategorischen Urteils haben.[6] Es handelt sich demnach um Aussagen der Form „Alle/Einige/Kein S sind/ist (keine) P“ bzw. „P kommt jedem/einigen/keinem S (nicht) zu“, wobei S für das syllogistische Subjekt der Aussage – das, worüber etwas ausgesagt bzw. prädiziert wird – und P für das syllogistische Prädikat der Aussage – das, was vom bzw. über das Subjekt ausgesagt bzw. prädiziert wird – steht.
Traditionell wurde und wird die allgemeinere Prämisse eines Syllogismus „Obersatz“ genannt, die spezifischere Prämisse dagegen „Untersatz“. Die in einem syllogismós vorkommenden Begriffe wurden und werden, je nachdem an welcher Position in den Prämissen sie vorkommen, „Ober-“, „Mittel-“ und „Unterbegriff“ genannt. Dem sogenannten Mittelbegriff kommt dabei die besondere Stellung zu, in beiden Prämissen vorzukommen, im allgemeineren Obersatz als Subjekt, im spezifischeren Untersatz als Prädikat, während der Oberbegriff nur im allgemeineren Obersatz – als Prädikat –, der Unterbegriff nur im spezifischeren Untersatz – als Subjekt – vorkommt. In der Konklusion hingegen kommt der Mittelbegriff formal überhaupt nicht mehr vor, d. h. er ist zumindest nicht mehr sichtbar, während der Unterbegriff als Subjekt und der Oberbegriff als Prädikat vorkommt.
Folgende Abbildung fasst das Verhältnis der in einem Syllogismus im traditionellen Verständnis auftretenden Urteile und Begriffe schematisch zusammen:[7]
Abbildung 1: Schematische Darstellung eines kategorischen Syllogismus am Beispiel des Modus Barbara. Der Mittelbegriff ist grün gekennzeichnet, der Oberbegriff rot und der Unterbegriff blau.
Bei den Benennungen der vorkommenden Begriffe handelt es sich um Lehnübersetzungen der lateinischen Ausdrücke terminus maior, terminus medius und terminus minor, welche im spätantiken, mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Westeuropa, dessen vorherrschende Bildungssprache in diesem Zeitraum Latein war, zur Bezeichnung der entsprechenden Begriffe in Gebrauch waren. An den Bezeichnungen für Ober- und Unterbegriff zeigt sich deutlich die Abhängigkeit des abendländischen, neuzeitlichen Denkens von der lateinischen Antike und dem lateinischen, d. h. westeuropäischen, Mittelalter. In der griechischen Antike und dem griechischen, d. h. osteuropäischen bzw. byzantinischen, Mittelalter setzten sich nämlich die von Aristoteles selbst gebrauchten Bezeichnungen prôtos hóros und éskhatos hóros durch, welche angemessener als ‚erster Begriff‘ und ‚letzter Begriff‘ zu über setzen wären. Lediglich die Bezeichnung mésos hóros ‚mittlerer Begriff‘ wurde von der lateinischen Tradition dem ursprünglichen Wortsinn getreu übersetzt.
Die Bezeichnungen ‚erster‘, ‚mittlerer‘, ‚letzter Begriff‘ wurden von Aristoteles deshalb gewählt, weil er die am Syllogismus beteiligten Urteile nicht als „Alle/Einige/Kein S sind/ist (keine) P“, son dern als „P kommt jedem/einigen (nicht)/keinem S zu“ formalisiert hat. Werden die Urteile in der letzteren Form dargestellt und die in den Prämissen vorkommenden Begriffe in der Reihenfolge ihres Auftretens hintereinander geschrieben, dann kommt der ‚Ober‘-Begriff als erster vor und der ‚Un ter‘-Begriff als letzter, während der Mittel-Begriff zweimal in der Mitte steht: sterblich – Mensch – Mensch – Griechin.
Auf der Grundlage dieser von Aristoteles vorgenommenen terminologischen Entscheidung, jenen ausgezeichneten, sowohl in Ober- und Untersatz vorkommenden, Begriff als den in der Mitte zwischen den beiden Extremen, d. i. zwischen Ober- und Unterbegriff, liegenden Begriff aufzufassen und entsprechend zu bezeichnen, haben sich einige eigentümliche Redeweisen eingebürgert, die in der nachmittelalterlichen Philosophie selbst nach der Verdrängung der traditionellen Syllogistik durch die in der Mitte des 19. Jahrhunderts aufkommende formalisierte mathematische Logistik weiterhin im Gebrauch blieben, die jedoch in ihrem eigentümlich logischen Sinn im Grunde nur verstehbar sind bzw. werden, wenn sie vor dem Hintergrund der besonderen syllogistischen Terminologie und Systematik gelesen und gedacht werden. Dies betrifft nicht nur, aber vor allem die Rede davon, dass jener ausgezeichnete (Mittel-)Begriff die beiden anderen (Extrem-)Begriffe vermittelt; und es ist ins besondere dann der Fall, wenn es darum geht, Philosoph/inn/en zu verstehen, die vor dem Siegeszug der mathematisch-formalen Logistik gewirkt und geschrieben haben, wie es bei Hegel der Fall ist. Da Hegel vor der Verdrängung der traditionellen syllogistischen Logik gewirkt und geschrieben hat, darf ihm auf gar keinen Fall ein von dieser technischen Bedeutung entkleideter oder gar umgangssprachlicher Sinn von Vermittlung untergeschoben werden, sondern es muss davon ausgegangen werden, dass er, wenn er von Vermittlung spricht, den technisch-syllogistischen Sinn des Wortes zumindest mitberücksichtigt, sofern er das Wort nicht sogar ausschließlich in diesem technischen Sinn gebraucht.
Folglich muss, wenn Hegel von Vermittlung spricht, davon ausgegangen werden, dass er eine schlusslogische Vermittlung (zweier Extrembegriffe) durch einen Mittelbegriff im Sinn hat. Wenn gleich er damit nicht ausschließlich an einen deduktiven Schluss zu denken braucht, so ist doch klar, dass ein in irgendeinem Sinn inferentieller Vorgang gemeint ist (vgl. Brandom 2019: 2, 58, 111, 136). Wenn Hegel hingegen von einem unmittelbaren Wissen spricht, so ist dieser Ausdruck in ebenso technischem Sinn zu verstehen, nämlich als dasjenige Wissen, welches ohne Mittelbegriff erkannt, nicht durch Inferenz erschlossen wurde, sondern auf irgendeine andere Art zustande gekommen ist.
Vor diesem Hintergrund kann der Anspruch der sinnlichen Gewissheit, ein „unmittelbares […] Wissen des Unmittelbaren“ zu haben bzw. zu sein (PhG 82, § 1), in zwei Teilansprüche differenziert werden: Da einerseits die Unmittelbarkeit des Wissens ausgesagt wird, insofern von „unmittelbarem Wissen“ die Rede ist, betrifft die Unmittelbarkeit – zumindest dem Anspruch nach – das Wissen als Aktivität bzw. sein Zustandekommen als Resultat, d. h. den Erkenntnisakt, selbst. Andererseits be trifft die Unmittelbarkeit das Gewusste bzw. den Wissensinhalt, da die Unmittelbarkeit auch vom Gewussten ausgesagt wird, insofern von einem Wissen des Unmittelbaren die Rede ist. Sinnliche Ge wissheit beansprucht also sowohl, dass ihr Wissen auf nichtinferentielle Weise zustande kommt, d. i. nicht das Resultat eines Syllogismus oder eines sonstwie gearteten schlusslogischen Zusammenhangs ist, als auch, dass ihr Wissensinhalt bzw. ihre Wissensinhalte in keinem inferentiellen, d. h. (mittel-) begrifflichen (!), (Vermittlungs-) Zusammenhang zu anderen Wissensinhalten steht bzw. zueinander stehen, ja die ‚Anwendung‘ von Begriffen gar nicht beinhaltet oder erfordert bzw. beinhalten oder erfordern. Die erstgenannte ‚Art‘ von Unmittelbarkeit bezeichnet Brandom (2019) als „immediacy of origin“ (ebd.: 119, 130–132, 135, 160), die zweitgenannte als „immediacy of content“ (ebd.: 110, 114, 119, 126, 129–130, 135).[8]
Während dem sinnlichen Bewusstsein die immediacy of origin, die Unmittelbarkeit des Ursprungs bzw. der Wissensherkunft, – zumindest fürs Erste – zugestanden wird, wird die von ihm beanspruchte immediacy of content, die Unmittelbarkeit ihres (Wissens-)Inhalts bzw. ihrer Wissensinhalte, rasch problematisch.
2 Bestimmtheit und Negation
Daraus, dass die sinnliche Gewissheit aufgrund ihres Anspruchs, unmittelbaren Wissensinhalt bzw. unmittelbare Wissensinhalte zu haben, keine begriffliche Vermittlung an ihrem Inhalt zulassen darf, ja gar keinen begrifflichen Inhalt haben darf, folgt, dass es sich bei ihrem Wissen, sofern sie denn ihrem Anspruch gerecht werden kann, um kein allgemeines Wissen handeln darf, da jedes Allgemeine (wie in Kürze gezeigt werden wird) in begrifflich vermittelten, schlusslogischen Zusammenhängen zu anderen Allgemeinen steht. Bei ihrem Gewussten muss es sich also um „reines [!] Dieses oder das Einzelne“ handeln (PhG83, § 91), welches nicht aus-, sondern mithilfe von Demonstrativpronomen und anderen indexikalischen bzw. deiktischen Funktionswörtern – z. B. „Hier“ und „Jetzt“ (84, § 94) – bloß an-gesprochen werden kann.[9]
Nimmt das die sinnliche Gewissheit betrachtende phänomenologische Bewusstsein, d. h.wir, He gel und seine Leser/innen, den Anspruch des „natürlichen“[10] bzw. „sinnliche[n] Bewußtsein[s]“ (31, § 27) in „Gestalt“[11] der sinnlichen Gewissheit ernst, kann es auf dieser Grundlage von ihm fordern, diesen seinen Anspruch wahr zu machen bzw. seinem eigenen Anspruch gerecht zu werden, indem es beantwortet, was dieses hiesige und jetzige Einzelne denn sei (vgl. 84, § 95). Wenn wir, ihm zu Hilfe eilend, diese Frage für es zu beantworten versuchen, indem wir einen bestimmten Inhalt – z. B. Nacht – hinzuziehen und in einem Augenblick wahrheitsgemäß aussagen, dass jetzt Nacht sei, dann stehen wir vor der Schwierigkeit, dass zu einem anderen Zeitpunkt wahrheitsgemäß auszusagen ist, dass jetzt Tag sei. Das Jetzt, das Nacht ist (bzw. war), ist aber ebenso wenig Tag, wie das Jetzt, das Tag ist, Nacht ist. Dennoch ist beides jetzt und das Jetzt bleibt in beiden Augenblicken identisch. Das in beiden Augenblicken identisch bleibende Jetzt ist also bestimmt als dasjenige, das zwar eines von beiden, entweder Tag oder Nacht, sein kann, dessen Sein aber weder in ‚Tag‘ noch in ‚Nacht‘ auf geht in dem Sinne, dass das Jetzt immer und nur Tag bzw. Nacht wäre. Doch etwas, das gleich-gültig Dieses (Tag) oder Jenes (Nacht) sein kann, obwohl es weder Dieses noch Jenes (immer und nur) ist, d. h. obwohl es ein Negatives sowohl von Diesem als auch von Jenem ist, ist kein Einzelnes, sondern ein Allgemeines. Denn: „Ein solches Einfaches, das durch [!] Negation ist, weder Dieses noch Jenes [zu sein], [d. h.] ein Nichtdieses [zu sein], und ebenso gleichgültig [ist], auch Dieses wie Jenes zu sein, nennen wir ein Allgemeines;“ (PhG 85, § 96)
Hieran zeigt sich aber, dass unsere Hilfe vergeblich war. Da vermittels der Sprache immer (nur) Allgemeines ausgesagt wird bzw. werden kann, sagten wir, anstatt für die sinnliche Gewissheit dieses Einzelne auszusagen, das Allgemeine aus, das allgemeine Diese bzw. das Diese als Allgemeines, ob wohl die sinnliche Gewissheit dieses Einzelne meint (vgl. 91, § 110). Gerade dies zeigt aber, dass die sinnliche Gewissheit gar nicht sprechen kann. Deswegen musste das phänomenologische dem sinnlichen Bewusstsein zu Hilfe kommen, um zu versuchen, seine Frage an das sinnliche Bewusstsein selbst zu beantworten, da ihm das natürliche Bewusstsein in Gestalt der sinnlichen Gewissheit gar nicht antworten kann. Das „Ursprüngliche, die Behauptung der Wahrheit des Unmittelbaren“ ist nämlich „das Abstrakte“, „das Sprachlose“ (Liebrucks 1970: 36).
2.1 Bestimmtheit und Negativität des Allgemeinen
Dieses für die sinnliche Gewissheit negative Ergebnis konnte aber nur dadurch erreicht werden, dass Hegel uns Leser/innen einen weiteren Grundbegriff seines Denkens offenbarte: Bestimmtheit. Der in diesem Zusammenhang in seiner Bedeutung für das Verständnis des Hegelschen Bestimmtheitsbegriffs nicht überschätzbare Satz lautet dabei: „es [sc. dieses sich erhaltende Jetzt] ist als ein bleibendes und sich erhaltendes dadurch bestimmt, daß anderes, nämlich der Tag und die Nacht, nicht ist“ (PhG 84, § 96). Es geht an dieser Stelle zwar spezifisch um „[d]ieses sich erhaltende Jetzt“ im Verhältnis zum Tag und zur Nacht, doch ist es m. E. leicht zu durchschauen, dass es sich bei der von Hegel hier formulierten Äquivalenz davon, (als Identisches) bestimmt zu sein, und davon, anderes zu negieren, um ein von ihm vertretenes allgemeines Prinzip handelt. Nicht nur das Jetzt ist qua Ausschluss von anderem als identisch Bleibendes bestimmt, sondern ‚alles und jedes dadurch als ein identisches Bleibendes bestimmt, daß anderes nicht ist‘. Es ist unschwer zu erkennen, dass es sich hierbei (bloß) um eine Reformulierung des Spinozistischen Prinzips omnis determinatio est negatio handelt. Bestimmt zu sein, erfordert demnach eine Unterscheidung dessen, was es (als etwas identisch Bleibendes) ist, davon, was es nicht ist (vgl. Brandom 2019: 137). Was es nicht ist, ist alles andere; alles, wovon es verschieden, womit es nicht identisch ist.
Die Möglichkeit von Bestimmtheit setzt daher die Möglichkeit einer ‚spezifischen Art‘ von Ne gation voraus, nämlich der ausschließenden, exklusiven Negation. Gerade dies, dass Bestimmtheit exklusive Negation präsupponiere und im Sinne von inkompatiblen Verschiedenheiten zu verstehen sei,[12] sei laut Brandom (ebd.) einer der grundlegendsten Gedanken Hegels: „The contrast between It and Not It required for something to be determinate (for a feature to have definite boundaries) re quires that nothing can be both It and not It. […] The “not” of Not It is an exclusive not. That is the point of the law of noncontradiction.“ (Brandom 2019: 138) Bestimmtheit bestehe demnach gerade darin, etwas identisch Bleibendes zu sein und anderes nicht zu sein. In anderen Worten: Etwas zu sein und anderes nicht zu sein, macht aus, (als etwas) bestimmt zu sein. Im Hinblick auf die in den letzten Jahrzehnten innerhalb der analytischen Philosophie virulent gewordene Grounding-Debatte ließe sich sagen, exklusive Negation sei der ground der Bestimmtheit von etwas.[13]
Bereits in § 96 PhG (84–85) macht Hegel aber auf eine andere Art von Verschiedenheit aufmerksam, welche er „gleichgültig“ nennt: Das allgemeine Jetzt sei „gleichgültig“ dagegen, ob es Tag oder Nacht sei. Denn das Jetzt ist (1.) nicht identisch mit Tag und/oder Nacht, (2.) kann aber jeweils bei des sein. Der erste Tatbestand kann auf vielfältige Weise reformuliert werden: Das Jetzt ist verschieden sowohl von Tag als auch von Nacht. Oder: Das Sein des Jetzt geht nicht im Sein von Tag und/oder Nacht auf. Hegel selbst schreibt: Weder Nacht noch Tag sind nicht „sein Sein“ (85, § 96). Kurzum, die Bedeutung des Ausdrucks „jetzt“ ist weder mit der Bedeutung des Ausdrucks „Tag“ noch mit der Bedeutung des Ausdrucks „Nacht“ identisch, was allen Sprecher/inne/n einer Sprache völlig klar ist angesichts der Tatsache, dass man nicht jedes Vorkommnis von „jetzt“ mit „Tag“ bzw. „Nacht“ bedeutungserhaltend ersetzen kann und umgekehrt. Manche Vorkommnisse von „Tag“ oder „Nacht“ können aber bedeutungserhaltend mit „jetzt“ ersetzt werden und umgekehrt, was den zweiten Tatbestand zum Ausdruck bringt. Das Jetzt und „Tag“ bzw. „Nacht“ sind also trotz ihrer Verschiedenheit kompatibel.
In diesem Sinne ist nach Hegel ein Allgemeines etwas, das (a.) mit verschiedenen Einzelnen, mit Diesem wie Jenem, kompatibel ist, obgleich es (b.) selbst ein Nichtdieses ist, d. h. ohne dass es selbst ein Einzelnes, ein Dieses, wäre (vgl. 85, § 96). Schlechthin ein Einzelnes zu sein, ist demnach (b.) inkompatibel damit, schlechthin ein Allgemeines zu sein, wenngleich ein Einzelnes (a.) in einer bestimmten Hinsicht ein Allgemeines sein kann. Hierauf kommt Hegel im Kapitel über die „Wahrnehmung“ zurück.
2.2 Bestimmtheit und Negativität des Einzelnen
Da uns die sinnliche Gewissheit dieses einzelne Hier-und-Jetzt sprachlich nicht als Einzelnes mitteilen bzw. vermitteln kann,[14] können wir es uns von ihr nur zeigen lassen, indem wir „in denselben Punkt der Zeit oder des Raums eintreten […][und] uns zu demselben diesen Ich, welches das gewiß Wissende ist, machen lassen“, und wir müssen dies sogar tun (88, § 105), da wir versuchen wollen, ihr zu ermöglichen, ihrem Anspruch gerecht zu werden. Wir werden also zum Ich der sinnlichen Gewissheit und lassen uns dieses eine einzelne Jetzt zeigen. Dieses eine einzelne Jetzt ist aber nur einen Augenblick lang erfahrbar, was bedeutet, dass „episodes of immediate sensory awareness“ von einem einzelnen Diesen „unrepeatable“ sind; denn im nächsten Augenblick ist schon ein anderes Jetzt. Falls es also möglich sein soll, ein einzelnes Jetzt (auf-) zu zeigen, muss es möglich sein, dass ein Subjekt das, was es erfuhr, zumindest über mehrere Augenblicke hinweg, festhalten kann, d. h. auch dann noch, wenn es dieses einzelne Jetzt gerade nicht mehr erfährt (vgl. Brandom 2019: 134). D. h., es muss derjenige Vorgang möglich sein, der sprachlich dadurch zum Ausdruck wird, dass sich eine Anapher, zum Beispiel ein Personalpronomen der 3. Person, auf ein gemeintes Einzelnes rückbezieht, welches zuvor mit einem Deiktikon bezeichnet wurde: „das daiist ein Haus“ – „esiist ein Einfamilienhaus“. Eines Einzelnen sinnlich gewahr zu sein, wäre epistemisch nutzlos, wenn dies Gewahrsein bzw. sei ne Inhalte nicht zumindest als Prämissen von Inferenzen dienen könnte bzw. könnten. Eine unwiederholbare deiktische Äußerung von „das da“ kann nur als ein Äußerung von Wissen zählen, wenn die Referenz des Demonstrativpronomens zum Beispiel von einem anaphorischen es wiederaufgenommen und übernommen werden kann, z. B. um eine Konklusion zu formulieren. Dies trifft selbst dann zu, wenn eingeräumt wird, dass das mithilfe von Deiktika versprachlichte nicht durch eine inferentielle Vermittlung erschlossen, sondern unmittelbar erfasst wurde. Obwohl also zwar die Referenz einer Anapher wie er von der Referenz eines Deiktikons wie der da abhängt, hat das ‚Funktionieren‘, ‚Gelingen‘ oder ‚Glücken‘ eines deiktischen Bezugs zur Voraussetzung, dass der anaphorische Rückbezug prinzipiell möglich ist bzw. wäre (vgl. Brandom 2019: 134–135).[15]
(Anaphorisch) „Festhalten“, wie Hegel schreibt, kann das Bewusstsein dieses Einzelne aber nur, sofern dieses Einzelne jenes Einzelne nicht ist – d. h. sofern es von jenem Einzelnen unterschieden ist – und indem das Bewusstsein dieses Einzelne als unterschiedenes, „negatives Dieses“ (PhG 90, § 108) aufzeigt und festhält: „diesj ist ein Haus“ – „esj ist nicht diesi“.[16] Nicht dieses Einzelnei zu sein, kommt aber nicht nur jenem Einzelnenj, sondern auch jedem anderen Einzelnenk,l,m,n,… zu, woran sich zeigt, dass es sich beim Nicht-dieses-Einzelnei-Sein um ein Allgemeines handelt. Denn dies war ja, wodurch sich das Allgemeine bzw. jedes Allgemeine ausgezeichnet: dadurch, dass es zwar gleich gültig eines von einigen Einzelnenj,k,l,m,n,… (hier: mit Ausnahme von i) sein kann, ohne dass es selbst immer und nur ein Einzelnes bzw. dieses eine Einzelne wäre.[17] Hieran zeigt sich bereits, dass von ein und demselben Einzelnen viele verschiedene Allgemeine erkannt werden können. Denn bspw. von i ließe sich ja sowohl erkennen, dass es P ist, wobei P darin besteht, weder j noch k zu sein, als auch dass es Q ist, wobei Q darin besteht, weder k noch l zu sein.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass beachtet werden muss, dass die Art und Weise, wie bestimmte Einzelne voneinander inkompatibel verschieden sind bzw. einander exklusiv negieren, verschieden, und zwar inkompatibel verschieden, ist von der Art und Weise, wie bestimmte Allgemeine voneinander inkompatibel verschieden sind bzw. einander exklusiv negieren (vgl. Brandom 2019: 163). Denn ein bestimmtes Einzelnes negiert immer alle anderen Einzelnen – es ist mit keinem anderen Einzelnen kompatibel –, während ein bestimmtes Allgemeines mit einigen anderen Allgemeinen zwar inkompatibel ist, mit anderen aber kompatibel. Von dieser Einsicht wird Hegel im Wahrnehmungskapitel Gebrauch machen. Dennoch kann festgestellt werden, dass sich gezeigt hat, dass sowohl Allgemeine als auch Einzelne in Exklusionsverhältnissen stehen müssen, wenn sie auch nur minimal bestimmt sein sollen bzw. sein können sollen. Sonst wäre es, wie gesagt, gar nicht sinnvoll möglich zu sagen: „Meinst du das da? – Nein, ich meine nicht das da, sondern das da.“ Denn die Vorkommnisse von „das da“ wären nicht ‚festhaltbar‘ bzw. unterscheidbar, d. i. sie wären unbestimmt.
3 Negative Bestimmtheit und begriffliche Vermittlung
Zugleich ist hiermit bereits angedeutet, dass zwischen den verschieden Allgemeinen, vermittelt über deren Ausschlussbeziehung und die entsprechenden Ausschlussbeziehungen der betroffenen Einzelnen, auch positive Inklusions-, Folgerungs- und Implikationsbeziehungen bestehen. Denn, indem beide, P und Q, ein bestimmtes Einzelnesk ausschließen, erweisen sie sich als verschiedene Arten der Gattung, nicht dieses Einzelnek zu sein. Damit besteht nicht nur ein positiver (Vermittlungs-) Zusammenhang zwischen den Allgemeinen, sondern ist auch ein paralleler, ebenso positiver Zusammenhang zwischen den beteiligten Einzelnen hergestellt: derjenige, dass es bspw. i und j gemeinsam haben, weder k noch l zu sein.[18]
Für die sinnliche Gewissheit folgt daraus, dass die dem sinnlichen Bewusstsein nichtinferentiell, also unmittelbar, ‚gegebenen‘ Inhalte in materialbegrifflichen Folgerungsbeziehungen stehen, wenn sie zumindest in dem Sinne auch nur minimal bestimmt sind, dass sie zueinander in Exklusionsbeziehungen stehen:
For some feature A (such as „It is raining“) has another feature B (such as „It is precipitating“) as a mate rial inferential consequence just in case everything materially incompatible with B (such as „It is fine“) is also materially incompatible with A. In this sense scarlet entails red and square entails rectangular. (ebd.: 142)
Die folgenden Gleichungen drücken denselben Sachverhalt formalsprachlich aus: Gleichung 1 drückt ihn in Form der Prädikatenlogik zweiter Stufe aus, Gleichung 2 in Form der mathematischen Mengenlehre. Zur Veranschaulichung dient Abbildung 2 auf Seite 10. Sie zeigt, dass sich Inklusionsverhältnisse auf Exklusionsverhältnisse reduzieren lassen, was bedeutet, dass die materialbegriffliche Negation logisch fundamentaler als die materiale Implikation bzw. Subjunktion ist.
(A → B) ↔(∀X( ¬(B ∧ X) → ¬(A ∧ X) ). (1)
A ⊆ B ⇔ ∀X(B ∩ X = {} →A ∩ X = {}). (2)
Abbildung 2: Euler-Venn-Diagramm zur Illustration des in den Gleichungen 1 und 2 formalisierten Sachverhalts: Eine Menge A ist genau dann eine Teilmenge einer Menge B, wenn jede von B disjunkte Menge X auch disjunkt von A ist.
Das bedeutet, dass selbst unwiederholbare Vorkommnisse, sofern sie in exklusiven Ausschlussbeziehungen zueinander stehen, vermöge ihrer Ausschlussverhältnisse in wiederholbaren Vermittlungsverhältnissen stehen, d. h., dass sie sich durch eine Art von Allgemeinheit auszeichnen. Dies wiederum zeigt, dass auch das nicht- bzw. vor-sprachliche Aufzeigen dieses hiesigen und jetzigen Einzelnen, einen Inhalt hat, der nicht unmittelbar ist, sondern der – vermittelt über die Negation – in inferentiellen bzw. schlusslogischen (Vermittlungs-)Zusammenhängen zu anderen Inhalten steht. Stünde der Inhalt der sinnlichen Gewissheit, also das sinnliche Diese, nicht immer bereits in (Vermittlungs-)Beziehungen der beschriebenen Art, dann hätte sie überhaupt keinen Inhalt, jedenfalls keinen bestimmten oder auch nur bestimmbaren Inhalt: „Wird von etwas weiter nichts gesagt, als daß es ein wirkliches Ding, ein äußerer Gegenstand ist, so ist es nur als das Allerallgemeinste und damit vielmehr seine Gleichheit mit allem als die Unterschiedenheit angesprochen.“ (PhG 92, § 110) (Inkompatible) Unterschiedenheit hatte sich aber als Grundvoraussetzung von Hegels Bestimmtheitsbegriff erwiesen. Was nicht als von anderem exklusiv Unterschiedenes gedacht wird, wird gar nicht bzw. nicht als etwas identisch Bleibendes gedacht. Als solches hat es nicht mehr Bestimmtheit als die (Super-)Transzendentalien des späten Mittelalters: res, aliquid, ens etc., die nicht mehr als allerallgemeinste Namen für einen leeren (Da-)Seinsbegriff waren.[19] Das Wesen der sinnlichen Gewissheit ist daher „die leere Abstraktion des reinen Seins“ (Stekeler-Weithofer 2014: 131). Das „absolut [!] einzelne, ganz persönliche, individuelle […] sinnliche Diese, das gemeint wird,“ ist „der Sprache, die dem Bewußtsein, dem an sich Allgemeinen angehört, unerreichbar“ (PhG 91, § 110).
Dies sei laut Brandom (2019) das Hauptergebnis des ersten Kapitels der Phänomenologie des Geistes: dass es sich bei dem vom natürlichen Bewusstsein in Gestalt der sinnlichen Gewissheit Gewussten, welches nur mithilfe von Demonstrativpronomen und anderen indexikalischen bzw. deiktischen Funktionswörtern versprachlicht werden kann, um gar kein (bestimmtes) Wissen handelt, wenn die von den deiktischen Funktionswörtern bezeichneten Inhalte als freistehend und autonom, als einzigartige Vorkommnisse absolut einzelner Gegenstände, gedacht werden. Verneint man nämlich, dass Allgemeinheit bzw. das Allgemeine auch nur irgendeine Rolle für die Inhalte der sinnlichen Gewissheit spielt, hätte dies zur Folge, dass ihre Inhalte weder voneinander unterscheidbar noch mit einander vergleichbar wären. In diesem Fall wäre die Unmittelbarkeit der Inhalte nämlich gleichbedeutend mit völliger Unabhängigkeit derselben voneinander. In diesem Fall könnten die Inhalte der sinnlichen Gewissheit auch nicht im mindesten Sinn bestimmt sein (vgl. Brandom 2019: 130). Selbst wenn angenommen wird, dass dem sinnliche Bewusstsein seine Inhalte durch einen nichtinferentiellen Vorgang ‚gegeben‘ werden, müssen diese Inhalte daher, wenn sie auch nur minimal bestimmt sein sollen, in einem allgemeinen Rahmen von Negation und Vermittlung situiert sein. Dieser Rahmen muss sich dabei dadurch auszeichnen, dass die Inhalte nicht völlig vereinzelt sind und dass sie zeitüberdauernd wieder-hol-bar sind (vgl. ebd.: 134). Verneint man nämlich, dass der eine Bezug unrelatiert ist mit einem anderen wieder-holenden Bezug auf ein und denselben, in jeder Hinsicht identischen Inhalt, dann werden die Inhalte selbst vergänglich und unzugänglich. Sie könnten auch in diesem Fall nicht im Mindesten bestimmt sein (vgl. ebd.: 130).
4 Fazit und Ausblick
Die wichtigsten Ergebnisse der durchgeführten Untersuchung lassen sich daher wie folgt zusammenfassen: Selbst, wenn die Möglichkeit eines unmittelbaren, d. h. nicht-inferentiellen, sinnlichen Wissens-Erwerbs eingeräumt wird, so kann der Inhalt dieses Wissens selbst nicht unmittelbar sein. Die Forderung danach, dass das Wissen der sinnlichen Gewissheit einen bestimmten Inhalt hat, ja überhaupt irgendeinen Inhalt hat, erfordert, dass die vom sinnlichen Bewusstsein unmittelbar erfassten Inhalte zumindest in Exklusionsbeziehungen zueinander stehen. Aus Exklusionsbeziehungen ergeben sich aber sozusagen gleichursprünglich Vermittlungsbeziehungen (s. o. Abschnitt 3), allen voran materialbegriffliche Folgerungsbeziehungen. Die Inhalte der sinnlichen Gewissheit stehen daher als Prämissen von Schlüssen zur Verfügung und erlauben Inferenzen. Die Exklusions- und Implikationsbeziehungen sind aber, selbst wenn sie deiktisch markierte Einzelne zum Gegenstand haben, von allgemeiner Natur.
Um bestimmten Inhalt haben zu können, müssen sinnliche Erfahrungen als unwiederholbare In stanzen wiederholbarer Arten, d. i. sinnlicher Allgemeinheiten, gedacht werden. Ein sinnliches Allgemeines ist dabei ein Allgemeines, von dem auf unmittelbare, nichtinferentielle, d. h. sinnliche, Weise erfahren wird, ob bzw. dass es irgendeinem Einzelnen zukommt oder nicht zukommt (vgl. ebd.: 135). Die Unmittelbarkeit des spezifisch sinnlichen Wissenserwerbs wird daher noch immer für möglich gehalten, der durch die sinnliche Erfahrung gegebene Inhalt hat sich aber als durch und durch vermittelt erwiesen, sofern er denn bestimmt ist. Es darf sich bei sinnlichem Wissen zwar um ein unmittelbar gegebenes Wissen handeln in dem Sinne, dass es durch einen nichtinferentiellen Vorgang zustande kommt. Es ist unmittelbar in dem Sinn, dass sein Zustandekommen nicht durch Mittelbegriffe vermittelt ist (s. o. Abschnitt 1). Damit dieses Wissen aber über ein Minimum an Bestimmtheit verfügt, muss sein Inhalt in der Anwendung sinnlicher Allgemeinheiten bestehen: „concepts that have ob servational uses in which their application is noninferentially elicited by the exercise of perceptual capacities.“ (ebd.: 136) Dieser gedankliche Schritt ist der Übergang in Hegels Wahrnehmungskapitel. Pointiert formuliert Liebrucks (1970):
Das Diese ist das Allgemeine. Die sinnliche Gewißheit scheint in ihr Gegenteil verkehrt. […] Das Dieses da ist immer schon ein anderes. Alle anderen Anderen aber sind „nicht dieses da“. Das kann von ihnen ausgesagt werden. „Nicht dieses da“ ist das Allgemeine. […] [Aber] jedes Andere sei doch ein anderes Dieses da und nicht das Allgemeine. (ebd.: 36)
Bei allem Wohlgefallen an pointierten Formulierungen darf aber nicht vergessen werden, dass sich gezeigt hat, dass die Art und Weise, wie Allgemeines das Negative des Einzelnen ist, eine andere ist als die, wie ein Einzelnes ein Negatives aller anderen Einzelnen ist (s. Unterabschnitt 2.2). Hegel selbst weist hierauf ausdrücklich hin, indem er das Allgemeine im Verhältnis zu diesem Einzelnen als „Nicht dieses“ (PhG 85, § 96) bestimmt, wohingegen er dieses Einzelne im Verhältnis zu jenem Einzelnen als „negatives Dieses“ (90, § 108) bestimmt. Ich persönlich halte diese Unterscheidung jedenfalls nicht für zufällig. Natürlich ist diese Unterscheidung im Hinblick auf das Weitere nun nicht zu verabsolutieren, da es nach allem, was bisher gesagt wurde, möglich (und sogar wahrscheinlich ist), dass sie nur vor dem Hintergrund der sinnlichen Gewissheit und im Hinblick auf die Wahrnehmung sinn voll ist und Bestand haben kann. Was den Leser/inne/n der vorgelegten Arbeit bewusst sein sollte, ist, dass es sich bei den hier zusammengetragenen Ergebnissen um eine bloße Momentaufnahme der Bewegung des natürlichen Bewusstseins handelt, die es „von einer bestimmten Stufe des Bewußtseins her“ (Liebrucks 1970: 46) versteht, nämlich von der sinnlichen Gewissheit her und auf die Wahrnehmung hin. Allerdings ist unbedingt zu beachten, dass Hegels Ausführungen „immer auch von der Form [sind], dass bisherige Lösungsvorschläge der Probleme noch nicht das letzte Wort sein müssen“ (Stekeler-Weithofer 2014: 531).
Die sinnliche Gewissheit erfasste das Einzelne kurzum nicht nur nicht als reines (!) Dieses, d. h. absolut Einzelnes, aber auch nicht als Allgemeines überhaupt und auch nicht als irgendein beliebiges Allgemeines, sondern als ein bestimmtes Allgemeines. Damit ist die sprachliche Struktur von singulären Termen und Prädikaten, die Einzeldinge und deren allgemeine Eigenschaften bezeichnen, implizit schon in der sinnlichen Gewissheit angelegt und enthalten, sofern diese bestimmte Inhalte zu haben und zu erfassen beansprucht (vgl. Brandom 2019: 144). Die Wahrnehmung wird sich der sinnlichen Gewissheit gegenüber nun dadurch auszeichnen, dass sie auch (explizit) anerkennt, dass sie dieses Einzelne als ein bestimmtes Allgemeines bzw. ein bestimmtes Allgemeines von, in bzw. an diesem Einzelnen erfasst. Sie realisierte, dass das, was sie erfasst, nicht dieses Einzelne ist, sondern et was an diesem Einzelnen. Das allgemeine Nichtdiese, welches sie an diesem Einzelnen erkennt, erhält den Namen Eigenschaft: „Die Eigenschaften waren das Unmittelbare der sinnlichen Gewißheit. Nun weiß die aus der sinnlichen Gewißheit hervorgegangene Wahrnehmung, daß die Eigenschaften allgemein sind.“ (Liebrucks 1970: 39) Das vermeinte Einzelne, woran die Eigenschaft erkannt wird, erhält den Namen Ding: „[D]as Allgemeine […][ist] vorhanden […] als Eigenschaften […] an etwas, was nun doch wieder das Wirkliche, und zwar das bestimmte Wirkliche sein soll. Dieses ist das Ding.“ (ebd.: 39) Da sich an bzw. von demselben Ding viele bestimmte, verschiedene Eigenschaften wahrnehmen lassen, ist es ein Ding von vielen Eigenschaften (PhG 94, § 112).
Verzeichnis der zitierten Literatur
Brandom, Robert Boyce: A Spirit of Trust. A Reading of Hegel’s Phenomenology. Cambridge/Lon don: Belknap Press: An Imprint of Harvard University Press 2019.
Brotero de Rizzo, Julio und Benjamin Schnieder: „Die Ontologie von Ursachen und Gründen. Ra tionalität und Kausalität des Seienden“, in: Handbuch Ontologie. Hrsg. v. Jan Urbich und Jörg Zimmer. Stuttgart: Metzler 2020, 409–417.
Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Phänomenologie des Geistes. Werke Bd. 3. 2. Aufl. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1989 (= Taschenbuch Wissenschaft Bd. 603).
Krämer, Stefan und Benjamin Schnieder: „Grounding“, in: Handbuch Metaphysik. Hrsg. v. Markus Schrenk. Stuttgart: Metzler 2017, 278–284.
Liebrucks, Bruno:Die zweite Revolution der Denkungsart. Hegel: Phänomenologie des Geistes. Sprache und Bewußtsein Bd. 5. Frankfurt am Main: Akademische Verlagsgesellschaft 1970. Löbner, Sebastian: „Deixis“, in: Ders.: Semantik. Eine Einführung. Bd. 2., aktual., stk. erw. u. korr. Aufl. Berlin/Boston: de Gruyter 2015, 72–84. [engl.: Understanding Semantics. 2. Aufl. Ox ford/New York: Routledge 2013].
Schmitt, Arbogast: DieModerne und Platon. Zwei Grundformen europäischer Rationalität. 2., über arb. Aufl. Stuttgart/Weimar: Metzler 2008.
Stekeler-Weithofer, Pirmin: Hegels Phänomenologie des Geistes. Ein dialogischer Kommentar. Bd. 1: Gewissheit und Vernunft. Hamburg: Meiner 2014 (= Philosophische Bibliothek Bd. 660a). Zeidler, Kurt Walter: „Transzendentalphilosophie der Transzendentalphilosophie“, in:Wiener Jahr buch für Philosophie 44, 2012, 9–34.
– „Vernunft und Letztbegründung“, in: Ders.:Grundlegungen. Zur Theorie der Vernunft und Letzt begründung. Wien: Ferstl & Perz 2016, 11–60.
[1] Ich zitiere die Phänomenologie des Geistes unter Angabe der Seitenzahlen der Suhrkamp-Ausgabe (vgl. Hegel 1989) bei gleichzeitiger Angabe der Absatznummern (nach dem §-Zeichen). Die Zählung der Absätze beginnt dabei – wie im englischsprachigen Raum üblich – bei der Vorrede und läuft über Kapitelgrenzen hinweg fortlaufend weiter.
[2] Vgl. PhG 80, § 89 im Zusammenhang mit 27, § 24, wo es heißt, „daß das Wissen nur als Wissenschaft oder als System wirklich ist und dargestellt werden kann“.
[3] Wie ich in einem künftigen Beitrag zu zeigen beabsichtige, ist dies tatsächlich möglich. Ein solches Bewusstsein hat seinen systematischen Platz im Wahrnehmungskapitel und zwar als letzter Versuch der „Wahrnehmung“, den Wider spruch vom „abgesonderte[n] einzelne[n] Ding selbst“ fern- bzw. abzuhalten. 102, § 124; vgl. 102, § 123. Letztlich scheitert allerdings auch dieser Versuch. Vgl. 104, § 128.
[4] Ich erlaube mir aber die Bemerkung, dass angesichts der Komplexität des Werks die Aussicht, eine ‚bloß propädeutische‘ Hilfestellung für das Verständnis der Phänomenologie des Geistes zu finden bzw. zu erarbeiten, ein entsprechendes Unterfangen bereits per se in genügendem Maße rechtfertigen würde.
[5] Die ‚traditionelle‘, mit der mittelalterlichen Scholastik in Verbindung stehende Syllogistik ist aber mit Aristotles’ eigener Syllogistik auf keinen Fall gleichzusetzen. Vgl. hierzu bspw. Zeidler 2016: 46–49.
[6] Dass es völlig verfehlt ist, dieses Verständnis eines Syllogismus als ‚Aristotelisch‘ (mit großem Anfangsbuchstaben) zu bezeichnen, zeigt sich schon daran, dass Aristoteles nie eine Urteilslogik formuliert hat, sondern wie auch Hegel selbst eine Begriffslogik. Vgl. Schmitt 2008: 246: „Die Hauptdifferenz zwischen modernen Logikformen – klassischer wie nichtklassischer – und der platonisch-aristotelischen Logik liegt darin, daß diese Logiken ihr Fundament in möglichen Verhältnissen von Aussagen zueinander suchen, während die platonisch-aristotelische Logik eine Begriffslogik ist. ‚Begriffslogik‘ meint dabei, daß ihr Fundament der Begriff ist, d. h. das, was als genau eine bestimmte Sache gedacht werden kann, und daß sie dementsprechend […] mögliche Verhältnisse von Begriffen bzw. Begriffsinhalten zueinander untersucht. Basis einer Aussagenlogik [ebenso einer Prädikatenlogik] ist dagegen der ‚Sachverhalt‘, der ‚der Fall oder nicht der Fall sein‘ kann.“ Eine Urteils- bzw. Aussagenlogik hingegen wurde in der abendländischen Philosophie erst durch die Stoiker formuliert. In der Vereinnahmung und stoisierenden Umdeutung von Platon und Aristoteles liegt im Üb rigen auch die geistesgeschichtliche Wurzel der Missdeutung der Aristotelischen Syllogistik. Vgl. Zeidler 2016: 46–47: „Das führte bereits in der hellenistischen Philosophie (Stoa) dazu, daß man dem Schluß die Begründungsfunktion ab sprach, ihn nur noch als ein Gefüge von Urteilen interpretierte und das Urteil zu den fundamentalen logischen Form erklärte.“ Vgl. zur systematischen Abgrenzung des Platonisch-Aristotelischen und des Sto(izist)ischen Rationalitätsbe griffs sowie zur Abgrenzung einer authentischen und der geistesgeschichtlich unglaublich wirkmächtigen stoisierenden bzw. stoisierten Platon- und Aristoteles-Deutung Schmitt 2008: 535–552 und passim. Zwar sind genannte Differen zierungen in ihrer philosophiehistorischen und systematischen Bedeutung kaum überschätzbar, im Kontext der hier verfolgten Absicht jedoch soweit vernachlässigbar, dass die in dieser und der folgenden Fußnote gegebenen Hinweise ausreichen.
[7] An dieser Stelle ist nochmals auf die Differenz des Aristotelischen und ‚traditionellen‘ Verständnisses vom Syllogismus hinzuweisen. Aristoteles unterscheidet nämlich je nach der Stellung des Mittelbegriffs zu den anderen beiden Begriffen drei sogenannte Figuren des Syllogismus. In der Tradition setzte sich allerdings die Praxis durch, die zweite (= Peirce’ Abduktion bzw. Hegels Analogie) und dritte Figur (= Induktion) auf die erste (= Deduktion) zu reduzieren, obwohl Aristoteles selbst den beiden anderen Figuren prinzipientheoretische Funktionen zuweist, die sich nicht auf die erste Figur reduzieren lassen. Vgl. Zeidler 2016: 48: „Die Schlüsse der Zweiten und der Dritten Figur sprechen auf formallo gische Weise von den nicht-formallogischen Voraussetzungen des deduktiven Schließens“, wobei die zweite Figur das Einzelne und die dritte das Allgemeine erschließt. Vgl. An. pr. II 13, 62 b 26.
[8] An dieser Stelle scheint es mir relevant zu erwähnen, dass Brandoms Lesart es erfordert, das Genitivattribut „des Un mittelbaren“ als genitivus obiectivus zu interpretieren. Wird in Betracht gezogen, dass es sich auch um einen genitivus subiectivus handeln könnte, dann könnte womöglich noch eine weitere ‚Art‘ von Unmittelbarkeit unterschieden wer den: die Unmittelbarkeit der Wisserin/des Wissers bzw. der/des Wissenden.
[9] Vgl. einführend zu Deixis aus dem Blickwinkel der formalen Semantik Löbner 2015.
[10] PhG 30, § 26, 36, § 33, 72–73, §§ 77–79; 90, § 109.
[11] §38, § 36; 74, § 79; 80, §§ 87, 89.
[12] Vgl. hierzu auch PhG 13, § 3: „Ebenso ist die Verschiedenheit vielmehr die Grenze der Sache; sie ist da, wo die Sache aufhört, oder sie ist das, was diese nicht ist.“
[13] Vgl. einführend zur Debatte über das sogeannte grounding in der zeitgenössischen, analytischen Philosophie Krämer und Schnieder 2017; sowie Brotero de Rizzo und Schnieder 2020.
[14] Dies war das Ergebnis von Abschnitt 1.
[15] Im Deutschen wird dieser Sachverhalt mitunter dadurch verdeckt, dass der Ausdruck dieser, -e, -es sowohl als (1.) Deiktikon als auch als (2.) Anapher fungieren kann: (1.) „Dies (= das da) ist ein Volkswagen Golf.“ (2.) „Anna lernte Moritz kennen. Dieser (= er) trug ein blaues Hemd.“ Jemand könnte versuchen einzuwenden, dass in der ersten (1.) Äußerungssituation gleichbedeutend der Sprechakt (1.*) „es ist ein Volkswagen Golf“ geäußert werden könnte. Derjenige würde aber verkennen, dass das Glücken von (1.*) davon abhängt, dass den an der Situation Beteiligten bereits klar ist, worauf „es“ referiert; in anderen Worten: es muss bereits (an- bzw. auf-)gezeigt worden sein. Letzteres muss nicht zwangsläufig in Form einer physischen Zeigebewegung erfolgen. In der Praxis reicht es ja häufig bereits aus, wenn mehrere Personen rund um ein Objekt, z. B. ein Kraftfahrzeug, herumstehen, dieses (Hinweis: weiteres Beispiel für eine anaphorische Verwendung von dieses) zumindest peripher im Blick haben und es aufgrund des Kontextes erwartbar oder zumindest nicht völlig abwegig ist, dass im nächsten Moment über das jeweilige Objekt gesprochen wird oder zumindest gesprochen werden könnte. Bei einem Gebrauchtwagenverkauf etwa wäre es, wenn die beiden Verhandlungsparteien bereits um ein entsprechendes Kraftfahrzeug herumstehen, nicht eigens erforderlich, dass die/der Verkäufer/in gesondert darauf hinweist, dass das da ein Volkswagen Golf sei, sondern es steht ihr/ihm frei, gleich über es zu sprechen. Das bedeutet aber nicht, dass die Anapher es auf kein vorher erfolgreich geäußertes Deiktikon angewiesen wäre, geschweige denn, dass es selbst deiktisch referieren könnte. Es bedeutet lediglich, dass bestimmte nicht im engeren Sinne (laut-)sprachliche Handlungen – z. B. gemeinsames Anblicken derselben Sache – und sogar bestimmte Situationskontexte – z. B. ein Gebrauchtwagenverkauf – selbst deiktische Sprech-Akte glückend vollziehen bzw. elizitieren können. D. h., dass Sprecher/innen Deixis herstellen können, ohne diese lautlich zu artikulieren.
[16] „Aber wie kann ich es [sc. das Hier] festhalten? Doch nur dadurch, daß ich es als ‚Oben‘ von dem ‚Unten‘ unterscheide. Dieses Unterscheiden ist sein Festhalten.“ (Liebrucks 1970: 33)
[17] Da, nicht ein bestimmtes Einzelnes zu sein, ein Allgemeines ist, muss es mindestens so viele Allgemeine dieser Art geben, wie viele Einzelne es gibt.
[18] Diese Gemeinsamkeiten verzweigen in ein Beziehungsnetz von beliebig großer „Boolescher Komplexität“. Vgl. Bran dom 2019: 142
[19] Vgl. hierzu bspw. Zeidler 2012.