Archiv für den Monat: Juli 2022

Huxley oder Orwell?

Welcher Vergleich zweier Autoren der Weltliteratur wäre so banal und gleichzeitig so brisant, wie der zwischen Aldous Huxley und George Orwell? Liegt das an den biografischen Hintergründen, der Genrezugehörigkeit ihrer Romane oder der Aktualität ihrer Wirkungen? Ob es nun dieses recht einzigartige Verhältnis eines Schullehrers zu seinem Schüler ist, die Unvereinbarkeit ihrer dystopischen Zukunftsbilder, oder der prophetische Wert der Passgenauigkeit ihrer Werke auf die gegenwärtigen Verhältnisse, der das Interesse an einer Komparatistik beider Autoren erregt – immer scheint sich hinter diesen auffälligen Zufällen ein notwendiges und notwendig verborgenes Bedürfnis für die Einigung der inneren Einheit dieser beiden Komplemente breit zu machen.

Streiten sich auf offener Bühne die Advokat:innen der beiden Klassiker gesellschaftskritischer Zukunftsromanisten darum, welchem der beiden eine größere Bedeutung zukommen soll, um durch ihn hindurch das akkuratere bzw. adäquatere Bild der heutigen Gesellschaft zu entwerfen, wird das öffentliche Publikum vor eine Entscheidung für den einen und gegen den anderen gestellt. Die Argumente der Advokat:innen für und gegen Huxley und Orwell, die die Entscheidungsgrundlage bieten, richten sich nach der Maßgabe dessen, inwieweit die zwei Fiktionen der Zukunft der Faktizität der Gegenwart entsprechen.

Will man diese Diskussion nacherzählen, würde man mit der Verteidigung Huxleys „Schöne Neue Welt“ beginnen. Denn prima facie scheint es, dass eine auf instantane Belohnung konditionierte, lust- und spaßgetriebene Überflussgesellschaft eher mit der neoliberalen Weltordnung des globalen Westens zu vereinbaren ist als eine auf permanente Bestrafung konditionierte, hass- und angstgetriebene plangewirtschaftete Mangelgesellschaft, wie sie Orwell sich ausmalte. Auch könnte Huxley mit seinem Bild einer technophilen Gesellschaft ein realistischeres Gespür dafür gehabt haben, in welche Richtungen technische Innovationen und technologische Revolutionen den Fortschritt der Gesellschaft weisen würden, als Orwell mit seinem Bild einer technophoben Gesellschaft – vor allem wenn es um die Reproduktion der Gesellschaft geht. Nicht die Identifizierung der Sexualität mit der Pflicht zur Partei und die psychosoziale Abschaffung des Orgasmus, sondern die Abkopplung des Reproduktionsprozesses vom Sex und deren promiskuitiven Überhöhungen spiegelt sich in den Diskursen unserer Zeit über Bioengineering und Pornoindustrie wieder.

Nachdem der Fall für Huxley gemacht wurde, wäre es an der Zeit, das Plädoyer für Orwells „1984“ zu eröffnen, dessen Verteidigung mit zwei Argumenten besticht: dem Argument der geopolitischen Situation und dem Argument der Massenüberwachung. 

Erstens erweist sich angesichts schwelender zwischenstaatlicher Konflikte und Stellvertreterkriege zwischen verschiedenen Staatskomplexen eine Welt, in der wenige Großmächte einen ewig währenden Streit um die Vormachtstellung austragen, der nicht deshalb nie endet, weil er nicht beendet werden kann, sondern der deshalb nie endet, weil er nicht beendet werden will, wohl als das wahrscheinlichere Szenario als die eine und einzige, universale Weltregierung, deren alleiniges Ziel es ist, Friede, Glück und Sicherheit für alle Menschen zu garantieren. Und zweitens mag auch das Wahrheitsministerium und die Zensurmechanismen der Gedankenkontrolle näher an der jetzigen Wirklichkeit des Fernsehens und der Massenmedien sowie des Smartphones und der sozialen Netzwerken sein als Brut- und Aufzuchtzentren und Programme zur postnatalen Indoktrinierung.

Aufmerksame Zuhörer:innen würden, nachdem sie der Debatte bis zum Ende gefolgt und danach angehalten sind, sich für den einen oder den anderen zu entscheiden, bei der Entscheidung sicherlich zögern, denn für sie bleiben noch einige Fragen offen: impliziert erstens die Form der Frage bzw. die Präsentation des Disputs nicht schon eine Tendenz im Entscheidungsprozess? Warum: Huxley oder Orwell? Warum nicht: Orwell oder Huxley? Entspricht zweitens nicht dieser formalen Unentscheidbarkeit der Frage nicht auch eine inhaltliche? Wenn aus beiden Geschichten gleichermaßen Elemente heutiger Entwicklungen und Verhältnisse herausgelesen werden können, wieso sollte man sich dann überhaupt entscheiden? Wäre die ganze Sache immerhin schon damit gegessen, wenn man Huxley für das Verständnis des Autoritarismus beanspruchte und Orwell für das Verständnis des Totalitarismus. Und gibt es daher drittens nicht eine andere, vielleicht eine bessere Methode, an der ein Vergleich zu einer Entscheidung führen kann als die Zeitdiagnose? Gibt es doch schließlich so viele historische Kontingenzen, die die Entscheidungsfindung drastisch erschweren: angefangen von den sozialen und politischen Um- und Zuständen jener Perioden, in denen die Bücher jeweils geschrieben worden sind, bis hin zu dem Problem, dass sich die Geschichten zu unterschiedlichen Zeiten in der Zukunft abspielen. Es wäre also sehr willkürlich, die Bedeutung eines Werks für die Gegenwart aus seinem Bezug zu dieser zu beziehen.

Anstatt den Blick auf Exterioritäten zu fixieren, um daraus eine auf das Jetzt begrenzte Wahrheit herauszuarbeiten, könnte es sich lohnen, ihn über die inneren Zusammenhänge der Geschichten schweifen zu lassen, um daraus auf eine die Zeit überdauernde Wahrheit herauszuarbeiten. Ein und dieselbe Geschichte erzählen Huxley und Orwell, insofern sie die Geschichte des unkonditionierten und unmanipulierten Individuums erzählen, dessen Widerstand gegen das System es tief in dessen Eingeweide eindringen lässt. Finaler Höhepunkt beider Versionen ist die Konfrontation des unkonditionierten und unmanipulierten Individuums mit dem Konditionator und Manipulateur, der ihm die Welt erklärt. So wie Mustapha Mond John den Wilden darüber unterhält, mit welchen technischen Mitteln und ideologischen Zwecken die Weltregierung eine perfekt funktionierende Gesellschaft errichten will, so weiht O’Brien Winston Smith in die logischen und ontologischen Grundlagen der englisch-sozialistischen Partei ein, auf denen sie ihren Machterhalt sichert.

Doch der Protagonist tritt in beiden Versionen der Geschichte dem Antagonisten nicht in gleicher Weise gegenüber. Während John auf intellektueller Augenhöhe mit Mustapha Mond die Vor- und Nachteile der schönen neuen Welt ausdiskutiert und aus freiem Willen die Verbannung aus der Zivilisation wählt, befindet sich Winston Smith in O’Briens Gefangenschaft, worin er so lange physisch wie psychisch gefoltert wird, bis sein Geist gebrochen ist und er den großen Bruder endlich liebt. Was dem einen seine Selbstbestimmung ist und das Recht auf Unglück und Tod, das ist dem anderen der Trost und die Erlösung von seinem Peiniger.

Auf dieser Vergleichsebene, die auf die innere Wahrheit jener Werke als die Konsistenz ihrer fiktiven Welten abzielt, kann eine bessere Pro-Contra-Entscheidung gefällt werden als jene, die auf die äußere Wahrheit als Korrespondenz der Werke zur realen Welt abzielt. Die Frage, die als Leitkriterium des Entscheids gelten muss, lautet demnach, wem wir gegenüberstehen werden, wenn uns unsere Reise des Widerstands gegen das Gesellschaftssystem bis an die Zentrale seiner Herrschaft führt. Werden wir einen O’Brien vor uns haben oder einen Mustafa Mond? Leben wir in einem Gesellschaftssystem, dessen Selbsterhalt seine Führer:innen zum Zweck des Gemeinwohls wohl begründen können, oder in einem, dessen Führer:innen gezwungen sind, zur Erhaltung ihrer Macht im Doppeldenk zu denken. Es geht in dieser Entscheidung nicht nur um das Ausmaß an Manipulation der Beherrschten durch die Herrschenden, sondern vielmehr um das Ausmaß an systemischer Manipulation, welchem die Herrschenden ebensosehr ausgesetzt sind wie die Beherrschten.

Autor: Christoph Poschner

Sapere aude – Wage es, weise zu sein! Eine Spielvorstellung


Zuerst veröffentlicht auf dem Blog Boardgame Historian. Geschichte und Gesellschaft im Brettspiel und mit freundlicher Genehmigung der Herausgeberinnen.


Philosophie der griechischen Antike: Worum geht’s?

In der Rolle eines antiken griechischen Denkers versucht jede:r Spieler:in, sich selbst als der:die größte Denker:in Griechenlands zu profilieren. Dazu muss man drei Labyrinth-Plättchen ergattern, bevor Griechenland 146 v. Chr. von den Römern erobert und zur römischen Provinz wird. 

Philosophia mit Werken des Homer. @A. Falke

Auf dem Weg zum größten Denker Griechenlands: Wie funktioniert’s?

Um zu gewinnen, braucht man drei Labyrinth-Plättchen, die auf unterschiedliche Arten erlangt werden können. Das Spiel bietet einen Mix aus verschiedenen Mechanismen: Grundlegend bewegt man seine eigene Denker-Figur auf dem Spielplan, um verschiedene Aktionen durchführen zu können. Dabei kann man sich frei bewegen, d. h., man kann zu jedem beliebigen Ort unabhängig von der Entfernung reisen. An den Orten können dann Aktionen durchgeführt werden, die sich nach der Art des jeweiligen Ortes richten. So kann man beispielsweise nur bei Orakelstätten wertvolle Handkarten aufnehmen, mit denen man z. B. den Gegner:innen schaden kann.

Einen besonderen Bereich bildet die Akropolis in Athen, bei der keine der normalen Aktionen durchgeführt werden kann, dafür aber eine Fülle an Sonderaktionen. Mit Geld kann man auf der Akropolis bspw. auf eine Gunstkarte der Athene bieten, oder aber mit Argumentkarten gegen eine:n Mitspieler:in eine Debatte führen.

Es gibt eine Fülle an möglichen Aktionen und Wegen, um die begehrten Labyrinth-Plättchen zu erhalten, begonnen beim Verteilen von Anhängern und Schulen in der griechischen Welt bis hin zur Sicherung der Gunst einer Gottheit.

Als eine Aktion kann auch die Zeitleiste vorgerückt werden. Erreicht diese das schicksalhafte Jahr 146 v. Chr., als Griechenland von den Römern erobert wurde, endet das Spiel. Haben nun mehrere Spieler:innen jeweils drei der Labyrinth-Plättchen, kommt es zu einer abschließenden Diskussion, deren Sieger:in das Spiel gewinnt.

Umsetzung des Settings

Akropolis bei Nacht

Das Setting ist bereits stimmungsvoll in Szene gesetzt, bevor man das Spiel überhaupt öffnet: Das Cover der Box zeigt eine Malerei der rekonstruierten Akropolis von Athen bei Nacht. Im Vordergrund sind Menschen erkennbar, die sich vor den mächtigen Türmen und Mauern der Akropolis bewegen. Der Mondschein erhellt lediglich den Tempel der Athene, den Parthenon, der dadurch in den Fokus der Darstellung rückt. Die Weisheit der antiken Denker wird hier betont, denn Athene ist die Göttin der Weisheit. Umgeben ist die Darstellung von einem verzierten Band, das an einen Mäander erinnert.

Homer und Co. in Weiß

Die Miniaturen aus Philosophia ähneln stark tatsächlich antiker Porträts der Denker. @ A. Falke

Besonders interessant ist in Philosophia die Möglichkeit, Denker der griechischen Antike zu spielen. Hierbei ist es nicht nur möglich, Philosophen des klassischen Kanons zu spielen, wie es der Spieletitel suggeriert, sondern ebenso als Homer das Spiel zu bestreiten. Dieser ist zwar eher als Dichter bekannt, allerdings ist die Unterscheidung zwischen Weisen, Denkern und Schriftstellern in der griechischen Antike noch nicht so differenziert, wie es seit der Philosophie der Neuzeit der Fall ist. Es geht also vielmehr darum, die Rolle eines bedeutenden Denkers als Schulgründer einzunehmen und durch die Errichtung von Akademien eine Anhängerschaft aufzubauen. Das entspricht in Bezug auf Platon und Aristoteles auch grundsätzlich den historischen Gegebenheiten, auf die anderen Denker trifft es aber höchstwahrscheinlich nicht zu. Auf diese Heterogenität wird in der Anleitung anhand der Beispiele von Platons Akademie und Aristoteles՚ Lyceum eingegangen.Die Spielfiguren der Denker sind als Miniatur-Büsten gearbeitet, zu denen sich in der Anleitung Design-Notes finden: Angelehnt sind die Figuren an tatsächliche Statuen und Porträts der Antike, die man durchaus in den Miniaturen wiedererkennt. Beispielsweise ist für antike Porträts des Homer charakteristisch, dass er blind dargestellt wird  und, wie die anderen Denker des Spiels, bärtig, was sein Alter unterstreicht.[1] Hervorzuheben ist, dass die Designer bewusst Abweichungen in ihre Miniaturen eingebaut haben, auf die sie in den Design-Notes eingehen. Es werden also sowohl die Quellen als auch deren Rezeption offengelegt – eine wirklich schöne Leistung. Die Figuren sind weiß gearbeitet. Spätestens seit Assassin՚s Creed Odyssey wird bekannter geworden sein, dass antike Statuen eben nicht weiß aufgestellt wurden, sondern bunt bemalt waren. Das hätte durchaus in das Spiel integriert werden können, oder es hätte zumindest einen Hinweis darauf gegeben können – aber andererseits kann hier der:die Besitzer:in des Spiels seiner:ihrer Fantasie freien Lauf lassen und die Miniaturen selbst weiter bemalen. Die Farblosigkeit der Miniaturen und Porträts vermittelt auch eine größere Erhabenheit, Gelehrsamkeit und Andersartigkeit der Figuren und damit einen Eindruck, der diese Epoche stilvoll in Szene setzt und sicherlich an die Vorstellungen der Spieler:innen anschließt.

Eine Karte von Griechenland

Der Spielplan zeigt eine Landkarte Griechenlands, im Osten die Küstenregionen des Perserreichs. Dabei mutet die Landkarte nicht antik an, sondern spiegelt eher eine Weltkarte des 17./18. Jahrhunderts wider. Auf der Karte sind Höhenzüge der Gebirge sowie zahlreiche Städte eingezeichnet. Hervorgehoben sind die Städte, in die die Spieler:innen ihre Figuren ziehen können. Die Orte sind in verschiedene Gruppen eingeteilt, die durch Farben unterschieden werden: Gelbe Orte sind im Osten, schwarze dagegen im Westen. Blaue Orte zeigen Hafenstädte, während rote Tempel- und grüne Orakelstätten anzeigen. Die Charakterisierung entspricht dabei weitestgehend den antiken Städten, das Orakel von Delphi ist hier sicherlich das bekannteste Beispiel. Gleichzeitig handelt es sich dabei um ein gut umgesetztes, spielerisches Element. Eine gute Orientierung auf der Karte ist durch verschiedenfarbige Plättchen an den Orten gewährleistet.

Argumentieren wie in der Antike?

Als Ort des argumentativen Austauschs ist die Akropolis auf dem Spielplan angegeben. Sie beheimatete den Marktplatz, auf dem Sokrates, wie aus den platonischen Dialogen überliefert, die Athener:innen in Gespräche verwickelte, um deren Überzeugungen zu hinterfragen. Ihre historische Bedeutung hat die Akropolis als Ort von öffentlichen Diskussionen in Gerichtsverhandlungen, wobei die Richter bzw. das Publikum entschieden, wer die Diskussion gewann. Dieser primären Bedeutung der Überzeugung, im Sinne der Rhetorik, wird das Spiel dadurch gerecht, dass die Syllogismen[2] zwar alle Sophismen[3] schlagen können, aber ein:e Spieler:in mit überproportional vielen Sophismen-Karten im Spiel auch eine:n Spieler:in mit wenigen Syllogismen-Karten schlagen kann.

Die Spielmechanik der Auseinandersetzung zwischen den Spieler:innen ist der klassischen Diskussion nachempfunden. Hierfür stehen zwei Arten von Spielkarten zur Verfügung: die Syllogismen und die Sophismen. Die zwei unterschiedlichen Arten von Argumentationen sind der antiken Unterscheidung zwischen den Sophisten und den Philosophen seit Platon nachempfunden. Während die Sophisten durch geschickte, aber nicht unbedingt gut begründete Argumentation das Publikum zu überzeugen versuchen, strebt der Philosoph die Wahrheit an und verlässt sich nur auf allgemeingültige Argumentationsweisen, die sogenannten Syllogismen. Diese sind allerdings nicht auf Griechisch, sondern entweder auf Latein oder Englisch auf den Karten benannt. Die lateinische Form wird verwendet, da sich die Kanonisierung dieser Syllogismen in der heute bekannten Form erst im Mittelalter voll ausgeprägt hat, wie z. B der „modus ponens“ oder die „reductio ad absurdum“. Die englische Benennung der Syllogismen wie z. B. „constructive dilemma“ erschließt sich erstens daraus, dass Philosophia in englischer Sprache vorliegt, und zweitens, dass viele in lateinischer Sprache vorliegende Syllogismen in heute gesprochene Sprachen übersetzt und auch noch heute in der Logik verwendet werden. In einer Variante des Spiels sollen die Spieler:innen sogar tatsächlich argumentieren und so ihr Talent als große Denker:innen beweisen.

Verschiedene Karten, die zum Argumentieren genutzt werden. @ L. Boch

Die Sophisten können ebenfalls als eigene Spielfigur eingesetzt werden, um einzelne Anhänger einer fremden Schule abzuwerben. Der Sophist, als bezahlbarer Rhetor, kann also aufgrund seines rednerischen Talentes die Anhängerschaft der Gegner:innen verringern. Allerdings stehen historisch gesehen nicht nur die Sophisten in enger Verbindung mit Geld. So waren die Akademien, die man in den großen Städten der Antike gründen kann, keine kostenlosen Gemeinschaften, sondern kostenpflichtige Ausbildungsstätten, vor allem für adelige Söhne. Dies spiegelt sich auch in der Mechanik wider, denn wenn Spieler:innen eine Figur auf eine Akademie setzen, müssen sie dem Besitzer der Akademie Geld geben. Dass allerdings nur eine Akademie pro Stadt gegründet werden kann, hängt eher mit der Spielmechanik von Philosophia als mit den historischen Gegebenheiten zusammen.

Hierbei ist anzumerken, dass die aufgeführten Mechaniken zwar in dem Sinne triftig sind, dass sie auf historische Begebenheiten und soziale Strukturen referieren, aber das Spiel einen sehr langen Zeitraum abbildet. So sind die Sophisten eine Erscheinung der klassischen Periode, während Weise wie Heraklit, Parmenides oder mythologische Schriftsteller wie Homer viel früher gewirkt und gelebt haben. Damit nimmt Philosophia die bekannten Topoi der griechischen Geschichte auf, vermengt sie aber so, dass es dem bekannten Bild der Antike gerecht wird, ohne auf die genauen historischen Epochen Rücksicht zu nehmen.

Ein Bild, das Text, drinnen, Boden, Elemente enthält.

Automatisch generierte Beschreibung
Die Denker und ihre Weisheiten, Vorderseite… @ L. Boch
… und Rückseite, wenn diese freigeschaltet werden. @ L. Boch

Ein besonderes Highlight sind die unterschiedlichen Weisheiten, die man je nach Spielfigur erwerben kann. Hierbei handelt es sich um die wirkmächtigsten Sprüche, Weisheiten oder Grundthesen der verschiedenen Denker, so z. B. der Heraklit zugewiesene Ausspruch: „There is nothing permanent except change.“ Wird dieser Sinnspruch durch den Erwerb eines „Study Tokens“ in Form einer Schriftrolle fixiert, wird die Karte gewendet. Auf der Rückseite findet sich eine Erklärung der tradierten Interpretation des Zitates. Hierbei wird auf interessante und triftige Weise die Kanonisierung und Auslegung von antiken Texten umgesetzt.

Griechische Gottheiten

Auch wenn das Thema des Spiels die griechischen Denker sind, so kommt es nicht um die griechischen Gottheiten herum. Eine besondere Rolle nimmt hierbei Athene, die Göttin der Weisheit, ein. Auf der Akropolis kann man um die Gunst der Athene bieten, wobei alle Spieler:innen eine bestimmte Anzahl an Münzen auf eine Gunstkarte bieten. Wer das meiste Geld bietet und somit der Athene das größte Opfer darbringt, erlangt ihre Gunst und damit wichtige Vorteile. Dies entspricht in gewisser Weise der Lebenswirklichkeit der damaligen Zeit, da das Wirken der Gottheiten allgegenwärtig war.  

Fazit

Designtechnisch ist das Spiel ein absoluter Hingucker, gerade die Miniaturen im Stil antiker Skulpturen, die in Zusammenarbeit mit dem „Statens Museum for Kunst“ entstanden sind. Aber auch der Spielplan und die Handkarten sind sehr schön und mit viel Liebe zum Detail gestaltet worden und enthalten viele und sehr detaillierte Informationen über das Thema. Das Spiel thematisiert die griechische Antike und setzt sie als Glanzzeit der Dichter und Denker gekonnt in Szene. 

Hierbei wird man nicht nur durch die Philosophenminiaturen repräsentiert, sondern man kann es mit der Verwendung von Syllogismen- und Sophismenkarten den Philosophen in Diskussionen gleichtun. Vor allem die gut recherchierten Formeln dieser Karten bieten sowohl Antiken- als auch Philosophieinteressierten einen hohen Wiedererkennungswert. Ebenso kann der Aufstieg des eigenen Philosophen zur Weisheit miterlebt werden, wenn nach und nach dessen bekannteste Sinnsprüche offenbart werden. 

Das Setting des Spiels ist erfrischend anders und packend umgesetzt. Der Mix verschiedener Mechanismen bietet auf jeden Fall einen spielerischen Reiz.

Weiterführende Literatur

Michel Narcy: “Sophistik”, in: Der Neue Pauly online (2006) http://dx.doi.org/10.1163/1574-9347_dnp_e1117100 [abgerufen am 12.05.2022].

Paul Thom:  “Syllogistik“, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie online, DOI: 10.24894/HWPh.7965.0692  [abgerufen am 12.05.2022].

Othmar Jaeggi: Die griechischen Porträts. Antike Repräsentation – moderne Projektion, Freiburg 2008.

Jennifer Neils (Hrsg.): The Parthenon: from antiquity to the present, Cambridge 2005.

Simon R. F. Price: Religions of the Ancient Greeks, Cambridge² 2006.

                                                                                          Autor:innen: Michael Boch und Anna Klara Falke


[1] Das erste Porträt des Homer ist Jahrhunderte nach seinem Tod entstanden, sodass es sich dabei um ein fiktives Porträt handelt und nicht das tatsächliche Aussehen des Dichters wiedergibt. Die Blindheit Homers ist dabei symbolisch zu sehen, da damit vermittelt wird, dass dieser in die Frühzeit der griechischen Gottheiten blickt.

[2] Tradierte Formen des Argumentierens, die sich auf die logische Struktur von Prämissen und Konklusion beziehen; z. B. „modus tollens“: Wenn P, dann Q / nicht Q / also nicht P.

[3] Tradierte Formen von Argumenten, die sich auf Disskussionsteilnehmer oder Inhalte beziehen.


Zuerst veröffentlicht auf dem Blog Boardgame Historian. Geschichte und Gesellschaft im Brettspiel und mit freundlicher Genehmigung der Herausgeberinnen.


 

Die Alpen und das Valley. Ein Vergleich in 6 Brüchen.

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1. Der Aufbruch: Ein gefährdetes Und im Fokus.

Die Alpen und das Valley, das große Gebirgsmassiv im Herzen Europas und das berüchtigte Tal in der San Francisco Bay Area, das mythisch umrankte Gebiet zwischen Reinheit und Gewalt der Natur und der IT sowie High-Tech-Standort benannt nach dem chemischen Element Silicium. Die Alpenwelt und das Silicon Valley: Ein Verhältnis, welches nicht nur beinah das gesamte Spektrum des lateinischen Alphabets umspannt und in topologischer Hinsicht am hochragenden Gebirge und dem eingeschnittenen Gelände die Motive von Aufstieg und Fall, von Abstieg und Gegenfall anschaulich zur Sprache bringt, sondern auch für zwei Paradigmen steht, welche die Menschheit seit jeher als Urmotive begleiten, die gegenwärtig aber in eine neue, noch ungeklärte Beziehung zueinander getreten sind: Die Natur und die Technik; genauer, die Umwelt des natürlich Gegebenen und die Lebenswelt des kulturell Beherrschten. So stark diese beiden Sphären immer schon ineinander verschränkt waren, so stark unterliegt ihr Verhältnis heute einer beispiellosen Veränderung. Diese Veränderung ist insbesondere auf die Entwicklung der Technik in den letzten Jahrzehnten, vor allem aber die digitale Transformation unserer Tage zurückzuführen, welche das Wesen des Technischen in bisher nicht dagewesene Beherrschungs-, Nutzungs- und Fertigkeitsdimensionen erweitert. Als Kontrast zum Natürlichen der Natur tritt in der digitalen Technik so zunehmend das Künstliche resp. Artifizielle in den Vordergrund, wovon insbesondere das Internet, als der wohl expliziteste Ort des Cyberspace, zeugt. Ob es diese dort erfahrbar gemachten digitalen Wirklichkeiten als unnatürlich und unecht, oder vielmehr als komplementierende Erweiterungen der Wirklichkeit zu fassen gilt, die immer wieder an das Überechte und Übernatürliche grenzen, ist ungewiss. Gewiss scheint nur, dass das vormals stärker verschränkte Verhältnis von Natur und Technik unwiederbringlich aufgebrochen ist: Anstelle des Realen tritt vermehrt das Fiktive, anstelle des Analogen das Digitale, anstelle des Physischen das Virtuelle, anstelle des altbekannt Archaischen der Natur das unbekannt Neue der Technologie.

Das Und der Alpen und des Valleys scheint also gefährdet, weil der Wirklichkeitsbezug der beiden Paradigmen nicht mehr notwendig kongruiert, insofern sich die Welt des Digitalen zunehmend als parallele Wirklichkeit zur realen etabliert, ungeachtet dessen, dass sie in vielem lediglich deren Kopie ist. Dass diese Divergenz im Rahmen der absehbaren Entwicklungen der Technik sich noch weiter verschärfen dürfte, liegt auf der Hand. Was zunächst „nur“ eine ontologische Differenz betrifft, wird so auf Dauer auch die gesamte menschliche Weise, wahrzunehmen, zu denken, zu kommunizieren, zu fühlen sowie zu handeln, verändern. Diese kognitive sowie praktische Metamorphose, in welcher sich das menschliche Gehirn immer mehr an die Rationalität von Algorithmen adaptiert, ist bereits im Gange und ihr Ende ist vorerst nicht abzusehen. Wird nun das Und der beiden Paradigmen mit steigender Tendenz tatsächlich obsolet, gilt es so vielmehr von einem Oder auszugehen? Die Alpen oder das Valley? Ja mehr noch: Die Alpen wider das Valley? Was sich uns hier zwischen dem strittigen Und, Oder sowie Wider der Alpen und des Valleys als Frage nach deren komparativem Verhältnis zeigt, ist letztlich nichts anderes als ein Ausdruck für die Wegscheide, an welcher die technisch verflochtene, in vielem aber existenziell ratlos gewordene Menschheit heute steht.

2. Der Einbruch: Das Paradigma der Alpen.

Die Alpen oder das Valley. Das Paradigma der Alpen ist doppeldeutig zu fassen: So steht es einerseits für die Natur und das gesamte Spektrum des Natürlichen, Realen, Analogen und Physischen, zu welchem, gerade aus menschlicher Perspektive, auch das Lebendige der belebten Natur gehört, selbst wenn der Alpenraum als solcher für Fauna, Flora und Mensch nicht selten auch lebenswidrige Bedingungen aufweist. Gleichwohl zeigen die Biogeografie und Besiedelung der Alpenwelt, wie fruchtbar der Raum für das Leben letztlich doch war und ist, was das stupende „Trotzdem“ des sich ausbreitenden und haltenden Lebens gerade besonders anschaulich macht. Andererseits steht das Paradigma aber auch für den gesamten Komplex des bisherigen, „natürlichen“ sowie „natürlich“ entwickelten und kultivierten Seins-, Welt- sowie Selbstbezugs des Menschen im Verlauf der letzten 4 000 Jahre. Dazu gehören die großen Religionen wie die Hindu-Religionen, das Judentum, der Buddhismus, das Christentum sowie der Islam, die großen philosophischen Systeme vor allem des Abendlandes von Platon und Aristoteles über Augustinus und Thomas von Aquin bis hin zu Kant und Hegel sowie die großen, in der Regel die Theologie und Philosophie ergänzenden Erklärungsmodelle der Naturwissenschaften seit der Neuzeit, aber auch das vormoderne Schaffen aller Künste. Im Hintergrund dieses Paradigmas steht trotz der vielen Differenzen im Einzelnen summa summarum ein Seinsverständnis einer von Gott oder göttlichen Kräften geschöpften Welt, in welcher der leidende Mensch auf der einen Seite um seine die Welt transzendierende Erlösung ringen muss, auf der anderen Seite innerhalb der Welt Erkenntnis gewinnen, Frieden sowie Wohlfahrt sichern und Schönheit erzeugen soll. Das Selbstverständnis des Menschen ist hier dasjenige des Homo Sapiens Sapiens, eines vernünftigen, sozialen, arbeitenden, liebenden, auf sein Heil hoffenden Wesens.

Beide repräsentativen Elemente des Alpen-Paradigmas haben ihre einstmalige Umstandslosigkeit und Evidenz heute eingebüßt. Obzwar das Natürliche keiner Gefährdung im eigentlichen Sinne unterliegen kann, zeigen die klimatischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte, gerade auch am Exempel der Alpen, die Fragilität und Instabilität der belebten sowie unbelebten Natur auf: die Reduktion der Artenvielfalt, der Gletscher- und Permafrostrückgang, vermehrte Erosionen und Gefährdung des Wasserhaushalts. Die Alpenwelt ist aus dem Takt geraten und verändert ihr Antlitz irreversibel, was auch als Allegorie für die steigende Entfremdung des Menschen von der Natur, ihre bloß touristische Konsumption und überhaupt die Ausbeutung sowie Verschmutzung der natura naturata gelesen werden kann. Diese Schmälerung einstmaliger Intaktheit betrifft zum anderen bekanntermaßen auch die Plausibilität der Modelle von Welt- und Selbstbezüglichkeit des Menschen, wie diese bis in das 19. Jahrhundert weitestgehend vorherrschten. Was mit den drei Kränkungen des Menschen, der kosmologischen, biologischen sowie psychologischen, begann – dass also der Mensch weder im Zentrum des Weltalls lebt, noch die vom Tierreich getrennte Krone der Schöpfung, und auch nicht freier Herr im eigenen Haus ist – reiht sich nur in eine Vielzahl von philosophischen, künstlerischen sowie naturwissenschaftlichen Umwälzungen der Moderne ein, die mit Namen wie Nietzsche, Marx, Freud, Darwin, Einstein, Planck, Picasso, Strawinsky, Joyce oder Gödel verbunden sind. Die alten, uns bisher vertrauten Gewissheiten, Werte und Überzeugungen sind, einem Murgang gleich, eingebrochen und haben bis in unsere postmoderne und globalistische Gegenwart hinein zu einer relativistischen sowie pluralistischen Welt geführt, in welcher der Mensch seine anthropozentrische Vormachtstellung ebenso verloren hat wie der alte Gott seine ehemalige Selbstverständlichkeit oder die Künste die einstige Sicherheit ihres eigentlichen Gegenstandes. Noch steht das Paradigma der Alpen, und mit ihm all seine einzelnen Gipfel, doch steht es nicht mehr allein und sind seine Bergspitzen umhüllt von fragwürdigen Wolken des Zweifels.

3. Der Umbruch: Das Paradigma des Valleys.

Die Alpen oder das Valley. Auch das Paradigma des Valleys ist, ebenso wie dasjenige der Alpen, doppelsinnig zu fassen: Zum einen ist es als Inbegriff der bisherigen, durchaus „natürlich“ entfalteten, nunmehr aber signifikant gesteigerten Dimension der menschlich entwickelten und von ihm genutzten Technik zu verstehen. In diesem Sinne erweist sich das Artifizielle, Digitale, Fiktive, Virtuelle und technisch immer Neue lediglich als natürliche Konsequenz des bisherigen Seins-, Welt- sowie Selbstbezugs des Menschen, da etwa die Digitalisierung im Konkreten nur frühere Entwicklungen – wie die Entdeckung von Symbolen, ihre Verschriftlichung sowie den Buchdruck – weiterführt. Ohnehin sind Algorithmen, enzyklopädische Datenspeicher, automatisierte Maschinen sowie der Versuch zur totalen Naturbeherrschung in vielem genauso alt wie die zivilisierte Menschheit, und so hat sich in jüngster Zeit also nur technologisch weiter ausgeprägt, was lange schon angelegt war in der menschlichen Kulturgeschichte. Die Künstliche Intelligenz, Big Data, das Internet, die Robotik und immer stärker automatisierte Maschinen unterliegen zwar dem Paradigma des Valleys, doch kann aufgrund ihrer „natürlichen“ Entwicklung letztlich von keiner strikten Dichotomie zum Paradigma der Natur die Rede sein. Zum anderen aber ist das Silicon Valley auch als Inbegriff für eine technologische, ontologische sowie anthropologische Revolution zu verstehen, welche sich, gemäß ihrem Kriterium bedingungsloser und fortwährender Disruption, von all ihren Wurzeln losschneiden will. Leitsprüche wie „Move fast, break things“, „Harder, better, faster, stronger“ oder „Fail again, fail better“, wie sie im Valley kursieren, zeigen an, welche Haltlosigkeit zur wirklichen Basis der digitalen Revolution geworden ist. An ihrem Ende stehen also nicht allein die Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz, die Kolonialisierung des Mars oder die Etablierung autonomer Fahrzeuge, sondern ein gänzlich neuer, technik-utopischer Seins-, Welt und Menschenbezug. In diesem sollen das Sein und die Welt durch Genmanipulation und Nanotechnologie nach Belieben verändert und formbar gemacht werden, sollen menschliche Mängel wie kognitive Beschränktheit, Krankheit und der Tod durch eine Cyborgisierung sowie Transhumanisierung überwunden werden, und soll in einer posthumanen Kondition der de-humanisierte Mensch schließlich in der technologischen Singularität mit einer computerbasierten Superintelligenz verschmelzen und dabei gottgleich werden. Im Hintergrund dieses Paradigmas steht in summa ein technozentrisches Selbstverständnis der totalen Beherrschbarkeit der Materie sowie der Machbarkeit aller so gewollten Dinge. Der einstmals leidende und defizitäre Mensch wird sich darin durch fortwährende Optimierung zu einer Art Homo Deus steigern und sich damit als wahrer Herr des Universums offenbaren. Diese beiden repräsentativen Elemente des Valley-Paradigmas potenzieren sich zurzeit gegenseitig, weil sie beide, ungeachtet dessen, wie es sie en détail zu interpretieren gilt und welchen Realismus man ihrer trans- und posthumanistischen Ausprägung überhaupt attestieren will, einer markttauglichen Entwicklung von Geräten und Produkten Vorschub leisten, wie sie die kapitalistische, auf Wachstum ausgerichtete Ökonomie mit Handkuss anzunehmen bereit ist. Wo nun die digitale Transformation zum einen heute schon Tatsache ist und zum anderen die menschliche Lebenswelt unzweifelhaft weiter modifizieren wird, sind diese Entwicklungen, trotz all ihren disruptiven Auswirkungen, noch nicht zwangsläufig inkompatibel zum Paradigma der Alpen. Wie bereits angedeutet, lassen sich viele der jetzigen und zukünftigen technologischen Entwicklungen, gerade auf medizinischer und informationistischer Ebene, als natürliche Folgen altvorderer Prozesse deuten, deren Ursprünge oft Jahrtausende zurückreichen und damit originär human sind. Durchaus anders indes die trans- und posthumanistische Technik-Utopie, welcher in vielem auch dystopische Potenziale eignen: Ihre semi-fiktive, in ihrer partiellen Unmöglichkeit vielleicht schon das Ingeniöse streifende Verwegenheit reicht etwa in dem Maße an das Irreale heran, wie sie sich vice versa von den alten Pfeilern des Wahren, Guten, Schönen und Heiligen entfernt hat. Der Anspruch, den alten Gott in seinen jahrtausendealten Ausprägungen, große Teile der Philosophiegeschichte sowie überhaupt das genuine Selbstverständnis des Menschen als würdevolles, freies und sich selbst gegenüber integres Wesen durch ein neues, technozentrisches Narrativ zu ersetzen, mutet nicht nur naiv, sondern geradezu blamabel an. Gleichwohl wird hier schnell klar, worin sowohl die enormen Machtpotenziale als auch ihre zumindest punktuelle Plausibilität liegen könnten: Weniger in den ideologischen Zügen des Valleys, die sich rasch entlarven lassen und jetzt schon vielfältigsten Instrumentalisierungen unterliegen, als vielmehr in den religiös-soterischen Potenzialen, welche die Erzählung einer neuen Heil und Sinn stiftenden Geschichte der Menschheit und ihrer glorreichen Zukunft aufweist. Wo die alten Religionen sowie alle alten Ismen, sei es vom Humanismus über den Sozialismus bis hin zum Kapitalismus, letztlich nämlich gescheitert seien, oder zumindest untragbare Folgeschäden gezeitigt hätten, weil es ihnen de facto nicht gelungen sei, den Menschen zu einem moralisch verlässlichen Wesen zu erziehen, sie die beiden Weltkriege nicht verhindert und letztlich die Gefahr eines globalen Klima-Kollapses herbeigeführt hätten, könnten eigentlich nur die automatisierten Technologien den Menschen noch retten, indem sie diesen nämlich verbessern und so zugleich hinter sich lassen würden. Dass aus diesem radikalen und einseitigen Solutionismus, der glaubt, dass sich alle Schwierigkeiten des menschlichen Lebens und unseres Planeten einzig durch immer neue technologische Entwicklungen lösen lassen, ein nihilistischer Hyperpessimismus mit misanthropischen Zügen spricht, ändert nichts daran, dass hier, zumindest dem Ansinnen nach, ein Umbruch angedacht und, soweit möglich, bereits vollzogen wird, wie es seit der neolithischen Revolution keinen vergleichbaren gab.

4. Die Bruchlinien: Die paradigmatischen Kontraste.

Die Alpen wider das Valley. Wie es inzwischen deutlich geworden sein sollte, ist das kontrastive Verhältnis der beiden kein beliebiges, sondern von welthistorischem Format. Gerade das soterische Differenzverhältnis zeigt, dass unser Wider hier an zugleich fundamentale wie übergeordnete Fragen rührt, die allesamt um den vielleicht unerreichbaren, aber doch immer wieder anvisierten archimedischen Punkt kreisen. Trotz der zwischen den Alpen und dem Valley weiterhin bestehenden Verschränkungen, soll hieran der Blick auf ihre Kontraste weiter geschärft werden, selbst wenn sich dies im Letzten als unpräzise und sogar irrig erweisen sollte. Dazu gilt es, die schon aufgedeckten Bruchlinien plastisch zu machen:

Die Alpen wider das Valley

Das Gebirge wider das Tal

Das Natürliche wider das Artifizielle

Das Reale wider das Fiktive

Das Analoge wider das Digitale

Das Physische wider das Virtuelle

Das Archaische wider das Neue

Der alte Gott wider einen neuen Gott

Die alten Philosophien wider eine neue Philosophie

Die alten Narrative wider ein neues Narrativ

Der alte Mensch wider den Übermenschen

Diese bisher auf den Begriff gebrachten Bruchlinien gehen allerdings noch weiter. Auch diese Kontraste bleiben aber nur Annäherungen an die eigentlichen Bedingungen des zumindest heuristisch konstatierbaren Widers zwischen den Alpen und dem Valley:

Das Reine wider das Synthetische

Das Gestein wider das Silikon

Das Sensuelle wider die Information

Die Faktizität wider die Simulation

Das Ganze wider das Partikuläre

Das Verstehen wider die Data

Die Qualität wider die Quantität

Die Bedeutung wider die Zahl

Das Wort wider die Codierung

Das Ungeteilte wider das Binäre

Die Negativität wider die Positivität

Das Verborgene wider das Transparente

Die Sinnlichkeit wider die Messbarkeit

Die Intuition wider den Algorithmus

Die Verschränkung wider das Netzwerk

Die Korrelationen wider die Effektivität

Die Universalität wider die Singularität

Die Metamorphose wider das Enhancement

Die Vergangenheit wider die Zukunft

Das Bewährte wider das Gewollte

Das Raue wider das Glatte

Die Stabilität wider die Disruption

Das Verweilen wider die Beschleunigung

Das Lineare wider das Exponentielle

Die Pflicht wider die Ungebundenheit

Die Selbstbestimmtheit wider die Fremdbestimmtheit

Das Sublime wider das Abstrakte

Das Erhabene wider das Mechanische

Die Ehrfurcht wider die Selbsterhöhung

Die Demut wider die Hybris

Was von diesen paradigmatischen Kontrasten hauptsächlich bleiben dürfte, ist weder ihre notwendige Eindeutigkeit noch ihre notwendige Unüberbrückbarkeit, sondern die Einsicht in den in ihrer bloßen Möglichkeit schon aufgebrochenen Riss im bisherigen Weltgefüge.

5. Der Abbruch: Die Parallelen hinter den Kontrasten.

Die Alpen und das Valley. Unsere Konjunktion kehrt wieder, der Aufbau einer Gegensatzordnung wird abgebrochen, denn die Alpen und das Valley sind sich selbst mehr als nur die Fraktur in ihrer ungeklärten Mitte. So treten Parallelen hinter den Kontrasten hervor: Beides sind sie Sehnsuchtsorte, einerseits eines alten, romantisch geprägten Wunsches mit der ehrfurchtswürdigen Natur wieder in Einklang zu treten, andererseits einer Hoffnung, durch ein neues Florenz der Menschheit ungeahnte Möglichkeiten zu eröffnen. Beide zeugen so von einem Verlangen nach dem Hohen und Wahren, ja nach dem Großen überhaupt. Beide weisen sie einen Genius Loci auf, der Inspirationen und euphorische Gefühle bereithält. Beide sind sie also fruchtbare Herausforderungen und Keimzellen der Kreativität. Bei beiden aber liegen Aufstieg und Fall, Aufbruch und Sturz nahe beieinander. Beide verbinden damit auch die vielsagenden Denkfiguren des Bruchs und der Spalte: Zum einen ist das Alpenmassiv von zahllosen Brüchen und Felsspalten durchzogen, zum anderen liegt das Silicon Valley ziemlich genau über der berühmtberüchtigten San-Andreas-Verwerfung, welche eine permanente geologische Bedrohung für die Region darstellt. Bei beiden wandert man, sei es als Alpinist oder Gründer eines Startups, folglich stets auf schmalem Grat zwischen den Extremen, einem Tanz unter dem Himmel gleich, doch über den Abgründen.

Beide, die Alpen und das Valley, sind in ihrer jeweiligen Fülle und Immensität also weitaus mehr als nur ein Kontrastverhältnis oder Ausdruck einer bloß relativen Dimension der Wirklichkeit. Sie beide sind dem Menschen ein Prüfstein, sich zu sich selbst und zu seiner Welt, in welcher er lebt, adäquat zu verhalten. Insofern sie als Paradigmen Ausdruck eines jeweiligen Seins-, Welt- sowie Selbstbezugs des Menschen sind, kommt an beiden im übergreifenden Sinne auch das jeweils Ganze zum Vorschein. Wo das Natürliche in das Technologische übergeht und die Technik der Natur neue Züge ihrer selbst abringt, wo die Alpenwelt schon lange technisch erschlossen ist und auch das Valley eine unbestreitbare Naturschönheit aufweist, deutet sich nämlich ein Ganzheitsverständnis der beiden an, welches aus den Parallelen hinter ihren Kontrasten zur Suche nach einem dritten Relat wird. Dieses wächst aus dem Zusammenhalt des Und, der Unentschiedenheit des Oder und dem Kontrast des Wider zu einer Formgebung hinter und über den bloß dualen Wechselbeziehungen der Alpen und des Valleys heran.

6. Der Durchbruch: Die existenzielle Synthesis.

Die Alpen, das Valley, das dritte Relat: Im Lichte der Überforderung und Orientierungslosigkeit der postmodernen Menschheit, die in vielem ratlos oder nur noch relativistisch fundiert vor der Pluralität und Komplexität der Weltverhältnisse steht, wie diese sich uns zu Beginn des dritten Jahrtausends präsentieren, ist eine neue, existenzielle Entschlossenheit gefordert. Diese zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass sie das konfrontative und herausfordernde Moment des Status Quo verstanden und ernst genommen hat. Die gleichermaßen ineinander übergehende, sich abstoßende und doch wieder neue Formen bildende Kollision der beiden hier diskutierten Paradigmen der Natur und der Technik, des Natürlichen und des Artifiziellen sind als solche weder kontingent noch irrelevant. Denn, wie einsichtig geworden sein dürfte, steht bei der Frage nach den Alpen und dem Valley gleichsam das Ganze auf dem Spiel. Dergestalt kann und darf diese Beziehung niemanden gleichgültig lassen, vielmehr verlangt es nach einem skeptischen, kritischen und auf Klugheit bedachten Blick: Sind die Visionen des Trans- und Posthumanismus wirklich überzeugend oder vielmehr Ausdruck einer Hybris, welcher Einhalt geboten werden muss? Ist der Verlust der Intaktheit der Alpenwelt verkraftbar oder dringlich abzuwenden? Sind die Alpen und das Valley als ein Verhältnis der Diskrepanz oder doch als eine weiterhin miteinander verflochtene Schicksalsgemeinschaft zu begreifen? Welche weitere Entwicklung will und braucht die Menschheit? Welche Hoffnung, welchen Sinn, welches Ziel? Ist Gott wirklich tot, oder der Mensch nur unempfindlich geworden für seine Wahrheit? Welcher inhärente Wert kommt der Natur zu? Und welcher der Technik und ihren Möglichkeiten? Nach welchem Ethos, nach welcher Macht, nach welcher Weisheit soll die Menschheit weiter streben? Und worin liegen die Weisheit, Macht und das Ethos des Valleys – und der Alpen? Angesichts solcher und anderer ähnlicher Fragen fordern die Alpen und das Valley einen jeden unmissverständlich dazu auf, sich tatsächlich und dezidiert zu ihrer jeweiligen Paradigmatizität zu verhalten. Indifferenz, Desinteresse, Ignoranz, oder überhaupt existenzielle Lethargie, Phlegmatik und Passivität sind vor dem Hintergrund der welthistorischen Konstellation ihrer Gegenüberstellung nicht nur inadäquat, sondern eigentlich unmöglich. Die Bruchlinien und abgebrochenen Parallelen der beiden implizieren so nachgerade eine Disambiguierung, die in der hier gesuchten Entschlossenheit nichts anderes sein kann als der Durchbruch zu dem schon besagten dritten Relat.

Das dritte Relat: Ist der dritte Weg einer Formgebung hinter und über dem polaren Wechselverhältnis der Alpen und des Valleys überhaupt möglich? Oder muss diese Beziehung in der Erfolglosigkeit der Suche nach und dem ausbleibenden Wachstum von einem dritten Bezug notwendig scheitern, weil es zwischen der Erde und ihrem Kollaps, dem Menschensohn und einem Cyborg, dem Schöpfergott und einer Superintelligenz kein Drittes geben kann? – Es soll hier bewusst keine inhaltliche Antwort entboten werden, denn die hier gesuchte Entschlossenheit will vielmehr einen jeden einzeln zu einer Antwort provozieren. Diese Antwort muss „sein“ und „ihr“ Durchbruch in dieser Beziehung sein. Das dritte Relat kann auf formaler Ebene deshalb nicht anders verstanden werden, denn als existenzielle Synthesis, in welcher ein jeder selbst, im Rahmen seiner lebensvollzogenen Möglichkeiten, sich redlich und wahrlich zu den Alpen und zum Valley zu verhalten beginnt, und dadurch selbst zum dritten Relat hinter und über dem Dualen wird. Das dritte Relat ist kein bloßer Begriff, sondern eine eingenommene Haltung und damit eine Existenzantwort eines jeden Einzelnen, denn nur dieser kann Natur und Technik dergestalt vermitteln, dass er den beiden eine Form verleiht, die mehr ist als die Summe ihrer Stoffe: die Konkretion eines gelebten Lebens!

Bild: George Steinmann

Versuchts, ihr Sterblichen, macht euren Zustand besser,
Braucht, was Kunst erfand und die Natur euch gab.
Albrecht von Haller, „Die Alpen“ (1729)

Autor: Jan Juhani Steinmann

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Eine “deduktive Einseitigkeit” in Kants Theorie der Gewaltenteilung

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Es herrscht weithin Einverständnis, dass ein Rechtsstaat und vor allem eine Demokratie einer – in welcher Hinsicht und Ausformung auch immer – gewaltenteilenden Verfassung bedarf. Nichtsdestoweniger gehört die Frage, wie die Teilung, Trennung, Verteilung, Verschränkung, Verknüpfung oder Gliederung der Staatsgewalten konkret und genau auszusehen habe, zu den schwierigsten und daher umstrittensten der Rechtswissenschaft.

Zur Begründung der Notwendigkeit einer Gewaltenteilung überhaupt wird vor allem angeführt, dass die Macht im Staat einer Begrenzung bedarf und dies nur durch Aufteilung der Kompetenzen auf verschiedene Machtträger erreicht werden könne, welche einander effektiv Widerpart bieten können. Ist jedoch, wie es häufig der Fall ist, von „Funktionen“ anstatt von Gewalten die Rede, so kommt eine rein faktische, „machtpositivistische“ Betrachtung des Problems nicht mehr in Betracht, weil der Begriff der Funktion voraussetzt, dass bestimmte Glieder des Staates ihrer Bestimmung nach für präzise definierte Aufgaben zuständig sind, und andererseits auf ein Ganzes verweist, welchem die Funktion zugeordnet ist.

Die Funktion muss daher zuallererst definiert werden, und zwar in hinreichend begründeter Weise. Die verschiedenen Funktionen des Staates müssen inhaltlich bestimmt, voneinander abgegrenzt sein und gleichwohl in einem logischen Zusammenhang miteinander stehen, zudem muss die Definition dieser Funktionen oder Kompetenzen praktisch „möglich“, also grundsätzlich durchführbar, verwirklichbar sein.

Beschränkt man das Problem der Gewaltenteilung auf eine Konkurrenz von Machtfaktoren innerhalb einer gegebenen sozialen Realität,[1] ohne zuvor die logische Dimension der Staatsgewalten geklärt zu haben, bekommt man keine normative, das heißt juristische oder rechtsphilosophische Bestimmung zustande, sondern allenfalls eine soziologische Theorie, welche überdies aufgrund ihrer prinzipiellen Unbestimmtheit oberflächlich bleiben muss. Daher ist die Frage zu stellen: Wie ist eine Teilung der Gewalten in einem Staat überhaupt denkbar? Was sind die Bedingungen ihrer Möglichkeit?

In der großen Gruppe der Theoretiker:innen der Gewaltenteilung ist Immanuel Kant zunächst bloß einer unter vielen und keinesfalls der zeitlich erste. Was ihn nun vor den anderen auszeichnet, ist nicht etwa eine politische Neuheit und Brisanz seiner Theorie, nicht einmal eine inhaltliche Besonderheit, auch die historische Wirksamkeit der kantischen Theorie der Gewaltenteilung erscheint durchaus überschaubar, und der sonst bahnbrechende Autor befindet sich in diesem Zusammenhang im Schatten von eher empirisch arbeitenden Denkern wie Aristoteles, Locke, Montesquieu, Rousseau etc. Was ihn auszeichnet, ist ein scheinbar lediglich formaler Gedanke, nämlich dass er das Verhältnis der Gewalten als logischen Schluss formuliert hat:

Ein jeder Staat enthält drei Gewalten in sich, d. i. den allgemein vereinigten Willen in dreifacher Person (trias politica): die Herrschergewalt (Souveränität), in der des Gesetzgebers, die vollziehende Gewalt, in der des Regierers (zu Folge dem Gesetz) und die rechtsprechende Gewalt (als Zuerkennung des Seinen eines jeden nach dem Gesetz), in der Person des Richters (potestas legislatoria, rectoria et iudiciaria), gleich den drei Sätzen in einem praktischen Vernunftschluß: dem Obersatz, der das Gesetz jenes Willens, dem Untersatz, der das Gebot des Verfahrens nach dem Gesetz, d. i. das Prinzip der Subsumtion unter denselben, und dem Schlußsatz, der den Rechtsspruch (die Sentenz) enthält, was im vorkommenden Falle Rechtens ist.[2]

Wie kommt Kant auf diese Idee, welche förmlich dazu aufruft, sie misszuverstehen als bloße Folge einer vermeintlichen „Neigung des Philosophen, auch dort zu analogisieren, wo dieses Verfahren keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn mit sich führen kann“?[3] Wir wollen allerdings zeigen, dass mit der Formulierung des Problems der Gewaltenteilung als logischer Schluss ein fundamentaler Erkenntnisgewinn verbunden ist, dass es gerade diese Formulierung und Konzeption ist, welche es erst ermöglicht, das Problem der Gewaltenteilung „auf die kleinste Zahl der Prinzipien (allgemeiner Bedingungen) zu bringen“[4] und folglich für hinreichende Klarheit zu sorgen.

Zuerst ist in Grundzügen eine Charakteristik der drei Staatsgewalten im traditionellen Sinn – Legislative, Exekutive, Judikative – zu geben. Die Legislative gibt Gesetze, welche allgemein sind und menschliches Verhalten regeln, das heißt für erlaubt, geboten oder verboten erklären, gegebenenfalls zur Bedingung von Sanktionen durch die Staatsgewalt machen. Exekutive und Judikative dagegen haben gemeinsam, dass sie allgemeine Gesetze nicht selbst festlegen, wobei bei der Judikative der Fokus auf der Auslegung oder Interpretation der Gesetze und bei der Exekutive auf der möglichst einförmigen Vollziehung derselben liegt. Während die Exekutive im Idealfall rein einen bereits – sei es durch das Gesetz selbst, sei es durch die auf seiner Grundlage ergangene Rechtsprechung oder Weisung höherer Instanz – vorgegebenen Willen ausführt, ohne sich eigene Gedanken dazu machen zu müssen, soll die Judikative gerade jeweils durch selbständiges Denken im Einzelfall den Inhalt des Gesetzes kritisch ermitteln. Nun muss in der Praxis eine Institution der Exekutive oft genug selbst entscheiden, wie ein Gesetz auszulegen sei, und übernimmt dadurch eine quasi-judikative Funktion – der Unterschied zur eigentlichen Judikative besteht jedoch gerade darin, dass bei letzterer eine Fremdbestimmung durch eine andere Instanz prinzipiell ausgeschlossen ist, sie also unabhängig fungiert und immer selbst die Verantwortung für die richtige Interpretation des Gesetzes trägt. Der logische Unterschied liegt im normativen (nicht aber faktischen) Begriff der Unabhängigkeit.

Seit jeher oder zumindest seit der Historischen Rechtsschule gilt in der Rechtswissenschaft der sogenannte „Justiz-Syllogismus“ als das Paradigma der juristischen Arbeitsweise schlechthin. Es handelt sich dabei um einen deduktiven Schluss, also Subsumtionsschluss, in welchem ausgehend von einem allgemeinen Gesetz die Sanktion für einen gegebenen Einzelfall bestimmt wird. In Anlehnung an das hergebrachte Beispiel von dem Menschen, der Sterblichkeit und Sokrates kann er etwa folgendermaßen aussehen:

Wer die Jugend verführt, soll den Schierlingsbecher trinken.

Sokrates hat die Jugend verführt.                                                      

Sokrates soll den Schierlingsbecher trinken.

Sofort ist klar, dass in einem solchen Schluss sowohl das allgemeine Gesetz als auch der problematische Einzelfall als bereits vorgegeben angenommen wird. Aus dieser Perspektive erscheint die Rechtswissenschaft unmöglich als „Wissenschaft der Gesetzgebung“,[5] sondern lediglich als Wissenschaft der Gesetzesanwendung, da ein solcher Syllogismus niemals erschließen kann, welche allgemeinen Gesetze wirklich gelten, diese vielmehr als bereits von außen her gegebene zugrunde gelegt werden müssen. Ferner ist nicht klar, wie wir erkennen, ob Sokrates die Jugend verführt hat. Handelt es sich dabei um eine „rechtsfremde“ Erkenntnis, welche ausschließlich ein faktisches Sein behandelt und daher völlig losgelöst vom normativen Gesetz zu finden ist? Dies wäre reichlich merkwürdig, da ja der Obersatz, welcher vom „Verführen der Jugend“ spricht, zweifelsohne normativ ist und nun im Untersatz dasselbe „Verführen der Jugend“ auf einmal rein faktisch zu verstehen wäre. Zu fragen wäre: „Was ist denn dieses Verführen?“, und zu meinen wäre dabei, was dieses Verführennicht etwa in einem beliebigen Sinne, sondern im Sinne des Gesetzes sei.

Die sich hier aufdrängende rechtswissenschaftliche (insbesondere strafrechtliche) Unterscheidung zwischen „normativen und faktischen Tatbestandsmerkmalen“ tut der Tatsache keinen Abbruch, dass der Inhalt eines Gesetzes im Einzelfall erst ermittelt werden muss, dass der Einzelfall, das einzelne Rechtsproblem näher betrachtet erst durch den Zusammenhang mit dem allgemeinen Gesetz ermöglicht wird.[6] Dass ein rechtlicher Fall überhaupt vorliegt, kann nur durch das Gesetz und kraft des Gesetzes erkannt werden, welches also die Bedingung seiner Möglichkeit ist. Der Subsumtionsschluss leistet diese Erkenntnis aber nicht, weil in ihm der Einzelfall genauso wie das Gesetz selbst unkritisch als bereits gegeben und festgestellt vorausgesetzt wird.

Der deduktive Schluss hilft uns mithin weder bei der Findung und Auslegung des Gesetzes noch bei der Erfassung des einzelnen Falles, sondern führt nur zu einer – im Übrigen trivialen – Folgerung aus vorgegebenen Sätzen. Gerade diese sind allerdings problematisch und bilden den eigentlichen Gegenstand des juristischen Denkens: Was bedeutet es, die Jugend zu verführen? Unter welchen Bedingungen soll jemand den Schierlingsbecher trinken? Hat Sokrates die Jugend wirklich verführt? Was ist der Grund dieses Gesetzes, was ist seine richtige Interpretation und in weiterer Folge seine Bedeutung für Fälle des menschlichen Lebens? Es ist freilich nicht zu bestreiten, dass die Aufgabe der Justiz die Subsumtion von Einzelfällen unter Gesetze ist; allein es sind die Bedingungen einer solchen Subsumtion, so diese richtig sein soll, aufzuzeigen. Und worin soll überhaupt die Unabhängigkeit der Judikative liegen, wenn sie lediglich deduktive Schlussfolgerungen anzustellen hat, welche für eine eigenständige Erkenntnis kraft ihrer unerbittlichen logischen Notwendigkeit nicht den geringsten Raum lassen?

Nun meint Kant mit dem Subsumtionsschluss, welcher die Gewaltenteilung ausdrücken soll, wohl nicht den soeben bestimmten „Justiz-Syllogismus“, sondern etwas Grundlegenderes. Dies zeigt sich schon darin, dass nicht der gesamte Schluss für die Justiz steht, sondern nur sein Schlusssatz, „der den Rechtsspruch (die Sentenz) enthält, was im vorkommenden Falle Rechtens ist.“[7] Wie oben dargelegt ist die deduktive oder subsumtive Bestimmung des Einzelfalls zwar die letzte Aufgabe der Judikative, diese kann in ihrer Arbeits- und Funktionsweise aber nicht darauf reduziert werden, weil sie notwendig auch einerseits das einschlägige Gesetz selbst auffinden und interpretieren, andererseits etwas als Fall einer Regel erst identifizieren muss.[8] 

Wenn der deduktive Schluss nicht selbst das Verfahren zur Auffindung allgemeiner Gesetze oder zur Identifikation von einzelnen rechtlichen Problemen ist, welcher Schluss ist es dann? Da Kant davon ausgeht, dass sich das Problem der Gewaltenteilung erschöpfend als Subsumtionsschluss darstellen lasse, sozusagen in einer „deduktiven Einseitigkeit“ befangen ist, kann er für diese Frage keine Antwort bieten – die Frage hat sich ihm eben gar nicht gestellt. Wir müssen daher über den Buchstaben Kants hinausgehen, um eine Lösung zu finden, welche sich nichtsdestominder in den wohl bestimmten Grenzen der kritischen Philosophie befindet.

Wenn von logischen Schlüssen die Rede ist, wird nach der Deduktion in aller Regel sogleich die Induktion genannt, welche als der Schluss vom Einzelnen und Besonderen auf ein allgemeines Gesetz vorgestellt wird. Für die rechtliche Gesetzgebung in einem Staat bedeutet das beispielsweise: Wenn die Personen A, B, C usw. durch fremden Zigarettenrauch einen Gesundheitsschaden erleiden, dann muss es ein Gesetz geben, welches die Möglichkeit des Rauchens beschränkt. Die Induktion hat aber, zumal sie auf empirisch gegebenen Daten beruht, gleichermaßen auch die Gegenseite zu berücksichtigen: Wenn das Rauchen in allen Lokalen verboten wird, dann machen X, Y, Z usw. so weit Verluste, dass sie ihr Geschäft schließen müssen und dadurch Arbeitsplätze verloren gehen – also muss das Rauchen unter gewissen Bedingungen wiederum erlaubt werden. Nun stellt sich freilich die zunächst belanglos scheinende Frage, woher wir denn wissen, dass Gesundheitsschäden und der Verlust von Arbeitsplätzen durch die Gesetzgebung abzuwenden seien. Es handelt sich offensichtlich um Begriffe, welche im Induktionsschluss vorausgesetzt werden und eine höhere Instanz darstellen als diejenige, welche induktiv erschlossen werden soll (die Gesundheit ist es, welche das zu begründende Rauchverbot rechtfertigt). Natürlich können diese Begriffe selbst wieder in einem anderen Induktionsschluss erschlossen werden, nur muss auch hier wieder ein Begriff von höherer Ordnung, letztlich sozusagen ein „höchstes Gut“ vorausgesetzt werden. Ein solches ist empirisch soweit ersichtlich nicht zu ermitteln, da verschiedene Menschen und verschiedene Kulturen oder Gesellschaften auch verschiedene Güter verschieden einschätzen, unterschiedliche „Präferenzen“ haben. In bestimmten Staaten ist aus „Freiheitsliebe“ kaum eine Einschränkung des Rauchens denkbar, in anderen ist es dagegen als solches schon verpönt.

So lückenhaft, fragwürdig und unsicher – besser: vorläufig – die Induktion im Recht auch sein mag – sie wird von Hermann Cohen mit einer doch nennenswerten Überzeugungskraft als die Methode der Gesetzgebung bezeichnet. Dabei sieht der Autor ein, dass der vorauszusetzende höchste Allgemeinbegriff nicht etwa selbst induktiv erschlossen wird, sondern eine logische Grundlegung des methodischen Denkens darstellt:

Das Beweisverfahren, wie es für die Probleme der Induktion geboten ist, ist auf den allgemeinen Obersatz angewiesen. Derselbe enthält daher keineswegs eine Erschleichung oder Vorwegnahme dessen, was erst bewiesen werden soll, sondern einfach die Anweisung und den Leitfaden, dessen sich die apodiktische Notwendigkeit, die Notwendigkeit des Beweisverfahrens zu bedienen hat. Wenn man Alle sagt, so hat man nicht etwa die Einzelnen vorweggenommen; sondern man sagt nur Alle, um die Einzelnen zu finden; man gibt sich damit nur die Direktion, sie zu suchen. Der allgemeine Satz hat seine prägnante Bedeutung nur als Obersatz des induktiven Syllogismus. […] Die Allgemeinheit ist das methodische Hilfsmittel, und daher die Kategorie des induktiven Syllogismus.[9]

Es erscheint demgemäß immerhin gerechtfertigt, die Gesetzgebung mit dem Induktionsschluss in Entsprechung zu setzen. Wie aber steht es um die Exekutive? Ferner wird dem aufmerksamen Publikum nicht entgangen sein, dass auch die obigen Erwägungen über die Judikative als „Subsumtionsschluss“ mit beträchtlicher Unsicherheit behaftet sind, ist doch die Notwendigkeit, mit der A aus B deduktiv folgt, eine solche, welche jede eigenständige Tätigkeit des richterlichen Organs ausschließt. Im deduktiven Schluss, dessen Schema in Wahrheit alles zu Entscheidende immer schon erschöpfend entschieden hat, kann sich der menschliche Geist nicht mehr frei betätigen. Es wird aber gemeinhin vorausgesetzt und sogar nachdrücklich gefordert, dass eine judikative Entscheidung einerseits hinreichend begründet, andererseits zugleich das Ergebnis freier Tätigkeit menschlichen Geistes ist – in diesem Sinne wird sogenannte Lebenserfahrung verlangt, welche nun alles andere als schlichte Deduktion ist.

Eher noch wäre die Exekutive mit der Deduktion in Entsprechung zu setzen, weil sie die „richtige“ Interpretation des Gesetzes, folglich auch die erforderliche Charakteristik der Einzelfälle als bereits vorgegeben, gegebenenfalls durch eine ihr äußerliche Instanz, voraussetzen darf. Nun darf es sicherlich nicht darum zu tun sein, die Exekutive zu beleidigen, indem man ihr das Erfordernis einer vielseitigen Lebenserfahrung abspricht – man darf aber die Hypothese aufstellen, dass in der Exekutive die Subsumtion die zentrale Rolle spiele, während der Judikative die Befugnis zur vertiefenden Findung des Rechts und damit der besonders kritischen Ermittlung von Einzelfällen im Sinne des Gesetzes zuzuweisen ist. Die exekutive Gewalt hat sich, wie schon der Name ausdrückt, auf die „Vollziehung“ oder „Ausführung“ gegebener Regeln zu beschränken.

Wie man es in diesem einstweilen alles andere als hinreichend klaren Problemgebiet auch drehen und wenden mag – es sind jedenfalls andere Schlüsse als die Deduktion, in welchen „die eigentlichen Relationen liegen, also die eigentlichen Schlüsse sich vollziehen müssen.“[10]

Welcher logische Schluss also ist es, welcher am treffendsten der Judikative entspricht? Als weitere Option neben Deduktion und Induktion kommt noch die Abduktion in Frage, welche von Zeidler definiert wird als „logische Grundhandlung“, durch welche eine Regel „exemplifiziert“ wird, „indem etwas als Fall der Regel identifiziert wird.“[11] Die Abduktion kann in praktischer Absicht als Hypothesis des Menschen als Vernunftwesen mit autonom gesetzten Zwecksetzungen oder Interessen verstanden werden.[12] Sie erschließt das Einzelne, den einzelnen Fall, die einzelne Person (den oder die Einzelne)[13] als solche[14] – wenn auch immer in noch näher zu bestimmender Relation zum allgemeinen Gesetz.

In der Systematik der Ideenlehre Kants wird die Deduktion als hypothetische und die Induktion als disjunktive Synthesis bezeichnet.[15] Als dritte bleibt noch die kategorische Synthesis, welche wir in unserer Konzeption mit der Abduktion in Verbindung bringen dürfen. Wie genau die Abduktion im Rahmen des Rechtsproblems verfährt, wo sie ansetzt und wo sie hinführt – was sie in praktischer Hinsicht im Unterschied zur theoretischen bedeutet und ob sie hier gegebenenfalls formalisiert werden darf –, muss aufgrund der Tiefe der Fragestellung einer weitläufigeren Untersuchung vorbehalten sein. Falls wir jedoch Kant folgen, welcher den „kategorischen Vernunftschluss“ dem Paralogismus des Seelenbegriffs zuordnet – dem „Subjekt, welches selbst nicht mehr Prädikat ist“[16] –, dürfen wir mit gutem Gewissen die Abduktion als die Seele im Prozess der Rechtsfindung bezeichnen und demgemäß die konstitutive Funktion der Judikative im System der Gewaltenteilung bestimmen.

Die gesamten hier entwickelten Erwägungen stützen mithin die These Zeidlers über die schlosslogisch fundierte Gewaltenteilung (sie gehen faktisch auch auf diese These zurück und sind durch sie motiviert):

[E]in Gesetz oder eine Regel wird exekutiert, indem die Exekutive einen Fall unter die Regel subsumiert; ein Gesetz oder eine Regel wird formuliert, indem die Legislative die möglichen Anwendungsfälle der Regel antizipiert, und ein Gesetz oder eine Regel wird ausgelegt, indem die Judikative etwas als Anwendungsfall der Regel identifiziert.[17]

Was bedeutet das aber für Kants Theorie der Gewaltenteilung? Sie wird dadurch keinesfalls widerlegt, da offensichtlich das rechtliche Denken niemals ohne deduktives Schließen auskommt und daher stets auch als Subsumtionsschluss darstellbar sein muss; jedoch kann es nicht ausschließlich als ein solcher dargestellt werden, weil – wie gezeigt – die Induktion und die Abduktion gleichermaßen integrale Bestandteile des logischen Rechtsverfahrens sind und in der Legislative bzw. Judikative die zentrale Rolle spielen. Hierein liegt die „deduktive Einseitigkeit“ der kantischen Theorie. Es wäre indessen absurd und gleichermaßen einseitig zu behaupten, die Legislative schließe nur induktiv und die Judikative nur abduktiv, insofern jedes Denken erst durch das Zusammenwirken aller drei Schlüsse zustande kommt. Nichtsdestoweniger sollte es zumindest ansatzweise gelungen sein darzulegen, dass jeder Gewalt einer der drei Schlüsse als „primär“ oder zumindest charakteristisch zuzuweisen ist.

Es war zu zeigen, dass die kantische Darstellung der Gewaltenteilung als logischer Schluss überhaupt eine fundamentale Bedeutung für das Verständnis der logischen Dimension der Gewaltenteilung hat. Zwar geht sie nur vom Subsumtionsschluss aus, doch zeigt sie vor allem auf, dass ein systematischer Zusammenhang zwischen den drei Gewalten bestehen muss, welcher über bloße Machtverhältnisse im soziologischen Sinne hinausgeht. Sie bietet im Unterschied zu herkömmlichen, historischen, soziologischen, politologischen oder ökonomischen, Theorien der Gewaltenteilung – selbst der vermeintliche „Erfinder“ der Gewaltenteilung, Montesquieu, steht in dieser Tradition – einen schlusslogischen Ansatz zur Beantwortung der Frage: Wie ist die Teilung der Funktionen oder Gewalten innerhalb eines Staates überhaupt möglich und denkbar? Sie erschließt daher das schwierige und praktisch aktuelle Gebiet des Staatsrechts für die Methode des Kritizismus und der gegenwärtigen Transzendentalphilosophie.

Um die „deduktive Einseitigkeit“ zu beheben, muss die Konzeption Kants lediglich von den zwei „anderen Seiten“ her ergänzt werden, also durch den induktiv-legislativen und den abduktiv-judikativen Schluss. Demgemäß hätte die Gewaltenteilung aus der Sicht der Legislative zum Obersatz den einzelnen Fall und zur Konklusion das allgemeine Gesetz, aus der Sicht der Judikative dagegen zum Obersatz wiederum das allgemeine Gesetz und zur Konklusion den nicht mehr bloß einzelnen, sondern besonderen Fall. Wer die Jugend verführt, hat den Schierlingsbecher zu trinken;  Sokrates musste den Schierlingsbecher trinken; also wird er wohl die Jugend verführt haben? Wir sehen, dass die Abduktion ohne jede deduktive Notwendigkeit auskommen muss, dass sie stattdessen im Sinne einer „Lebenserfahrung“ in den Einzelfall eindringen soll, ja geradezu eine Betrachtung, Untersuchung und Analyse dieses Einzelfalls ist. Wäre man in Sokrates՚ Prozess dergestalt abduktiv verfahren und hätte mithin sein Verhalten, ob es dem Rechtsbegriff des „Verführens der Jugend“ tatsächlich entspricht, näher untersucht, so hätte man sehr schnell erkannt, dass man sich hier wahrhaft geirrt hat.  

                                                                                                                                              Autor: Max Cornelson

Literaturverzeichnis

Cassirer, Ernst: Die Philosophie der Aufklärung. Tübingen1932.

Cohen, Hermann: Kants Begründung der Ethik. Nebst ihren Anwendungen auf Recht, Religion und Geschichte. Hildesheim 2001 (19102).

Logik der reinen Erkenntnis. Hildesheim 1977 (19142).

Ethik des reinen Willens. Berlin 19213.

Cornelson, Max: Das Problem des Zwischenmenschlichen. Umriss auf transzendentalphilosophischer Grundlage. Masterarbeit 2021.

Kant, Immanuel: Kritik der reinen Vernunft (2 Bände) [= KrV]. Frankfurt 20148 (1781, 1787).

Kritik der praktischen Vernunft [= KpV] / Grundlegung zur Metaphysik der Sitten [= GMS]. Frankfurt 20148 (1788 / 1785 f.).

Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. Metaphysik der Sitten. Erster Teil. Hamburg 20184 (1797).

Kersting, Wolfgang: Wohlgeordnete Freiheit. Immanuel Kants Rechts- und Staatsphilosophie. Berlin 1984.

Zeidler, Kurt Walter: Grundlegungen. Zur Theorie der Vernunft und Letztbegründung. Wien 2016.

— „Vernunft und Letztbegründung“. In: Grundlegungen (2016), 10–60.

Erkenntnislehre. Einführung in den Idealismus [in Vorbereitung].


[1] Dazu näher in historischer Sicht: Cassirer, Die Philosophie der Aufklärung (1932), 25 f.

[2] Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. Metaphysik der Sitten. Erster Teil (20184, 1797), § 45. Hervorhebungen nach Original. Analog ders., KpV, A 162.

[3] Kersting, Wohlgeordnete Freiheit. Immanuel Kants Rechts- und Staatsphilosophie (1984), 264.          

[4] Kant, KrV, A 305/B 361.

[5] Cohen, Logik der reinen Erkenntnis (1977, 19142), 388. Dort hervorgehoben.

[6] Dies ist übrigens auch eine in der juristischen Hermeneutik anerkannte Einsicht.

[7] Kant, Rechtslehre, § 45. Dort mit Hervorhebung.

[8] Zur Identifikation von etwas als Fall einer Regel: Zeidler, „Vernunft und Letztbegründung“. In: Grundlegungen. Zur Theorie der Vernunft und Letztbegründung (2016), 25 ff., 38 ff.

[9] Cohen, Ethik des reinen Willens (19213), 278 f.

[10] Ders., Logik der reinen Erkenntnis, 567.

[11] Zeidler, „Vernunft und Letztbegründung“, 26, und andernorts. Im Original mit Hervorhebungen.

[12] Vgl. Verfasser, Das Problem des Zwischenmenschlichen. Umriss auf transzendentalphilosophischer Grundlage, Kapitel 3.4.

[13] Vgl. Cohen, Ethik des reinen Willens, 624; ders., Logik der reinen Erkenntnis, 496.

[14] Vgl. Zeidler, „Vernunft und Letztbegründung“, 39 f.

[15] Vgl. Kant, KrV, A 323/B 379; Cohen, Kants Begründung der Ethik. Nebst ihren Anwendungen auf Recht, Religion und Geschichte (2001, 19102), 82 ff.

[16] Kant, KrV, A 323, B 379; vgl. Cohen, Kants Begründung der Ethik, 84 f.

[17] Zeidler, Erkenntnislehre. Einführung in den Idealismus [in Vorbereitung], § 97.